Sütterlin versus Lateinische Schrift

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  • Wallone
    Erfahrener Benutzer
    • 20.01.2011
    • 2415

    [gelöst] Sütterlin versus Lateinische Schrift

    Quelle bzw. Art des Textes: Geburtsurkunde
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1888
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Esch, GH Luxemburg
    Namen um die es sich handeln sollte:


    Hallo, ein glückliches neues Jahr wünsche ich Allen !

    Gestern habe ich diese Geburtsurkunde aus Esch an der Alzette (im GH Luxemburg) ins Französische übersetzt. Die Lesung und Verständigung haben kein Problem gestellt denn sie ist sehr leicht zu lesen.

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    Nr. 211, rechts

    Aber eines möchte ich verstehen.

    Der Text ist in der Sütterlinschrift geschrieben aber die Eigennamen sind in der lateinischen Schrift geschrieben.

    Beispiele :

    S : Bürgermeister, Notargehülfe, usw.
    L : Barnich Michel, Klensch Louise, usw.
    Ausnahme : « in Gegenwart des Wilhelm Noesen » wo der Buchstabe « h » in der Sütterlinschrift geschrieben ist.

    Meine Fragen :

    1) Gab es eine gesetzliche Verordnung die es vorschrieb daß die Eigennamen in der S-Schrift und die Eigennamen in der L-Schrift geschrieben werden mussten ?

    2) Oder war dies nur ein Brauch ?

    3) Wie hat man damals in Deutschland und in den anderen deutschsprachigen Ländern (teilweise die Schweiz, Österreich, Liechtenstein) im Vergleich dazu verfahren ?


    Ich habe gerade Urkunden aus dem Département de la Moselle (Metz, in Frankreich) und aus dem Elsass angeschaut: es ist das Gleiche wie in Luxemburg.

    Ich wäre dankbar für Euere Erläuterungen.
    Zuletzt geändert von Wallone; 31.12.2018, 14:05.
    Viele Grüße.

    Armand
  • Verano
    Erfahrener Benutzer
    • 22.06.2016
    • 7819

    #2
    Hallo Armand,

    diese Mischung von lateinischer Schrift und Kurrent oder Sütterlin begegnet immer wieder. Namen und auch Orte werden in lateinisch geschrieben; das bedeutet, hier wird der Name hervorgehoben.

    Ob es dafür eine gesetzliche Verordnung gab, kann ich nicht sagen.
    Zuletzt geändert von Verano; 31.12.2018, 13:06.
    Viele Grüße August

    Die Vergangenheit ist ein fremdes Land, dort gelten andere Regeln.

    Kommentar

    • Wallone
      Erfahrener Benutzer
      • 20.01.2011
      • 2415

      #3
      Hallo August,

      Ich danke Dir für Deine Antwort. Leider scheint meine Frage kein grosses Interesse hervorzurufen.
      Viele Grüße.

      Armand

      Kommentar

      • Verano
        Erfahrener Benutzer
        • 22.06.2016
        • 7819

        #4
        Zitat von Wallone Beitrag anzeigen
        Hallo August,

        Ich danke Dir für Deine Antwort. Leider scheint meine Frage kein grosses Interesse hervorzurufen.

        Dabei begegnet es jedem Lesehelfer.

        Auch lat. Begriffe, wie z.B. Proclamation gibt es in lat. Schrift.
        Viele Grüße August

        Die Vergangenheit ist ein fremdes Land, dort gelten andere Regeln.

        Kommentar

        • Xtine
          Administrator
          • 16.07.2006
          • 28378

          #5
          Hallo Armand,

          Zitat von Wallone Beitrag anzeigen
          Leider scheint meine Frage kein grosses Interesse hervorzurufen.
          immerhin gab es 149 Zugriffe Dass sich sonst niemand mehr geäußert hat, liegt wohl daran, dass Dir August die Fragen ja schon beantwortet hat. Man hat damit einfach die wichtigen Passagen wie Namen und Orte hervorgehoben.

