Gastgericht 1

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  • Mya
    Erfahrener Benutzer
    • 22.01.2010
    • 141

    [gelöst] Gastgericht 1

    Quelle bzw. Art des Textes: Urkunde
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1654
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Süden des Elsaß


    Hallo

    Kann bitte jemand nachlesen, korrigieren und ergänzen?

    Es geht um das Funktionnieren eines Gastgerichts? Der Anfang der Textes scheint leider verloren gegangen zu sein. Es gibt noch zwei weitere Seiten, aber schon mal die erste.

    ungeforliche verschlag der perdtey
    so gerichte Alkirch undt munstrol
    sollen gehalten werden.
    der kemerort daß andere
    arestieren sohlen weder an guet
    noch als leib

    aber hingegen man ein gast
    gericht begert werden solte
    eher als baldt v(on) 24 stunden
    bis auf wider 24 stunden
    gehalten werden bis zu auftrag
    sachen

    fur ein gastgericht solle
    man nicht mehr schald... …....
    als 2 viertel wein oder
    8 maß wein trabacher meß
    dem vorsprecher 3batzen
    solte der wein ubertheur sein
    sehet der porther fu 3 batzen
    umb die maß zebezahhlen

    Vielen Dank
    Mya
    Angehängte Dateien
  • Kunzendorfer
    Erfahrener Benutzer
    • 19.10.2010
    • 2029

    #2
    Hallo,

    ich lese das so:

    ungeforlicher Vorschlag der pencten
    so zwischen Alkreden undt munstral
    sollen gehalten werden.
    den keinerort daß andere
    anestieren sohllen weder an guet
    noch als leib

    Ader (Oder) hingegen vor ein gast
    gericht begert wirdet solle
    ihme als balden von 24 stunden
    bis auf wider 24 stunden
    gehalten werden bis Zu austrag
    der sachen

    for ein gastgericht solle
    man nicht mehr scholdig sein
    alß 2 Viertel wein oder
    8 maß wein trabacher Maß
    dem vorspreiden (= stunden/aufschieben ?) 3 batzen
    solte der wein ubertheur sein
    stehet der parthen frei 3 batzen
    umb die maß Zebezahlen
    Zuletzt geändert von Kunzendorfer; 17.04.2013, 16:14.
    G´schamster Diener
    Kunzendorfer

    Kommentar

    • Mya
      Erfahrener Benutzer
      • 22.01.2010
      • 141

      #3
      Vielen Dank Kunzendorfer

      Jetzt versteh ich viel besser.

      Aber in der zweiten Linie, ist das letzte Wort Munstrol, auf Französich Montreux-Vieux, da bin ich mir sicher. Die Urkunde kommt von dort.
      Der andere Ort, Alkreden bleibt mir ein Geheimis.
      "arestieren" vielleicht doch? Würde dem zweiten Satz einen Sinn geben.

      Beste Grüße
      Mya

      Kommentar

      • Kunzendorfer
        Erfahrener Benutzer
        • 19.10.2010
        • 2029

        #4
        Hallo Mya,

        Munstrol wird es wohl heißen, Alkirch aber definitiv nicht, dagegen spricht das "d" in der Mitte. Aber einen Ort "Alkreden" o. ä. kenne ich nicht, diese Gegend ist für mich ein spanisches Dorf.

        zu "arestieren": ein "r" an zweiter Stelle lese ich definitiv nicht, sondern ein "n". Oder wir liegen beide überhaupt ganz falsch.

        noch eine Fehlerkorrektur:

        noch ahn leib
        Zuletzt geändert von Kunzendorfer; 17.04.2013, 23:21.
        G´schamster Diener
        Kunzendorfer

        Kommentar

        • Mya
          Erfahrener Benutzer
          • 22.01.2010
          • 141

          #5
          Hallo

          Ich hatte keine Zeit zu antworten, die Enkelkinder waren bei uns.

          Egal ob "arestieren" oder "anestieren". Wichtig ist, daß ich den Satz verstehe, da ich die Urkunde auf französisch übersetzen soll.

          Nochmals besten Dank
          Fortsetzung kommt.

          Mya

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