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#11
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Hallo Jens,
bei mir ist meine Großmutter mütterlicherseits die 2. Taufpatin, (von ihr habe ich meinen zweiten Namen Sybille) bei einem meiner Kinder hat meine Schwiegermutter stellvertretend für meinen Bruder Pate gestanden. Lieben Gruß Marlies |
#12
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Ich wollte im Grunde ja auch nur wissen, ob es möglich ist, daß der Großeltern Paten werden konnten, da dies bei einem meiner Urururopas der Fall zu sein scheint.
Daß auch die eigene Mutter Pate ihres Kindes sein kann, hat mich schon sehr verwundert, aber wenn sowas öfter vorkommt, bin ich "beruhigt"; ich will ja keine falschen verwandtschaftlichen Beziehungen in meinen Stammbaum knüpfen... Lieben Dank für eure Antworten und viele Grüße -Jens |
#13
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Guten Tag,
an anderer Stelle im Forum (Plauderecke) habe ich am 20.10.2006 zu diesem Thema geschrieben: Taufpate ist ein Ehrenamt der christlichen Kirchen. Der Taufpate begleitet den Täufling bei der Taufe und ist Zeuge der Sakramentsspendung. Sein Name wird in dem Kirchenbuch vermerkt. Der Begriff "Pate" kommt vom lateinischen patrinus, "Mit-Vater" (exakt wiedergegeben mit dem altdeutschen Wort "Gevatter"). Die Taufpaten haben die Aufgabe, die menschliche und religiöse Entwicklung des Täuflings zu begleiten und die Eltern zu unterstützen. In früheren Zeiten hatten die Taufpaten in dem Fall des frühen Todes der Eltern eine Fürsorgepflicht für das Kind. Heute sind diese Aufgaben in den Hintergrund getreten. Häufig begrenzt sich die Taufpatenschaft auf das Beschenken bei festlichen Anlässen. Viele Paten bemühen sich aber, eine persönliche Beziehung zu ihrem Patenkind aufzubauen und ihm ein Gesprächspartner zu werden. Der Taufpate muß selbst getauft und Kirchenmitglied sein. Einer der Taufpaten muß die Konfession des Täuflings haben. Evangelische Paten müssen konfirmiert, katholische sollen gefirmt und mindestens 16 Jahre alt sein. Der Diözesanbischof (kath.) kann ein anderes Mindestalter festlegen. In dem Einzelfall kann der Pfarrer (kath.) oder der Taufspender auch jüngere Paten zulassen. Ein Pate sollte sämtliche Voraussetzungen erfüllen. Ein Christ, der einer nichtkatholischen Gemeinschaft angehört, kann (bei einer kath. Taufe) nicht Pate sein. Zusammen mit einem kath. Paten kann er Taufzeuge sein. Siegfried (Mühle) |
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