Getauft oder nicht?

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  • Julchen53
    Erfahrener Benutzer
    • 30.09.2015
    • 426

    Getauft oder nicht?

    Hallo zusammen,

    ich würde gerne nach Taufeinträgen suchen, bin mir aber nicht sicher, ob diese überhaupt existieren.

    Zwei Söhne, geboren in Frankfurt/Main 1907 und in Krefeld 1910. Die Eltern gaben sich als Ehepaar aus, waren aber nicht verheiratet (was 1921 dann bei Mutter und Kindern in Bezug auf den FN gerichtlich korrigiert wurde).
    Der erste Sohn wurde standesamtlich (nach amtlicher Vorladung) erst 1911 angemeldet von der Großmutter, die Eltern waren zu der Zeit in England.
    Beim zweiten war die Anmeldung zwar zeitnah zur Geburt, aber man zog kurz danach wieder weiter.

    Beide Elternteile waren katholisch und auch bei den Jungen hieß es später immer 'katholischer Religion'.
    Also sollte man annehmen, dass beide getauft wurden.
    Aber war das unter diesen Umständen überhaupt möglich?
    Und benötigte man zur späteren (standesamtlichen) Heirat dann noch einen Taufschein oder reichte einfach die Aussage, einer Religion anzugehören?


    Wäre froh über ein paar Meinungen dazu
    Viele Grüße
    Julchen
    -----------------------------------------------
    Suche alles zum Familiennamen Hündchen / Hündgen (Rheinland)

    Stauch und Ponsold (Kreis Sonneberg)
  • Anna Sara Weingart
    Erfahrener Benutzer
    • 23.10.2012
    • 15113

    #2
    Zitat von Julchen53 Beitrag anzeigen
    ... benötigte man zur späteren (standesamtlichen) Heirat dann noch einen Taufschein ...
    Hallo,
    Wenn man die standesamtliche Geburtsurkunde bei der Heirat vorweisen kann, benötigt man keinen Taufschein. Religion ist dem Standesamt egal, da benötigte das Brautpaar keinen Nachweis.

    Zitat von Julchen53 Beitrag anzeigen
    ... Zwei Söhne, geboren in Frankfurt/Main 1907 und in Krefeld 1910. Die Eltern gaben sich als Ehepaar aus, waren aber nicht verheiratet (was 1921 dann bei Mutter und Kindern in Bezug auf den FN gerichtlich korrigiert wurde). Der erste Sohn wurde standesamtlich (nach amtlicher Vorladung) erst 1911 angemeldet ...
    Also sollte man annehmen, dass beide getauft wurden.
    Aber war das unter diesen Umständen überhaupt möglich? ...
    Ja, warum soll die Taufe nicht möglich gewesen sein? Unehelichkeit der Eltern ist und war kein Taufindernis.
    An beiden Orten existierten kathol. Kirchen:
    Frankfurt - https://de.wikipedia.org/wiki/Religi...olische_Kirche
    Krefeld - https://de.wikipedia.org/wiki/Krefeld#Christen

    Gerade weil die standesamtliche Anmeldung verspätet erfolgte, deutet es für mich darauf hin, dass sie ihre Kinder taufen ließen.
    Nach dem Motto: "Unsere Kinder sind getauft, Standesamt? Was ist das? Wozu soll das gut sein? Brauch mer nicht"
    Viele Grüsse
    Zuletzt geändert von Anna Sara Weingart; 19.11.2016, 16:59.
    Viele Grüße

    Kommentar

    • Julchen53
      Erfahrener Benutzer
      • 30.09.2015
      • 426

      #3
      Hallo Anna Sarah,

      dann müßte der Taufeintrag aber unter dem Namen der Mutter zu finden sein?
      Die amtliche Urkunde lief nämlich auf den (nicht korrekten) FN des Vaters, was eben später (Randvermerk) korrigiert wurde.

      Und wenn es bei einer Heiratsurkunde heisst 'katholischer Religion', dann wurde das auf Treu und Glauben eingetragen, ohne das es belegt war?

