Consens des Gerichts zur Eheschliessung

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  • Ella Frida
    Benutzer
    • 13.09.2009
    • 69

    Consens des Gerichts zur Eheschliessung

    Hat jemand Erfahrung mit Einträgen in Gerichtsakten?
    Es geht um eine Eheschliessung 1849.

    Bei beiden Brautleuten war der Vater unbekannt.
    Die Mutter der Braut gab mündlich ihre Einwilligung zur Heirat.

    Der Bräutigam bekam die Einwilligung des Gerichts.

    Nun meine Frage:
    War es üblich, dass nur die Männer unter Vormundschaft gestellt wurden
    oder lebte vielleicht die Mutter nicht mehr?
    Wurden in den Gerichtsakten auch Geburtsort und Datum der Mutter eingetragen?
    Macht es Sinn im Gerichtsarchiv zu forschen?
    Noch einen schönen Sonntag wünscht
    Ella Frida
  • Gerda
    Erfahrener Benutzer
    • 22.07.2004
    • 132

    #2
    Hallo Ella,
    Zitat von Ella Frida Beitrag anzeigen
    Bei beiden Brautleuten war der Vater unbekannt.
    Die Mutter der Braut gab mündlich ihre Einwilligung zur Heirat.

    Der Bräutigam bekam die Einwilligung des Gerichts.

    Nun meine Frage:
    War es üblich, dass nur die Männer unter Vormundschaft gestellt wurden
    oder lebte vielleicht die Mutter nicht mehr?
    Ich vermute, der Bräutigam war Vollwaise, oder die Mutter lebte ganz weit weg.

    Macht es Sinn im Gerichtsarchiv zu forschen?
    Nö, macht keinen Sinn. Kein Gericht wird noch eine Akte aus dem Jahre 1849 haben. Wenn überhaupt, ist die Akte im zuständigen Landesarchiv.

    Viele Grüße
    Gerda

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