"Vaterschaft anerkannt" Eintrag auf Geburtsurkunde des Vaters

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  • XodoX
    Erfahrener Benutzer
    • 03.07.2022
    • 199

    "Vaterschaft anerkannt" Eintrag auf Geburtsurkunde des Vaters

    Hallo,


    die Geburtsurkunde ist von 1909. Später wurden dann da mehrere Einträge vorgenommen. U.a. steht dort:


    Vaterschaft anerkannt: (schwarzer Balken)

    Standesamt Meißen Nr. XX/1960
    Ich vermute mal, dass das der Verweis auf die Geburtsurkunde des Sohnes ist und nicht die Anerkennungsurkunde der Vaterschaft? Weiß jemand, was hinter "Vaterschaft anerkannt" kommen würde? Vermute mal, dass es der Name des Sohnes sein muss und nicht Name der Mutter.
  • Saraesa
    Erfahrener Benutzer
    • 26.11.2019
    • 1010

    #2
    Ja, da sollte der Name des Kindes folgen und die Registernummer verweist auf dessen Geburtsurkunde. Aus Datenschutzgründen wurde der Name des Kindes geschwärzt.
    Aufgrund der Frist von 110 Jahren bei Geburtsurkunden sollte diese also noch beimzuständigen Standesamt liegen. Sofern du nachweisbar ein direkter Nachfahre des Kindes bist, sollte es dir theoretisch auch möglich sein, eine Kopie zu bekommen.

    Kommentar

    • XodoX
      Erfahrener Benutzer
      • 03.07.2022
      • 199

      #3
      Zitat von Saraesa Beitrag anzeigen
      Ja, da sollte der Name des Kindes folgen und die Registernummer verweist auf dessen Geburtsurkunde. Aus Datenschutzgründen wurde der Name des Kindes geschwärzt.
      Aufgrund der Frist von 110 Jahren bei Geburtsurkunden sollte diese also noch beimzuständigen Standesamt liegen. Sofern du nachweisbar ein direkter Nachfahre des Kindes bist, sollte es dir theoretisch auch möglich sein, eine Kopie zu bekommen.

      Danke! Das Kind ist aber nicht direkt meine Familie. Nach der Scheidung nochmal geheiratet und kurz davor ein Kind bekommen. Halbbruder meines Opas.


      War es Standard, dass man zu dieser Zeit noch die Einträge auf den Geburtsurkunden gemacht hat? Es hat mich etwas gewundert, da ich das selten sehe, dass Heirat, Scheidung, 2. Heirat und uneheliches Kind auf den Geburtsurkunden eingetragen wurden. Die 2. Heirat war 1962 und es steht nichts über eine Scheidung.

      Daher nicht sicher, ob beim Tod 1986 noch verheiratet oder nicht. Auf der Sterbeurkunde steht nur "geschieden" (nicht wie oft). Wenn die zweite Ehe auch geschieden wurde, dann hat man das offensichtlich dann nicht eingetragen auf der Geburtsurkunde.

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