Guten Morgen,
meine Ahnenforschung hat mich vor Kurzem in eine Gegend gebracht, in der die Kirchenbücher relativ wenig Informationen hergeben. Bisher habe ich überwiegend mit Kirchenbüchern gearbeitet, die umfangreichere Information hergeben: zum Beispiel nicht nur den Namen des Vater bei einem Taufeintrag sondern auch den (Vor-)Namen der Mutter und den Beruf des Vaters, oder auch Angeben zu den Eltern des Brautpaares bei einer Eheschließung. (Sebst wenn diese Angaben vorhanden sind, gibt es natürlich mitunter Ungewissenheit zum Beispiel bei Namensgleichheit und aufgrund der Möglichkeit der Zu- bzw. Abwanderung.)
Jetzt much ich mich aber mit Kirchenbüchern begnügen, die solche Informationen nicht hergeben. Daher beschäftigt mich zurzeit besonders diese Frage: Wann kann ich davon ausgehen, dass zwei Personen, deren Daten (Taufe, Eheschließung, Tod) in Kirchenbüchern zu finden sind, in der Tat miteinander verwandt waren? Oder anders gefragt: Wie viele Indizien braucht es, um von einer verwandtschaftlichen Beziehung ausgehen zu können? Zu dieser Frage möchte ich gerne einen Meinungsaustausch anregen.
Hier kurz ein fiktives Beispiel:
Angenommen, dass in dem fraglichen Zeitraum (ca. 1780-1800) keine andere Eheschließung eines Klaus Möllers im Traubuch zu finden ist und dass das Totenbuch keinen Eintrag zu einer Marie Möller (geb. Weber) vor 1800 beinhaltet, kann ich eurer Meinung nach davon ausgehen, dass Marie Weber die Mutter von Peter Möller ist? Und weiter, kann ich eurer Meinung nach davon ausgehen, dass Karl Möller der Vater von Klaus Möller ist - unter der Annahme, dass das Taufbuch in der fraglichen Zeit (ca. 1750-1775) keine anderen Einträge zu einem Täufling namens Klaus Möller aufzeigt?
Ich freue mich auf eure Gedanken zu diesem Thema. Vielen Dank!
meine Ahnenforschung hat mich vor Kurzem in eine Gegend gebracht, in der die Kirchenbücher relativ wenig Informationen hergeben. Bisher habe ich überwiegend mit Kirchenbüchern gearbeitet, die umfangreichere Information hergeben: zum Beispiel nicht nur den Namen des Vater bei einem Taufeintrag sondern auch den (Vor-)Namen der Mutter und den Beruf des Vaters, oder auch Angeben zu den Eltern des Brautpaares bei einer Eheschließung. (Sebst wenn diese Angaben vorhanden sind, gibt es natürlich mitunter Ungewissenheit zum Beispiel bei Namensgleichheit und aufgrund der Möglichkeit der Zu- bzw. Abwanderung.)
Jetzt much ich mich aber mit Kirchenbüchern begnügen, die solche Informationen nicht hergeben. Daher beschäftigt mich zurzeit besonders diese Frage: Wann kann ich davon ausgehen, dass zwei Personen, deren Daten (Taufe, Eheschließung, Tod) in Kirchenbüchern zu finden sind, in der Tat miteinander verwandt waren? Oder anders gefragt: Wie viele Indizien braucht es, um von einer verwandtschaftlichen Beziehung ausgehen zu können? Zu dieser Frage möchte ich gerne einen Meinungsaustausch anregen.
Hier kurz ein fiktives Beispiel:
- im Taufbauch gibt es einen Eintrag zu Peter Möller, getauft am 01.01.1800, mit dem Vater Klaus. Keine Angaben zur Mutter oder zum Beruf des Vaters.
- im Traubuch gibt es einen Eintrag für die Eheschließung eines Klaus Möller mit Marie Weber am 01.07.1795. Keine Angaben zu den Eltern oder zum Beruf es Bräutigams.
- im Taufbuch gibt es wiederum einen Eintrag zu Klaus Möller, getauft am 01.04. 1770, mit dem Vater Karl. Wieder keine Angaben zur Mutter oder zum Beruf des Vaters.
Angenommen, dass in dem fraglichen Zeitraum (ca. 1780-1800) keine andere Eheschließung eines Klaus Möllers im Traubuch zu finden ist und dass das Totenbuch keinen Eintrag zu einer Marie Möller (geb. Weber) vor 1800 beinhaltet, kann ich eurer Meinung nach davon ausgehen, dass Marie Weber die Mutter von Peter Möller ist? Und weiter, kann ich eurer Meinung nach davon ausgehen, dass Karl Möller der Vater von Klaus Möller ist - unter der Annahme, dass das Taufbuch in der fraglichen Zeit (ca. 1750-1775) keine anderen Einträge zu einem Täufling namens Klaus Möller aufzeigt?
Ich freue mich auf eure Gedanken zu diesem Thema. Vielen Dank!
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