Jahr, aus dem der Begriff stammt: 1843
Region, aus der der Begriff stammt: Preußen, Provinz Sachsen
Region, aus der der Begriff stammt: Preußen, Provinz Sachsen
Hallo,
in einem Eintrag im KB Priemern/Bretsch in der Altmark fand ich eine Eheschließung vom 26.12.1843, wo zwei Personen heiraten, deren Ehe wenige Monate vorher am 9.5.1843 durch "Erkänntniß" des Kreisgerichts getrennt worden war.
Nun deutet dieses Wort nicht gerade darauf hin, dass sie sich erst haben scheiden lassen und dann doch wieder zusammen gekommen sind. Stattdessen sieht es so aus, als ob die alte Ehe Paeper oo Muß unrechtmäßig war. Die Eheschließung war 1837. Kann es sein, dass die Eheschließung annulliert wurde, weil neben der Mutter auch der Schwiegervater einwilligte? Vater war schon 1818 gestorben. Habt ihr andere Ideen?
Viele Grüße
Hartwig
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