      Viele Grüße
      Julchen
      -----------------------------------------------
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      Stauch und Ponsold (Kreis Sonneberg)

      Kommentar

      • Anna Sara Weingart
        Erfahrener Benutzer
        • 23.10.2012
        • 15113

        #4
        Zitat von Julchen53 Beitrag anzeigen
        ... dann müßte der Taufeintrag aber unter dem Namen der Mutter zu finden sein? ...
        Hallo,
        Die Tauf-Einträge im Kirchenbuch erfolgen zeitlich hintereinander (chronologisch).
        Dort steht dann:
        - der Tauftag
        - der Taufname (Vorname des Täuflings)
        - Angabe der Eltern (soweit bekannt)

        Beispiel:
        1.10. - Hans - unehelicher Sohn des Jacob Schmid, Kaufmann allhier, und der Maria, eheliche Tochter des Hans Müller, Bäcker in München.

        Beantwortet das Deine Frage?

        P.S.
        Häufig wird auch der Vater unehelicher Täuflinge im Kirchenbuch nicht genannt, weil die Mutter dessen Namen nicht angegeben hat
        Zuletzt geändert von Anna Sara Weingart; 20.11.2016, 00:51.
        Viele Grüße

        Kommentar

        • gki
          Erfahrener Benutzer
          • 18.01.2012
          • 4829

          #5
          Hallo!

          Zitat von Anna Sara Weingart Beitrag anzeigen
          Häufig wird auch der Vater unehelicher Täuflinge im Kirchenbuch nicht genannt, weil die Mutter dessen Namen nicht angegeben hat
          Oder auch weil der Pfarrer den genannten Vater nur auf dessen Wunsch eintragen durfte.
          Gruß
          gki

          Kommentar

          • Anna Sara Weingart
            Erfahrener Benutzer
            • 23.10.2012
            • 15113

            #6
            Ja genau, häufig stritt der die Vaterschaft ab, deshalb wurde er im Eintrag nicht benannt.
            Viele Grüße

            Kommentar

            • Julchen53
              Erfahrener Benutzer
              • 30.09.2015
              • 426

              #7
              Danke für eure Hilfe.
              Dann werde ich mein Glück mal bei den Kirchenarchiven versuchen, bei chronologischer Reihenfolge ist die Chance ja eher gegeben.
              Die Vaterschaft hat er sicher nicht abgestritten, wenn er auf den Standesämtern beiden Kindern seinen FN gab.
              Viele Grüße
              Julchen
              -----------------------------------------------
              Suche alles zum Familiennamen Hündchen / Hündgen (Rheinland)

              Stauch und Ponsold (Kreis Sonneberg)

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              • Lock
                Erfahrener Benutzer
                • 07.04.2016
                • 452

                #8
                Mecklenburg-Vorpommern

                Hallo Zusammen

                zu dem Thema habe ich einen aussagekräftigen KB-Eintrag. Er stammt aus dem KB- Kreckow (Großherzogtum Mecklenburg-Strelitz) 1840

                Auf allerhöchsten Befehl ist durch die Bekanntmachung des Großherzogl.
                Consistorii vom 5.März 1840 den Pastoren verboten
                Unehelichen Kindern - außer im Fall der Legitimation durch nach-
                Folgende Ehe oder durch landesherrliche Verheisung – den Familien-
                Name des Vaters beizulegen, und daß daher im Kirchenbuche
                (unben ?) den Taufnamen eines unehelichen Kindes nur der Vor= und
                Familien = Name der Mutter zu verzeichnen ist, nötigenfalls mit
                Angaben ihres Geburts = oder Wohnortes. Uebrigens bleibt es unben-
                nommen, wenn der Vater des unehelichen Kindes sich selbst aus
                freien Willen oder durch geschehenen Antrage als solcher angibt,
                dies im Kirchenbuche vermittels einer besonderen Note zu vermerken
                Ich habe es für nöthig gehalten, Um Irrungen vorzubeugen, diese An-
                Ordnung in die Kirchenbücher einzutragen.
                Hartwig

                v.G.
                Gerhard
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