Randvermerk Geburtsurkunde allgemeine Frage

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  • marsen81
    Erfahrener Benutzer
    • 07.02.2018
    • 162

    Randvermerk Geburtsurkunde allgemeine Frage

    Hallo liebe Forscher

    Folgender Sachverhalt:

    Auf der Geburtsurkunde von 1913 ist als Randvermerk die Vaterschaft nachträglich erteilt wurden und der Familienname des Kindes nachträglich geändert wurden.
    Diese Erklärung wurde in einer anderen Stadt gemacht als im Geburstort.
    Somit wurde die Erklärung sicherlich per Post an das Standesamt geschickt bevor es auf der Urkunde nachgetragen wurde.
    Nun die Frage:
    Wurden solche amtlichen schreiben mit in die Akten beigefügt und befinden diese sich auch in Archiven?
    Dadurch könnte man nämlich evtl. an Geburtsdaten und Geburtsorte des Vaters kommen.

    Hatte von euch schon mal jemand einen ähnlichen Fall und hat diese Dokumente evtl. aus Archiven angefordert?

    LG aus Thüringen
    Nippert - Schlesien
    Reibeholz - Schlesien
    Böhm - Sudetenland
    Kreutgen - Rheinland
    Bittlinsky - Rheinland
  • Opa98
    Erfahrener Benutzer
    • 26.04.2017
    • 1120

    #2
    Bei einer Vaterschaftsanerkennung in der damaligen Zeit gab es meistens die Hochzeit zwischen Vater und Mutter nach der Geburt. Ist denn vermerkt auf welcher Grundlage die Eintragung erfolgte? Kannst du die Urkunde hier einstellen?

    LG

    Alex
    ~Die Familie ist das Vaterland des Herzens~
    Guiseppe Mazzini

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    • marsen81
      Erfahrener Benutzer
      • 07.02.2018
      • 162

      #3
      Hier das Foto vom Vermerk
      Angehängte Dateien
      Nippert - Schlesien
      Reibeholz - Schlesien
      Böhm - Sudetenland
      Kreutgen - Rheinland
      Bittlinsky - Rheinland

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      • marsen81
        Erfahrener Benutzer
        • 07.02.2018
        • 162

        #4
        Was dort zu lesen ist weiß ich ja. Mir ging es im allgemeinen darum ob das amtl. Schreiben was zum Eintrag geführt hat in Akten abgelegt wurde und ebenfalls im Archiv zu finden sein könnte.
        Nippert - Schlesien
        Reibeholz - Schlesien
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        • GiselaR
          Erfahrener Benutzer
          • 13.09.2006
          • 2176

          #5
          Hallo Marsen,
          Vaterschaft kann nicht erteilt werden, sie ist gegeben oder nicht. Davon steht auch nichts im Text. Erteilt wurde vielmehr der Familienname des Ehemannes der Mutter. Mehr kann man aus dem Randvermerk nicht ersehen. Es wird auf das eingetragene Kind verwiesen. Solange wir diesen Eintrag nicht zu sehen bekommen, ist mehr nicht zur Sache zu sagen. Allerdings steht ja die Rechtsgrundlage im Randvermerk, auf Grund derer die Namenserteilung erfolgte. Den Paragraf hast du bestimmt schon gegoogelt. Zur Sicherheit hier noch ein Link zum damals gültigen Gesetzestext:
          Aktueller und historischer Volltext von § 1706 BGB



          Falls im eigentlichen Eintrag der Vater benannt ist, weißt du ja Bescheid, falls nicht geht das Beweisesuchen weiter.
          Viel Erfolg
          Gisela
          Ruths, Gillmann, Lincke,Trommershausen, Gruner, Flinspach, Lagemann, Zölcke, Hartz, Bever, Weth, Lichtenberger, von der Heyden, Wernborner, Machwirth, von Campen/Poggenhagen, Prüschenk von Lindenhofen, Reiß von Eisenberg, Möser, Hiltebrandt, Richshoffer, Unger, Tenner, von Watzdorf, von Sternenfels

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          • marsen81
            Erfahrener Benutzer
            • 07.02.2018
            • 162

            #6
            Danke. Ja genau das war mir so auch alles schon klar.

            Mir ging es darum ob diese amtlichen Schreiben evtl. mit im Archiv verwahrt sind? Evtl. hat ein anderer Forscher schon mal so ein Schreiben eines Nebenvermerks angefordert.
            Nippert - Schlesien
            Reibeholz - Schlesien
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            • Wolfg. G. Fischer
              Erfahrener Benutzer
              • 18.06.2007
              • 4915

              #7
              Zitat von marsen81 Beitrag anzeigen
              Evtl. hat ein anderer Forscher schon mal so ein Schreiben eines Nebenvermerks angefordert.
              Hallo,

              Du interessierst Dich für das Schreiben, obwohl der spätere Ehemann nicht der leibliche Vater des Kindes ist?

              Gruß Wolfgang

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              • marsen81
                Erfahrener Benutzer
                • 07.02.2018
                • 162

                #8
                Ja warum nicht?
                Habe damit kein Problem. Außerdem will ich meine Familiengeschichte ergründen. Und da gehört er nunmal dazu.
                Nippert - Schlesien
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                • Wolfg. G. Fischer
                  Erfahrener Benutzer
                  • 18.06.2007
                  • 4915

                  #9
                  Zitat von marsen81 Beitrag anzeigen
                  Dadurch könnte man nämlich evtl. an Geburtsdaten und Geburtsorte des Vaters kommen.
                  Der spätere Ehemann ist ja nicht der Vater. Wieso sollte in dem Schreiben der uneheliche Vater erwähnt werden?

