Heiratskontrakt 1786

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  • Farang
    Erfahrener Benutzer
    • 25.04.2010
    • 1116

    [gelöst] Heiratskontrakt 1786

    Quelle bzw. Art des Textes: Heiratsvertrag
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1786
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Amonsgrün, Böhmen


    Liebe Hieroglyphenleser...

    wer kann mir beim Hochzeitsvertrag von Johann Kummer und der Katharina Köhler helfen..?

    Vielen Dank schon mal vorab.

    Gruß Michael
    Zuletzt geändert von Farang; 22.01.2013, 16:39.
    Sandau bis Tepl - Egerland /Böhmen /Sudetenland.
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  • Friederike
    Erfahrener Benutzer
    • 04.01.2010
    • 7850

    #2
    Michael, das ist zu klein und mir zu anstrengend. Vielleicht
    solltest Du die Seiten halbieren, damit sie besser zu lesen sind.
    Viele Grüße
    Friederike
    ______________________________________________
    Gesucht wird das Sterbedatum und der Sterbeort des Urgroßvaters
    Gottlob Johannes Ottomar Hoffmeister geb. 16.11.185o in Havelberg
    __________________________________________________ ____

    Kommentar

    • Kögler Konrad
      Erfahrener Benutzer
      • 19.06.2009
      • 4848

      #3
      Fange ich einmal an:


      Zu Ende geseztem Tag und Jahr ist hier?
      auf hochobrigkeitliche Genehmhaltung zwischen
      dem Johann Kummer aus Amonsgrün
      als Bräutigam eines - dann der Anna
      Katharina Köhlerin aus Perlesberg als
      Braut andern Theils folgender Heiratskontrakt
      mit dem Bedingniß geschlossen worden, daß
      die angegebenen Punkte erst nach der priester-
      lichen Trauung ihre Giltigkeit er-
      halten sollen.

      Der Brautvater Andreas Köhler aus Perlesberg
      verspricht seiner Tochter Anna Katharina
      zu einer Morgengab 100 fl hundert Gulden
      an baarem Geld, eine Kuh mit einem
      einjährigen Kalbe, und einen Wagen
      mit sämtlicher zugehörigen Rüstung.

      Gegen dieses
      verspricht des Bräutigams Vater Christian
      Kummer seinem Sohn Johann nach seinem
      Tode den halben Hof + (Einschub später?) in Anschlag pro 400 fl
      unter den Hausnummer 36 in Amonsgrün
      mit diesem Vorbehalt jedoch, daß nach dem
      Absterben eines aus den Eltern 200 fl von dem hal-
      ben Hof den lebenden zufallen, und an solcher Summe jene Kinder
      die etwas bei einer zweiten Verheiratung
      sollten gezeuget werden, lediglich Anspruch auf
      einen Erbteile machen können.
      Endlich Wurde von beiden Theilen eingegangen,
      daß nach dem Tode einer aus den Braut-
      personen, die andern von von allem sowohl zugebrach-
      ten als anhoffendem Vermögen vollkommen ausgeschlossen
      seyn soll(en).

      Gruß Konrad

      Kommentar

      • Farang
        Erfahrener Benutzer
        • 25.04.2010
        • 1116

        #4
        Lieber Konrad,

        hab herzlichen Dank für Deine (wie immer sehr schnelle) Hilfe.
        Dieser Bräutigamsvater Christian/Christoph treibt mich noch in den Wahnsinn. Mal wird er Christian genannt dann später bei den Unterschriften steht er wieder als Christoph...er ist auch als Christoph geboren aber den Rest seines Lebens verbringt er mit dem Wechsel zwischen Christian und Christoph. Das schlimme an der Geschichte ist, dass zur selben Zeit im selben Haus ein Christoph wohnt der mit einer Frau verheiratet ist, die zufällig den selben Vornamen wie die Frau des "Wechsel-Christoph" trägt.....der volle Wahnsinn!

        Aber nochmals vielen DANK

        Michael
        Sandau bis Tepl - Egerland /Böhmen /Sudetenland.
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