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#1
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Männliche Nachfahren von "im Mannesstamm erloschenen" Familien?
Liebe Forums-Kollegen,
ich habe einmal eine grundsätzliche Frage zum Begriff "im Mannesstamm erloschen". Bisher bin ich davon ausgegangen, dass es grundsätzlich keine heutigen Namensträger mehr von Familien geben kann, die "im Mannesstamm erloschen" sind. Oder anders fomuliert, wenn ich einen Familiennamen zurückverfolge, dann kann ich mit Sicherheit davon ausgehen, dass sich dieser Familienname NICHT auf einen gleichlauteten Familiennamen zurückführen lässt, der laut Literatur "im Mannesstamm erloschen" ist. Ist diese Regel gültig? Oder kann es doch Fälle geben, dass es über eine (Adels-) Familie heißt "im Mannesstamm erloschen" und es gibt doch noch heute lebende Nachfahren des Stammvaters der "erloschenen" Familie mit gleichem Namen? Kann mir dazu jemand eine Auskunft geben? Viele Grüße Harald |
#2
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Ich kann die Frage nicht beantworten, möchte mich aber mit einem konstruierten Fall an die Frage anschließen:
Anton Schmidt hat nur Töchter, keine Söhne. Der Name Schmidt scheint also im Mannesstamm erloschen. Tochter Berta hat nun aber einen unehelichen Sohn Christian, der folglich den Familiennamen Schmidt erhält. Und nun?' |
#3
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Zitat:
Hallo Scherfer, was möchtest Du genau wissen? Wenn der Name Schmidt in Deinem Beispiel weiter lebt, hast Du Dir die Frage selbst beantwortet. Gruss |
#4
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Ok, offenbar hätte ich es doch ausformulieren müssen:
Der Familienname existiert in diesem Beispiel offensichtlich weiter. Aber bei einer Adelsfamilie würde wohl kaum ein unehelicher Sohn als neuer Stammherr der Familie akzeptiert. Ist der Mannesstamm also in diesem Beispiel ausgestorben oder nicht? |
#5
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Zitat:
Der Adel war nicht der Kirche untergeordnet, die hätte sagen können, weil die Eltern nicht kirchlich verheiratet seien, dürfte das uneheliche Kind nicht Namen und Besitz erben. Im Übrigen gab es früher auch kein Familiengericht wie heutzutge, welches bestimmen konnte, welchen Namen jemand zu tragen hätte. Das heißt, der uneheliche Sohn konnte den Familiennamen seines leiblichen Vaters verwenden, oder den der Mutter, oder den seines Stiefvaters. Wenn die Großmutter aus berühmten Hause stammte, dann konnte es auch vorkommen, dass der uneheliche Enkel deren Familiennamen wählte. Es gab keine einheitlichen Regeln die für den gesamten Adel gleich galten. Es gab den Uradel, Hochadel, Niederadel, Briefadel, Lehnsadel. Namensregeln gab es auch nicht: Es gab VON, Es gab VON UND ZU, usw. Man konnte auch adlig sein wenn man nur Schmidt ohne Prefix hieß. Schließlich ist alles noch abhängig von Geschichtszeit und geografischer Region Geändert von Anna Sara Weingart (17.11.2017 um 16:41 Uhr) |
#6
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Hallo Anna_Sara_Weingart,
ich würde da gerne noch etwas mehr wissen... ... wenn ich einen Familiennamen zurückverfolge, dann kann ich mit Sicherheit davon ausgehen, dass sich dieser Familienname NICHT auf einen gleichlauteten Familiennamen zurückführen lässt, der laut Literatur "im Mannesstamm erloschen" ist. Ist diese Regel gültig? ... Verstehe ich. Danke für deine Antwort. Ich merke gerade, dass ich doof war, die Frage so allgemein zu stellen Daher etwas konkreter nachgefragt: Gilt das auch für angeblich "bedeutende Adelsfamilien"? Und wenn das auch dort so ist, könntest du mir ein Beispiel sagen? Also ein Beispiel dafür, dass es eine Adels-Familie gibt, in der Literatur als "im Mannesstamm ausgestorben" bezeichnet wird und es doch noch männliche Namenträger gibt (ich meine jetzt keine Adoptionen, sondern biologische Nachkommen). Danke schon mal vorab fürs Klären. Viele Grüße Harald |
#7
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Hallo Harald,
das Namensrecht darf man nicht aus heutiger Sicht betrachten. Beispiel: ein Briefadliger Herr Schmidt erlangte das Adelsrecht und erwirbt eine Burg namens Falkeneck, seine Kinde nennen sich VON FALKENECK. Diese Mannesstamm-Linie "stirbt aus", aber ein unehelicher Sohn, namens Schulz (oder eines seiner Nachfahren) erwirbt wiederum das Adelsrecht ("Adelserneuerung") und darf sich VON FALKENECK nennen, sogar ohne die namensgebende Burg zu besitzen. Der uneheliche Sohn sollte aber legitimiert worden sein, dass heißt die erbliche Abstammung anerkannt worden sein. Die rechtliche Legitimierung konnte dabei auch nachträglich erfolgen, wenn der leibliche Vater bereits tod war, und er zu Lebzeiten den eigenen Sohn nicht legitimiet hatte. Es gab früher zwar gewisse Gesetzmäßigkeiten, aber keine so umfangreiche und feste Regeln wie heutzutage. So muss eben jeder geschichtliche Fall einzeln betrachtet werden. Geändert von Anna Sara Weingart (17.11.2017 um 17:59 Uhr) |
#8
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Hallo Zusammen,
um das Thema für mich und eventuelle stille Mitleser abzuschließen, hier meine Erkenntnisse nach einigen PM-Kontakten (Danke dafür) und zusätzlichem Mail-Austausch. "Im Mannesstamm erloschen" bedeutet, dass es beim "erbberechtigen" bzw. "regierenden" Familienzweig einer (Adels-)Familie keine männlichen Nachkommen gibt. Aber es ist sehr wohl möglich, dass es Nebenlinien solcher Familien gibt (z.B. Cousins x-ten Grades), die nicht erloschen sind. Daher ist es möglich, dass es heute noch Namensträger von "im Mannesstamm erloschenen" Familien geben kann. Danke an alle, die mir hier geholfen haben. Gruß Harald |
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