Landesherrliche Dispens bei einer Hochzeit

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  • consanguineus
    Erfahrener Benutzer
    • 15.05.2018
    • 5533

    Landesherrliche Dispens bei einer Hochzeit

    Frohe Ostern, liebe Mitforscher und Mitforscherinnen!

    Bei welchem Verwandtschaftsgrad war die Dispens des Landesherrn bei einer Hochzeit erforderlich oder üblich? Konfession: evangelisch-lutherisch. Land: Reichsbaronie Schauen. Jahr: 1754.

    Ich habe wegen Namensgleichheiten Schwierigkeiten, die Vorfahren der Personen korrekt zuzuordnen und hoffe, über diese Dispensgeschichte weiterzukommen.

    Wer kann mir raten?

    Vielen Dank und viele Grüße
    consanguineus
    Suche:

    Joh. Christian KROHNFUSS, Jäger, * um 1790
    Carl KRÜGER, Amtmann in Bredenfelde, * um 1700
    Georg Melchior SUDHOFF, Pächter in Calvörde, * um 1680
    Ludolph ZUR MÜHLEN, Kaufmann in Bielefeld, * um 1650
    Dorothea v. NETTELHORST a. d. H. Kapsehden, * um 1600
    Thomas SCHÜTZE, Bürgermeister in Wernigerode 1561
  • consanguineus
    Erfahrener Benutzer
    • 15.05.2018
    • 5533

    #2
    Hallo zusammen!

    Ich habe mal ein wenig in mir vorliegenden KB gestöbert um herauszufinden, wann Dispens vonnöten war. Es ist mir in unserer evangelischen Gegend nicht ein einziger Fall untergekommen, in dem Dispens bei der Hochzeit von Cousin und Cousine 2. Grade erteilt wurde. 1. Grade, okay, das habe ich bisweilen gefunden. Es wurde ja auch nicht überall vermerkt. Aber das war das "Hochfürstliche Consistorium", was die Dispens erteilt hat. Sehe ich das richtig, das das Konsistorium dem Landesherrn unterstellt war?

    Any ideas?

    Viele Grüße
    consanguineus
    Zuletzt geändert von consanguineus; 13.04.2020, 20:52.
    Suche:

    Joh. Christian KROHNFUSS, Jäger, * um 1790
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    • Schlumpf
      Erfahrener Benutzer
      • 20.04.2007
      • 358

      #3
      Hallo
      Wenn ich mich recht entsinne, ist das so, dass die ev. Kirche nur dann die Ehe verbietet,
      wenn der Staat es nicht gestattet. Die Ehe ist wohl "ein höchst weltlich Ding vor Gott.
      Im Gegensatz zur kath. Kirche, die Ehen zwischen Verwandten 4. Grades verbietet, kennt
      die ev. Kirche keine derartigen Verbote bis man irgendwann doch zu nahe verwandt ist:
      Onkel - Nichte, Bruder - Schwester etc.
      Aber es konnte auch vorkommen, wenn ein Ehepartner absolut nicht standesgemäß war:
      Magd und Gutsbesitzer, was mir wirklich mal im Jahre 1802 vorgekommen ist. Diese Ehe
      wurde von der Regierung genehmigt. Eine Heirat 1870 zwischen Tante und Neffe wurde
      übrigens vom preußischen König Wilhelm persönlich genehmigt.

      Viel Spaß damit
      Schlumpf
      Uns ist in alten mæren wunders vil geseit. von helden lobebæren, von grôzer arebeit,. von fröuden, hôchgezîten, von weinen und von klagen,.

      Kommentar

      • consanguineus
        Erfahrener Benutzer
        • 15.05.2018
        • 5533

        #4
        Hallo Schlumpf,

        habe eben erst Deine Antwort gesehen. Vielen Dank dafür!

        Standesunterschiede sind in meinem konkreten Falle nicht das Problem. Ich hatte mir einen Rückschluß auf das Verwandtschaftsverhältnis der Väter der Brautleute erhofft. Letztere durften nur mit landesherrlicher (nicht kirchlicher!) Dispens heiraten. Falls diese bei Vetter und Cousine 1. Grades nötig war, wären die Väter Brüder.

        Viele Grüße
        consanguineus
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        • Posamentierer
          Erfahrener Benutzer
          • 07.03.2015
          • 1034

          #5
          Hallo consanguineus,

          ich habe - etwa in dieser Zeit - einen Scheidungsfall mit zweiter Heirat. Dies machte einen Dispens erforderlich. Verwandtschaftliche Nähe als Grund kenne ich ebensowenig wie Du. Allerdings fällt mir noch ein, dass die Brautleute verschwägert gewesen sein könnten, oder Pflegetochter und Pflegevater. In solchen Fällen würde mich ein Dispens nicht überraschen.

