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Bitte um Lesehilfe eines Aufgebotes
Quelle bzw. Art des Textes: Kirchenbuch Jahr, aus dem der Text stammt: 1844 & 1846 Ort/Gegend der Text-Herkunft: n.a. Hallo, ich würde gern eure Lesehilfe bzgl. eines Aufgebotes in Anspruch nehmen. Leider kann ich diese beiden Texte nicht lesen. 2. Aufgebot des Johann Christian Lincke & Johanne Christiane Lindner. In diesem wird ebenso der Sohn von Christiane Lindner, Franz Louis Lindner, genannt. Wahrscheinlich wurde der Text des Aufgebotes später in den Taufeintrag nachgetragen. Es wäre schön, wenn mir bitte jemand behilflich sein könnte. Vielen Danke im Voraus! VG, J.W. |
#2
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Beim nächsten Mal bitte unbedingt die Hinweise oben im gelben Kasten beachten! Bitte für jedes Dokument, bzw. jeden Eintrag, ein eigenes Thema eröffnen! |
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Hallo J.W.,
ich lese: Auszug aus dem Kirchenbuch zu Pilsen. Im Jahre Eintausend achthundert vier und vierzig -1844- am fünfund- zwanzigsten 25ten- April wurde von der Johanna Christiane Lindner in Pilsen, Meister Johann Friedrich Lindner`s, Nachbar 6, Einwohner und Schneider in Pilsen? ehelich jüngster Tochter zweiter Ehe, ein Sohn geboren, welcher am dreißigsten - 30ten - desselben Monats und Jahres getauft und Franz Louis genannt wurde. In der Rubrik:"Name und Stand des Vaters" ist folgendes eingetragen: zufolge Protocoll Crina? den 15 October 1846 hat der frühere Nachbar und Einwohner Herr Oeconomie Amtmann Johann Christian Lincke, jetzt Commissionair auf der Wilhelmsgrube bei Hohenlubas? dieses Kind als das seine anerkannt, um Eintragung seines Namens in das Kirchenbuch und Mitteilung an die Königliche Gerichts Commission zu Lützow gebeten. Solches wird auf Grund des hiesigen Kirchenbuchs amtlich bescheinigt. Pilsen, am 23ten April 1883 der Pastor Dr. Schürer LG Rolf NB: Das weiter unten stehende auch von Interesse? Geändert von teakross (17.05.2021 um 19:18 Uhr) Grund: Ergänzung |
#4
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Hallo Rolf,
Vielen Dank für die Hilfe. Genau nach dieser Information habe ich gesucht. Gern würde ich auch den Inhalt des untenstehenden Textes kennen. Vielen Dank für die Mühe! VG J.W. |
#5
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Hallo J.W.,
ich lese: [Es] thut mir leid Ihnen keinen Trauschein schicken zu können, ich habe nicht ermitteln können, wo die Trauung stattgefunden hat. So viel steht fest, daß bei der Trauung Ihr Vater Sie anerkannt hat und auf Grund dieser Anerkennung ist das Protokoll ausgefertigt worden, sodaß ein anerkanntes Kind in die Rechte ehelicher Kinder eintritt. Die Postmarke folgt anbei zurück, weil ich 1 Mark durch Postvorschuß erhoben habe. Schürer LG Rolf |
#6
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Hallo Rolf,
Vielen Dank für die Antwort. Damit passt der untere Text auch zu dem Oberen Text. Bzw. wird die Anerkennung des Vaters nochmals bestätigt. VG, J.W. |
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