Bitte um Lesehilfe: Heiratsurkunde 1818 Oberniedergeburth

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  • Munger
    Erfahrener Benutzer
    • 06.04.2021
    • 1250

    [gelöst] Bitte um Lesehilfe: Heiratsurkunde 1818 Oberniedergeburth

    Quelle bzw. Art des Textes: Heiratsurkunde
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1818
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Oberniedergeburth
    Namen um die es sich handeln sollte: Johann Peter Kauertz und Maria Catharina Leydeckers


    Guten Abend,

    ich bitte um Hilfe beim Entziffern der Heiratsurkunde von Johann Peter Kauertz und Maria Catharina Leydeckers.

    Zudem wäre es toll, wenn Ihr die von mir bereits entzifferten Wörter nochmal Korrektur lesen würdet.

    Vielen Dank für die Mühe :-)

    LG Patrick



    No. 29
    Heiraths=Urkunde.
    Gemeinde Oberniedergeburth Kreis Gladbach Regierungs=Departement Düsseldorf.

    Im Jahr tausend achthundert achtzehn, den ……. und zwanzigsten erschien
    vor mir Johann Peter ……. Bürgermeister von Oberniedergeburth
    als Beamten des Personen=Standes, der Johann Peter Kauertz
    sieben und zwanzig Jahre alt, geboren zu Oberniedergeburth Regierungs=
    Departement Düsseldorf, Standes ……. wohnhaft zu Oberniedergeburth
    Regierungs=Departement Düsseldorf, Sohn des verstorbenen …….
    Kauertz, und der noch lebenden Adelheyd? Jansen?, wohnhaft zu
    Oberniedergeburth Regierungs=Departement Düsseldorf;
    Und die Jungfrau Maria Catharina Leydeckers
    ……. und zwanzig Jahre alt, geboren zu Obergeburth Regierungs=Departement Düsseldorf
    Standes ……., wohnhaft zu Gladbach Regierungs=Departement
    Düsseldorf, Tochter der verstorbenen Eltern Peter Leydeckers und der
    Agneta? ……. wohnhaft zu Obergeburth.
    Regierungs=Departement Düsseldorf.
    Dieselbe haben mich aufgefordert die zwischen ihnen verabredete Heirath gesetzlich abzuschließen; und in
    Erwägung, daß due vorgeschriebenen öffentlichen Ankündigungen dieser Heirath wirklich vor der Hauptthüre
    des Gemeinde=Hauses zu Oberniedergeburth Statt gehabt haben, nemlich die erste am …….
    October, und due andere am ……. ……. Monats
    daß ferner die Urkunden dieser Ankündigungen gebührend öffentlich angeschlagen gewesen, und daß mir
    kein Widerspruch gegen diese Verheirathung eingereicht worden ist; habe ich, um besagter Aufforderung zu will=
    fahren, und nachdem ich die zu gegenwärtiger Handlung beigebrachten und gegenwärtiger Urkunde angefügten
    Beläge, namentlich: die Geburts=Urkunden der eheschließenden Personen
    ……. ……. ……. Einwilligung zu dieser ……. ist gegeben
    ……. ……. der Mutter des Ehegatten, ……. …….
    ……. ……. der Ehegattin
    So wie auch das sechste Kapitel des vom Ehestande handelnden Titels des bürgerlichen Gesetzbuchs laut vorge=
    lesen hatte, hierauf den vorbenannten Bräutigam und die vorbenannte Braut gefragt: ob sie einender eheligen
    wollten?
    Da nun jeder von beiden insbesondere diese Frage bejahend beantwortet hat: So erkläre ich im Namen
    des Gesetzes, daß der Johann Peter Kauertz, und? Maria
    Catharina Leydeckers hierdurch miteinander gesetzlich verheirathet sind.
    Worüber ich gegenwärtige Urkunde errichtet habe in Gegenwart des Peter …….
    achtzig? Jahre alt, Standes ……., zu Oberniedergeburth
    wohnhaft, welcher ein ……. der neuen Ehegatten, des Heinrich …….
    drei und ……. Jahre alt, Standes Weber
    zu Obergeburth wohnhaft, welcher ein ……. der neuen Ehegatten, des
    Andreas Kauertz, ……. und zwanzig Jahre alt, Standes Weber
    zu Oberniedergeburth wohnhaft, welcher ein ……. der neuen Ehegatten,
    und des Peter Lürges? ……. und ……. Jahre alt,
    Standes ……. ……., zu Oberniedergeburth wohnhaft, welcher ein …….
    der neuen Ehegattin zu sein erklärten; und haben die besagten Zeugen, so wie die neuen Eheleute, diese Ur=
    kunde, nachdem dieselbe ihnen vorgelesen worden, mit mir unterschrieben. ausgenommen?
    Johann Hermann Kauertz, Maria Catharina Leydeckers
    Peter Schle……., Andreas Kauertz, ……. erklärten?
    nicht schreiben zu können

    ……. ……. …….
    Johann Lürges?
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  • Balthasar70
    Erfahrener Benutzer
    • 20.08.2008
    • 2636

    #2
    Hallo Patrick,

    ich lese:

    No. 29
    Heiraths=Urkunde.
    Gemeinde Oberniedergeburth Kreis Gladbach Regierungs=Departement Düsseldorf.

