Quelle bzw. Art des Textes: Geburtsurkunde
Jahr, aus dem der Text stammt: 1888
Ort und Gegend der Text-Herkunft: Esch, GH Luxemburg
Namen um die es sich handeln sollte:
Jahr, aus dem der Text stammt: 1888
Ort und Gegend der Text-Herkunft: Esch, GH Luxemburg
Namen um die es sich handeln sollte:
Hallo, ein glückliches neues Jahr wünsche ich Allen !
Gestern habe ich diese Geburtsurkunde aus Esch an der Alzette (im GH Luxemburg) ins Französische übersetzt. Die Lesung und Verständigung haben kein Problem gestellt denn sie ist sehr leicht zu lesen.
Nr. 211, rechts
Aber eines möchte ich verstehen.
Der Text ist in der Sütterlinschrift geschrieben aber die Eigennamen sind in der lateinischen Schrift geschrieben.
Beispiele :
S : Bürgermeister, Notargehülfe, usw.
L : Barnich Michel, Klensch Louise, usw.
Ausnahme : « in Gegenwart des Wilhelm Noesen » wo der Buchstabe « h » in der Sütterlinschrift geschrieben ist.
Meine Fragen :
1) Gab es eine gesetzliche Verordnung die es vorschrieb daß die Eigennamen in der S-Schrift und die Eigennamen in der L-Schrift geschrieben werden mussten ?
2) Oder war dies nur ein Brauch ?
3) Wie hat man damals in Deutschland und in den anderen deutschsprachigen Ländern (teilweise die Schweiz, Österreich, Liechtenstein) im Vergleich dazu verfahren ?
Ich habe gerade Urkunden aus dem Département de la Moselle (Metz, in Frankreich) und aus dem Elsass angeschaut: es ist das Gleiche wie in Luxemburg.
Ich wäre dankbar für Euere Erläuterungen.
Kommentar