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  • Bernhardo
    Erfahrener Benutzer
    • 15.01.2011
    • 1264

    [gelöst] nur ein Wort

    Quelle bzw. Art des Textes: Grundakte
    Jahr, aus dem der Text stammt: ca. 1824
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Ostpreussen
    Namen um die es sich handeln sollte:


    Hallo,

    wäre einer der Übersetzungsexperten so freundlich mir beim Lesen zu helfen?

    Ich lese:

    und die Gutsherschaft hat es genehmigt, das dieselben
    ?????? Bauernhof zum gemeinschaftlichen Eigentum

    Gruß Bernhard Opretzka

    Angehängte Dateien
    Ich forsche im LK Ortelsburg (Ostpreussen)
    Alles zum LK Ortelsburg ist von Interesse!
    Ort: Kallenzin (nach 1938 Kallenau)
    Kirchspiel Rheinswein
    Folgende Namen:

    Opretzka, Napierski, Grabosch, Dutz, Pelk, Warias, Böhm, Purtsch, Mlodzian, Zaremba, Ludorf, Latza

    Mitglied im VFFOW
    Mitglied in der Kreisgemeinschaft Ortelsburg
  • Xtine
    Administrator
    • 16.07.2006
    • 28375

    #2
    Hallo Bernhard,

    wenn sich keiner traut versuch's ich mal.


    und die Gutsherschaft hat es genehmigt, das dieselben
    den qn. Bauerhof zum gemeinschaftlichen Eigentum

    Bei qn bin ich nicht ganz sicher, das Lexicon Abbreviaturarum schlägt vor:
    qn - qui nominatur / quando / quoniam
    Ich denke, das erste könnte es sein.
    Viele Grüße .................................. .
    Christine

    .. .............
    Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
    (Konfuzius)

    Kommentar

    • Bernhardo
      Erfahrener Benutzer
      • 15.01.2011
      • 1264

      #3
      Hallo,

      qn - qui nominatur, bedeutet soviel wie: den genannten

      ...würde ja Sinn machen.

      Gruß und Vielen Dank !

      Bernhard Opretzka
      Ich forsche im LK Ortelsburg (Ostpreussen)
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      Ort: Kallenzin (nach 1938 Kallenau)
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      Folgende Namen:

      Opretzka, Napierski, Grabosch, Dutz, Pelk, Warias, Böhm, Purtsch, Mlodzian, Zaremba, Ludorf, Latza

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      Kommentar

      • Jürgen Wermich
        Erfahrener Benutzer
        • 05.09.2014
        • 5692

        #4
        Falls Latein, kann da auch qu stehen.
        Beim flüchtigen Lesen hatte ich allerdings g(e)n(annten) gesehen;
        nur mehr Vergleichstext könnte zeigen, ob man tatsächlich g lesen darf.

        Kommentar

        • Xtine
          Administrator
          • 16.07.2006
          • 28375

          #5
          Hallo Jürgen,

          Zitat von Jürgen Wermich Beitrag anzeigen
          ob man tatsächlich g lesen darf.
          Das würde ich ausschließen, die vorhandenen g's sind alle anders.

          qu hatte ich auch in Betracht gezogen, da aber auf den andern u's überall ein Haken ist, habe ich das dann doch wieder verworfen.
          Viele Grüße .................................. .
          Christine

          .. .............
          Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
          (Konfuzius)

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