                  Kommentar

                  • marsen81
                    Erfahrener Benutzer
                    • 07.02.2018
                    • 162

                    #10
                    Mir geht es nicht um den unehelichen leiblichen Vater. Mir geht es um den späteren Ehemann. Deshalb ja meine Frage ob solche Dokumente in Archiven lagern könnten.
                    Nippert - Schlesien
                    Reibeholz - Schlesien
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                    • wimper
                      Erfahrener Benutzer
                      • 28.05.2010
                      • 135

                      #11
                      Ja, das könnten sie. In diesem Fall auch daran denken, dass sie auch bei einem Notar im Archiv liegen könnten. Denn der darf auch öffentlich beglaubigte Beurkundungen durchführen.
                      FN in Mecklenburg u.a.: Baustian, Berlin, Biermann, Bohnhof, Boy/Boi, Borchert, Brandt, Gam(m)elin, Gottschalk, Haecker, Harbrecht, Hartig, Helms, Hoh, Howe/Hobe, Jörss, Klevenow, Köster, Kramer, Krull, Meier/Meyer, Mulsow, Ohmann, Prüß(ss)mann, Rosenow, Schliemann, Schwarz, Sternberg, Tegtow, Vick, Völzer, Voss, Wahls, Wendhausen, Wendt, Wil(c)k(e), Witt, Zachow
                      FN in Vorpommern u.a.: Becker, Eggert, Gransow, Liermann, Müller

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                      • Davido
                        Erfahrener Benutzer
                        • 31.12.2015
                        • 344

                        #12
                        Zitat von marsen81 Beitrag anzeigen
                        Mir geht es nicht um den unehelichen leiblichen Vater. Mir geht es um den späteren Ehemann. Deshalb ja meine Frage ob solche Dokumente in Archiven lagern könnten.
                        Wie mehreren anderen Mitschreibern hier ist auch mir nicht ganz klar, was du eigentlich suchst. Wie dem auch sei: Die abgebildete Beischreibung im Geburtsregister erfolgt auf Grund einer amtlichen Mitteilung. Diese amtliche Mitteilung wurde dann in der Sammelakte zu dem Geburtsregister abgeheftet. Falls diese Sammelakte noch erhalten ist (öfters werden sie nach Ablauf von Fristen vernichtet), wirst du dort diese amtliche Mitteilung finden. Sie wird im Wesentlichen genau das enthalten, was auch in der Beischreibung steht; anders gesagt, es ist recht abwegig, zu erwarten, dass dort z. B. nähere Angaben zum Stiefvater/Adoptivvater (oder sogar zum tatsächlichen Vater) zu finden sind. Für solche Angaben zum Stiefvater bräuchtest du die Heiratsurkunde bzw. die dazu gehörige Sammelakte.

                        Davido
                        Forschungsinteressen vor allem in Pommerellen (Kreise Schlochau, Konitz, Bütow), in Posen-Westpreußen (Kreise Czarnikau, Deutsch Krone) und in Berlin.

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                        • marsen81
                          Erfahrener Benutzer
                          • 07.02.2018
                          • 162

                          #13
                          Meine Hoffnung ist das in den Unterlagen evtl. das Geburtsdatum des Adoptivvaters zu finden ist. Darum geht es mir. Bei einem so wichtigen amtlichen Vorgang war meine Vermutung das der Adoptivvater mit Geburtsdatum dort genannt wird. Im Nebenvermerk steht dieses Geburtsdatum leider nicht. Deswegen war meine Hoffnung das es in den weiteren Unterlagen zu finden ist.
                          Nippert - Schlesien
                          Reibeholz - Schlesien
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                          Kreutgen - Rheinland
                          Bittlinsky - Rheinland

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                          • Philipp
                            Erfahrener Benutzer
                            • 19.07.2008
                            • 841

                            #14
                            Hallo!

                            In welchem familiären Zusammenhang der Stiefvater steht, würde am ehesten die Sammel-/Belegakte zur Eheschließung des Kindes belegen.

                            Denn die Erteilung des Namens im Rahmen einer Eheschließung der Mutter muss nicht heißen, dass das Kind adoptiert wurde.

                            Das Geburtsdatum des Partners müsste durch die Eheschließung der Mutter zu ermitteln sein. Oder mit Hilfe seines Todesfalles, ggf. zu ermitteln zu ermitteln durch Tod der Mutter.

                            Ich würde auf eine Eheschließung im Bereich des Amtsgerichts Breslau im Frühjahr 1918 tippen.

                            VG
                            Philipp

                            Nachtrag:
                            Ich würde zudem auch empfehlen - sofern es wie hier in den zeitlichen Rahmen passt - die Verlustlisten des ersten Weltkrieges zu sichten.

                            Es gibt u.a. einen Wilhelm Nippert aus Breslau, Friedrich aus Weidenhof, aus Michlewitz und Hindenburg.
                            Zuletzt geändert von Philipp; 12.12.2019, 20:51.

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                            • BrunoWilhelmLouis
                              Erfahrener Benutzer
                              • 05.04.2011
                              • 325

                              #15
                              Hallo Marsen,
                              bitte auf die Begriffe achten. Der Mann der Kindesmutter ist NICHT der Adoptivvater des Kindes, sondern der Stiefvater. Es lag - dieser Beischreibung nach - keine rechtliche Verwandtschaft zwischen den beiden vor. Das hat z.B. auch beim Erbe Auswirkungen: Hätte er das Kind adoptiert, hätte das Kind auch bei seinem Tod geerbt. Er hat nur seinen Namen erteilt, damit es auf dem Klingelschild keine zwei Namen und kein Gerede gibt. (Jetzt mal grob gesagt)

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