Kirchenstrafen im 16./17. Jahrhundert in Sachsen

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  • Bergkellner
    Erfahrener Benutzer
    • 15.09.2017
    • 2351

    Kirchenstrafen im 16./17. Jahrhundert in Sachsen

    Hallo,

    habe heute in den Kirchenrechnungen den Eintrag gefunden, dass mein Vorfahr Martin Peschel 1594 zu 20 Groschen Kirchenstrafe verdonnert wurde. - Leider steht nichts dabei, wofür das war.

    Der andere in der Aufzählung durfte 30 Groschen bezahlen, weil "er seine Braut im Krantz zur Unzeit in die Kirche bracht".

    Gibt es ein Buch oder irgend eine Seite im Netz über Kirchenstrafen aus dieser Zeit in Sachsen, wofür sie verhängt wurden und wie hoch sie waren, damit ich mir wenigstens einen kleinen Endruck machen kann, was der Schlawiner angestellt hatte(nebenbei, er war Gastwirt, oder Kneiper, wie man bei uns sagt..)?

    Lg, Claudia von den bergkellners
    Zuletzt ge?ndert von Bergkellner; 03.11.2020, 20:48.
    Wollt' ich für Arschlöcher bequem sein, wäre ich ein Stuhl geworden.(Saltatio Mortis, Keiner von Millionen)


  • Claire
    Erfahrener Benutzer
    • 01.02.2019
    • 238

    #2
    Ob es in Sachsen anders war als in anderen Ländern, weiß ich nicht, aber ich habe auch zwei "Schlawiner" unter meinen hessischen Vorfahren, die der Kirchenbuße unterworfen wurden!

    Dazu habe ich bei Wikipedia etwas Erhellendes gefunden:
    Von der älteren Lutherischen Kirche wurde zwar die römische Bußlehre verworfen, aber die alte Bußzucht beibehalten und besonders gegen fleischliche Verbrecher geübt. Ihr Vergehen wurde öffentlich beim Gottesdienst vom Geistlichen der Gemeinde verkündigt, während die Delinquenten am Altar knien und dann noch einmal selbst ein öffentliches Sündenbekenntnis ablegen mussten. Erst dann konnten sie die Absolution empfangen und nun mit den übrigen Kommunikanten, doch gewöhnlich zuletzt, am Abendmahl teilnehmen. Nach ihrer weitgehenden Abschaffung suchte die strengere kirchliche Partei ihre Wiedereinführung in Form der Kirchenzucht.


    Einer meiner beiden Sünder musste sich genau dafür verantworten:
    Hans Görge Opfermann konnte Anna Margareta Fricke erst nach erfolgter Kirchenbuße heiraten. Tochter Lucia war 1715 vorehelich geboren worden.

    Ein anderer Fall liegt bei Henrich Henckelmann vor, bei ihm heißt es:
    "Am 7.10.1681 tat er Kirchenbuße, nachdem er geflucht, er wolle, daß seinen (+) Vater der Donner in der Erde erschlüge."

    Ob beide darüber hinaus noch mit einer Geldstrafe belegt wurden, geht aus den Kirchenbüchern nicht hervor.

    Ein interessantes Thema! Ich bin gespannt auf weitere "Straftaten"!
    Claire

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    • Bergkellner
      Erfahrener Benutzer
      • 15.09.2017
      • 2351

      #3
      Ich habe hier einen schönen Eintrag von 1582:

      15 groschen - Matthes Scharschmidt
      von Streckewalde so den 4
      Sontag ps TRIN communiciret,
      zur Mittagspredigt nit zur
      Kirchen kohmen, sondern zum
      bier gegangen, sich geschlagen
      und geflucht, ist gerichtlich vorge
      nohmen und ihm diese Kirch:
      enstraffe auferleget worden.


      Lg, Claudia
      Zuletzt ge?ndert von Bergkellner; 01.01.2021, 19:50.
      Wollt' ich für Arschlöcher bequem sein, wäre ich ein Stuhl geworden.(Saltatio Mortis, Keiner von Millionen)


      Kommentar

      • gki
        Erfahrener Benutzer
        • 18.01.2012
        • 4823

        #4
        Hallo Claudia,

        das heißt vermutlich "nit zur Kirchen", oder?
        Gruß
        gki

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        • Bergkellner
          Erfahrener Benutzer
          • 15.09.2017
          • 2351

          #5
          Yep

          Ich wechsel das aus.
          Wollt' ich für Arschlöcher bequem sein, wäre ich ein Stuhl geworden.(Saltatio Mortis, Keiner von Millionen)


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