Archivrechtliche Sperrfrist

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  • Brunoni
    Erfahrener Benutzer
    • 07.04.2012
    • 2185

    Archivrechtliche Sperrfrist

    Hallo in die Runde,

    einen schönen Gruß ins Wochenende.
    Ich habe in Koblenz/Rheinland einen Eheeintrag aus 1939 angefordert.
    Es wird auf eine archivrechtliche Sperrfrist verwiesen,
    jedoch kann ich eine Verkürzung der Sperrfrist beantragen.
    Ich stehe hier auf dem Schlauch, denn ich kenne da nur die Sperrfrist von 80 Jahren.
    Wer kann mich aufklären?

    Viele Grüße
    Brunoni
  • Basil
    Erfahrener Benutzer
    • 16.06.2015
    • 2420

    #2
    Moin Brunoni,

    seit Juli 1938 gab es nicht mehr die Heiratsregister, sondern die Familienbücher, in denen auch Eintragungen zu den Kindern der Eheleute gemacht werden sollten. Die Schutzfrist bezieht sich also auf die Kinder, die ja heute noch leben könnten.

    Dies schreibt das Staatsarchiv Hamburg dazu, bei dem ebenfalls eine Schutzfristverkürzung beantragt werden kann:

    Einsichtnahme in Familienbücher und zugehörige Heiratssammelakten

    Durch eine Novelle des Personenstandsgesetzes wurden zum 1. Juli 1938 die Heiratsregister durch Familienbücher ersetzt. Die Familienbücher enthalten im Vergleich zu den Heiratsregistern umfangreichere Angaben zu den Nachkommen der Eheschließenden.

    Die Einträge in den Familienbüchern enthalten folgende Informationen: Beurkundung der Eheschließung, Angaben zur Familie: Eltern der Ehegatten, Angaben über die Ehegatten, Gemeinsame Kinder, uneheliche Kinder weiblicher Abkömmlinge (= Enkel der Eheschließenden), an Kindes Statt angenommene und für ehelich erklärte Kinder, sonstige Eintragungen

    Familienbücher enthalten somit personenbezogene Daten von noch lebenden Personen. In Einzelfällen sind auch Adoptionen in den Familienbüchern vermerkt. Diese Daten sind besonders schutzwürdig.
    Grüße aus Hamburg
    Basil
    Zimmer: Oberlausitz und Dresden; Stephanus: Zittau, Altenburg und Ronneburg
    Raum Zittau: Heidrich, Rudolph
    Erzgebirge: Uhlmann, Lieberwirth, Gläser, Herrmann
    Burgenlandkreis: Wachtler, Landmann, Schrön


    Kommentar

    • Brunoni
      Erfahrener Benutzer
      • 07.04.2012
      • 2185

      #3
      Hallo Basil,

      für die Aufklärung.
      Das ist neu für mich. Bisher hatte ich da keine Probleme
      und habe immer die betreffenden Kopien der Heiratseinträge erhalten.
      Ich habe noch Anfragen an andere Archive im Rheinland. Da bin ich
      nun gespannt auf deren Antworten.

      Danke nochmals und viele Grüße
      Brunoni

      Kommentar

      • Ilja_CH
        Erfahrener Benutzer
        • 05.11.2016
        • 753

        #4
        Ist es denn nicht einfach möglich, dass man nur die entsprechenden Seiten vom Familienbuch beantragt, auf denen die Ehe niedergeschrieben wurde? So wäre der Datenschutz der geborenen Kinder gewährleistet.

        Kommentar

        • Herbstkind93
          Erfahrener Benutzer
          • 29.09.2013
          • 1929

          #5
          Finde das ein wenig unlogisch. Auch bei älteren Eheurkunden finden sich teilweise Anmerkungen zu Kindern dieser Ehe.



          LG
          Dauersuche nach FN Samariter (Samland; Berlin; Spremberg/Lausitz)

          Kommentar

          • nav
            Erfahrener Benutzer
            • 30.03.2014
            • 715

            #6
            Zitat von Herbstkind93 Beitrag anzeigen
            Finde das ein wenig unlogisch. Auch bei älteren Eheurkunden finden sich teilweise Anmerkungen zu Kindern dieser Ehe
            Und das direkt neben der eigentlichen Urkunde, nicht in einem separaten Abschnitt.

            Aber Archive gehen mit Randvermerken innerhalb der Schutzfristen nun mal sehr unterschiedlich um. Manche sehr locker, manche sehr streng.

            Kommentar

            • Brunoni
              Erfahrener Benutzer
              • 07.04.2012
              • 2185

              #7
              Danke für alle Antworten.

              Auf so eine Sperrfrist hat mich noch niemand hingewiesen.
              Anscheinend ist man dort päpstlicher als der Papst.
              Im Gegenteil, ich habe einmal im Landesarchiv wegen einer Akte moniert.
              Da stehen sogar Daten zu einer noch lebenden Verwandten drin.
              Und auch ein Teil der Verstorbenen ist noch keine 30 Jahre tot.
              Aber diese Akte ist weiterhin öffentlich zugänglich.
              Das verstehe einer wer will.

              Viele Grüße
              Brunoni

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