Xylander, die Belehnung von Brüdern war durchaus üblich und schon deswegen sehr sinnvoll, da zumindest bei Erblehen die Chance auf Verbleib des Lehens in der Familie dann etwas wahrscheinlicher wurde, wenn einer Lehnsnehmer kinderlos blieb oder die Kinder eines der Lehnsnehmer ausfielen.
Wenn Wennemar Bernhard im Jahre 1719 belehnt wurde, kann es sich dabei eigentlich nur um den Vater Joachim Diedrichs handeln, da jener zu diesem Zeitpunkt meiner Schätzung nach um die 50 Jahre alt gewesen sein wird. Dessen Vater Bernhard Wennemar wäre folglich bei der Belehnung um die 80 Jahre alt, was mir für eine Neubelehnung jetzt nicht so wahrscheinlich vorkommt. Handelt es sich denn überhaupt um eine Neubelehnung oder um eine Lehnserneuerung? Geht das aus dem Regest hervor?
Nein, zu besagter Dame hatte ich noch keinen Kontakt.
Viele Grüße
Wenn Wennemar Bernhard im Jahre 1719 belehnt wurde, kann es sich dabei eigentlich nur um den Vater Joachim Diedrichs handeln, da jener zu diesem Zeitpunkt meiner Schätzung nach um die 50 Jahre alt gewesen sein wird. Dessen Vater Bernhard Wennemar wäre folglich bei der Belehnung um die 80 Jahre alt, was mir für eine Neubelehnung jetzt nicht so wahrscheinlich vorkommt. Handelt es sich denn überhaupt um eine Neubelehnung oder um eine Lehnserneuerung? Geht das aus dem Regest hervor?
Nein, zu besagter Dame hatte ich noch keinen Kontakt.
Viele Grüße
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