          Ich kenne es aus deutschen, österreichischen und auch tschechischen Einträgen. Ich forsche unteranderem auch in der Pfalz, welche ja um 1795 französich besetzt war und auch in den französichen Einträgen findet sich dieser Brauch.
          Ob es dafür nun aber eine Vorschrift gab oder es sich anderweitig so durchgesetzt hat, kann ich Dir auch nicht sagen. Ich vermute aber schon, dass dies in irgendeiner Vorschrift stand.
          Viele Grüße .................................. .
          Christine

          .. .............
          Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
          (Konfuzius)

          Kommentar

          • Wallone
            Erfahrener Benutzer
            • 20.01.2011
            • 2415

            #6
            Hallo August und Christine,


            Danke schön für Euere Antworten. Also ja, die Hervorhebung muss das Ziel gewesen sein.


            Hier wird erklärt dass keine Regel dies erforderlich machte:


            "Wörter aus fremden Sprachen im deutschen Text, z. B. aus dem Lateinischen oder dem Französischen, wurden in lateinischer Schrift geschrieben.

            Bei der Schreibung von Namen, z. B. in Urkunden oder Kirchenbüchern, ist es nicht immer einheitlich; oft wurde der Vorname in Kurrent und der Nachname in lateinischer Schrift geschrieben. Verbindliche Regeln gibt es aber dabei nicht, die Schreibung des Namens in lateinischer Schrift hatte dabei den Zweck der Hervorhebung.

            Auch unterschrieben wurde oft in lateinischer Schrift, auch wenn sonst deutsch geschrieben wurde."

            Quelle: https://www.frakturschriften.de/frak...scher-schrift/

            Ich möchte noch hinzufügen dass es uns Französischsprechenden etwas eigenartig klingt denn diese Möglichkeit der Hervorhebung hatten wir nämlich nicht indem wir sowieso nur die Lateinschrift benutzten.
            Viele Grüße.

            Armand

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            • ChrisvD
              Erfahrener Benutzer
              • 28.06.2017
              • 1100

              #7
              @ Armand
              Lies auch, was ein Deutschlehrer 1843 von dieser Barbarei hält:
              Gruß Chris

              Kommentar

              • Wallone
                Erfahrener Benutzer
                • 20.01.2011
                • 2415

                #8
                Vielen Dank Chris!

                Sehr interessant,spottisch, ein bisschen ironisch und provokant!
                Er benutzt dasselbe Argument wie ich: wie sollten dann die Franzosen verfahren die nur eine Schrift haben?


                Interessant ist zu bemerken dass dieser Text 1843 geschrieben wurde. Das ist ja im Einklang mit dem Ideal der Romantik das eine Rückkehr zu den nationalen Werten empfiehl.
                Viele Grüße.

                Armand

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                • Anna Sara Weingart
                  Erfahrener Benutzer
                  • 23.10.2012
                  • 15113

                  #9
                  Hallo,
                  Der Name "Wilhelm" (Wilhelm Noesen) wird in deutscher Schrift geschrieben, weil es sich um einen ursprünglich deutschen Vornamen handelt.

                  Der Name "Dominik Joseph" (Dominik Joseph Hoferlin) wird in lateinischer Schrift geschrieben, weil es sich nicht um einen ursprünglich deutschen Vornamen handelt.

                  Diese Unterscheidung in der Schreibweise ist einen alter Brauch, bzw. eine Schreibregel.
                  Zuletzt geändert von Anna Sara Weingart; 02.01.2019, 16:17.
                  Viele Grüße

                  Kommentar

                  • fps
                    Erfahrener Benutzer
                    • 07.01.2010
                    • 2160

                    #10
                    Hm, beim "Wilhelm" mag das ja zutreffen.
                    Aber wie sieht das dann zwei Zeilen tiefer bei "Johann" und "Peter" aus?
                    Gruß, fps
                    Fahndung nach: Riphan, Rheinland (vor 1700); Scheer / Schier, Rheinland (vor 1750); Bartolain / Bertulin, Nickoleit (und Schreibvarianten), Kammerowski / Kamerowski, Atrott /Atroth, Obrikat - alle Ostpreußen, Region Gumbinnen

                    Kommentar

                    • Anna Sara Weingart
                      Erfahrener Benutzer
                      • 23.10.2012
                      • 15113

                      #11
                      Zitat von fps Beitrag anzeigen
                      ... Aber wie sieht das dann zwei Zeilen tiefer bei "Johann" und "Peter" aus?
                      OK, das widerlegt meine These.
                      Viele Grüße

                      Kommentar

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