          Viel Erfolg!
          Lieben Gruß
          Posamentierer

          Kommentar

          • consanguineus
            Erfahrener Benutzer
            • 15.05.2018
            • 5533

            #6
            Hallo Posamentierer,

            vielen Dank für Deine Antwort! Ich habe mich vielleicht etwas mißverständlich ausgedrückt. Verwandtschaftliche Nähe ist tatsächlich der einzige Grund für eine Dispens, der mir im Rahmen der Erforschung meiner Familie bislang untergekommen ist.

            Es gibt eine Anzahl von Ehen zwischen Vetter und Cousine 1. Grades. Ab und zu hat man beim Traueintrag darauf hingewiesen, daß hier die Dispens des "hochfürstlichen Consistoriums" erforderlich war. Ich gehe davon aus, daß die Dispens (im Fürstentum Wolfenbüttel) bei ALLEN Ehen zwischen Vetter und Cousine 1. Grades nötig war, sie aber nicht von jedem Pfarrer explizit erwähnt wurde.

            Weitaus häufiger habe ich Ehen zwischen Vetter und Cousine 2. Grades, wobei ich hier nicht einen einzigen Hinweis auf eine Dispens gefunden habe. Also gehe ich davon aus, daß sie hier nicht erforderlich war. Ich weiß es aber nicht.

            Ebensowenig weiß ich, ob die Verhältnisse im (evangelischen) Fürstentum Wolfenbüttel auf die Verhältnisse in der (ebenfalls evangelischen) Baronie Schauen übertragbar sind.

            Und zuletzt ist mir nicht bekannt, ob das Konsistorium eher eine kirchliche oder eine landesherrliche Institution war. In der Baronie Schauen war offenbar der Landesherr für die Erteilung der Dispens zuständig.

            Viele Grüße
            consanguineus
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            Thomas SCHÜTZE, Bürgermeister in Wernigerode 1561

            Kommentar

            • gki
              Erfahrener Benutzer
              • 18.01.2012
              • 4839

              #7
              Nur mal so, ohne Wertung: Um eine Cousine ersten Grades heiraten zu können, hätte man in Alt-Bayern schon Wittelsbacher heißen müssen...

              Und zuletzt ist mir nicht bekannt, ob das Konsistorium eher eine kirchliche oder eine landesherrliche Institution war. In der Baronie Schauen war offenbar der Landesherr für die Erteilung der Dispens zuständig.
              War das nicht bei den Protestanten so, daß der Landesherr quasi auch der Ober-Bischof war? Ich erinner mich da düster an irgendwas... Von daher läßt sich das vielleicht gar nicht in kirchlich/weltlich trennen.

              Ah, da ist es:

              Gruß
              gki

              Kommentar

              • BenediktB
                Erfahrener Benutzer
                • 31.05.2006
                • 540

                #8
                Hallo!

                Ist denn der Dispens explizit wegen einer Verwandtschaft erteilt worden? Oft steht der Verwandtschaftsgrad bei so einem Dispens dabei. Leider scheint das in deinem Fall ja nicht so zu sein.
                Was ich auch sehr oft sehe ist ein Dispens lediglich von der dritten Verkündigung. Das geschah oft, wenn die Braut schon schwanger war und die Eheschließung unbedingt vorher noch stattfinden sollte. Ist dieser Fall bei dir ausgeschlossen?

                VG
                Mein Ancestry-Stammbaum

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                • consanguineus
                  Erfahrener Benutzer
                  • 15.05.2018
                  • 5533

                  #9
                  Hallo BenedictB,

                  ein einziges Mal (unter meinen Vorfahren) hat das hochfürstliche Consistorium einer Ehe zwischen zwei Menschen zugestimmt, die zusammen schon ein zweijähriges Kind hatten, allerdings unter der Auflage, daß die Trauung nicht in der Kirche stattfinden dürfe, sondern bei den Brautleuten zu Hause.

                  Ansonsten hat der jeweilige Pastor nie etwas dazu geschrieben, was der konkrete Grund für die Dispens war. Aus der Situation heraus (Ehe zwischen Vetter und Cousine 1. Grades) gehe ich stark davon aus, daß genau das der Grund war. Voreheliche Zeugung eines Kindes eher nicht. So etwas wurde häufig (mit gehässigen Worten) vermerkt, ohne daß auf eine Dispens ausdrücklich hingewiesen wurde.

                  Viele Grüße
                  consanguineus
                  Suche:

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