    Im Jahr tausend achthundert achtzehn, den Ein und zwanzigsten erschien
    vor mir Johann Peter Moerschel Bürgermeister von Oberniedergeburth
    als Beamten des Personen=Standes, der Johann Peter Kauertz
    sieben und zwanzig Jahre alt, geboren zu Oberniedergeburth Regierungs=
    Departement Düsseldorf, Standes Spinner wohnhaft zu Oberniedergeburth
    Regierungs=Departement Düsseldorf, Sohn des verstorbenen He(i)nrich
    Kauertz, und der noch lebenden Adelheyd Jansen, wohnhaft zu
    Oberniedergeburth Regierungs=Departement Düsseldorf;
    Und die Jungfrau Maria Catharina Leydeckers
    drey und zwanzig Jahre alt, geboren zu Obergeburt Regierungs=Departement Düsseldorf
    Standes Magd, wohnhaft zu Gladbach Regierungs=Departement
    Düsseldorf, Tochter der verstorbenen Eltern Peter Leydeckers und der
    Agneta Dahmen wohnhaft zu Obergeburth.
    Regierungs=Departement Düsseldorf.
    Dieselbe haben mich aufgefordert die zwischen ihnen verabredete Heirath gesetzlich abzuschließen; und in
    Erwägung, daß die vorgeschriebenen öffentlichen Ankündigungen dieser Heirath wirklich vor der Hauptthüre
    des Gemeinde=Hauses zu Oberniedergeburth Statt gehabt haben, nemlich die erste am vierten
    October, und die andere am Eilften nämlichen Monats
    daß ferner die Urkunden dieser Ankündigungen gebührend öffentlich angeschlagen gewesen, und daß mir
    kein Widerspruch gegen diese Verheirathung eingereicht worden ist; habe ich, um besagter Aufforderung zu will=
    fahren, und nachdem ich die zu gegenwärtiger Handlung beigebrachten und gegenwärtiger Urkunde angefügten
    Beläge, namentlich: die Geburts=Urkunden der eheschließenden Personen
    die mündliche Einwilligung zu dieser Heyrath ist gegeben
    worden, durch der Mutter des Ehegatten, und durch
    den Schwager
    der Ehegattin
    So wie auch das sechste Kapitel des vom Ehestande handelnden Titels des bürgerlichen Gesetzbuchs laut vorge=
    lesen hatte, hierauf den vorbenannten Bräutigam und die vorbenannte Braut gefragt: ob sie einender eheligen
    wollten?
    Da nun jeder von beiden insbesondere diese Frage bejahend beantwortet hat: So erkläre ich im Namen
    des Gesetzes, daß der Johann Peter Kauertz, und Maria
    Catharina Leydeckers hierdurch miteinander gesetzlich verheirathet sind.
    Worüber ich gegenwärtige Urkunde errichtet habe in Gegenwart des Peter Schleberger
    achtzig Jahre alt, Standes Taglohner, zu Oberniedergeburth
    wohnhaft, welcher ein Freund der neuen Ehegatten, des Henrich Stepckes
    Ein und vierzig Jahre alt, Standes Weber
    zu Obergeburth wohnhaft, welcher ein Schwager der neuen Ehegatten, des
    Andreas Kauertz, drey und zwanzig Jahre alt, Standes Weber
    zu Oberniedergeburth wohnhaft, welcher ein Schwager der neuen Ehegatten,
    und des Peter Lürges? sechs und vierzig Jahre alt,
    Standes Gemeinde Bote, zu Oberniedergeburth wohnhaft, welcher ein Freund
    der neuen Ehegattin zu sein erklärten; und haben die besagten Zeugen, so wie die neuen Eheleute, diese Ur=
    kunde, nachdem dieselbe ihnen vorgelesen worden, mit mir unterschrieben. ausgenommen
    Johann Hermann Kauertz, Maria Catharina Leydeckers
    Peter Schleberger, Andreas Kauertz, haben erklärt
    nicht schreiben zu können

    Heinrich Stepges
    Johann Lürges?/ Lüdge?

    Mörschel
    Zuletzt geändert von Balthasar70; 03.03.2022, 22:58.
    Gruß Balthasar70

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    • Munger
      Erfahrener Benutzer
      • 06.04.2021
      • 1250

      #3
      Vielen Dank, Balthasar70 :-)

      LG Patrick

      Kommentar

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