Hat jemand Erfahrung mit Einträgen in Gerichtsakten?
Es geht um eine Eheschliessung 1849.
Bei beiden Brautleuten war der Vater unbekannt.
Die Mutter der Braut gab mündlich ihre Einwilligung zur Heirat.
Der Bräutigam bekam die Einwilligung des Gerichts.
Nun meine Frage:
War es üblich, dass nur die Männer unter Vormundschaft gestellt wurden
oder lebte vielleicht die Mutter nicht mehr?
Wurden in den Gerichtsakten auch Geburtsort und Datum der Mutter eingetragen?
Macht es Sinn im Gerichtsarchiv zu forschen?
Noch einen schönen Sonntag wünscht
Ella Frida
Es geht um eine Eheschliessung 1849.
Bei beiden Brautleuten war der Vater unbekannt.
Die Mutter der Braut gab mündlich ihre Einwilligung zur Heirat.
Der Bräutigam bekam die Einwilligung des Gerichts.
Nun meine Frage:
War es üblich, dass nur die Männer unter Vormundschaft gestellt wurden
oder lebte vielleicht die Mutter nicht mehr?
Wurden in den Gerichtsakten auch Geburtsort und Datum der Mutter eingetragen?
Macht es Sinn im Gerichtsarchiv zu forschen?
Noch einen schönen Sonntag wünscht
Ella Frida
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