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#1
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Geburt in Paris 1881. Wie überprüfe ich die Richtigkeit der Angabe?
Hallo zusammen!
Mein Urgroßvater wurde den Angaben einer familiengeschichtlichen Monographie zufolge am 22.06.1881 in Paris geboren. Genau das erzählt man sich noch heute in der Familie, und zwar sagen das auch Personen, die meinen Urgroßvater noch gekannt haben. Es wird also wohl etwas dran sein an der Überlieferung. Dazu paßt, daß der Vater meines Urgroßvaters zu der Zeit in Paris beruflich tätig war (über die Art dieser Tätigkeit gehen die Angaben allerdings ein wenig auseinander). Im Grunde könnte ich mich also zurücklehnen und meine Aufmerksamkeit dringenderen Fragestellungen zuwenden. Nun würde es mich aber schon interessieren, ob und wie man herausbekommen kann, welche französische Behörde die Geburt seinerzeit registriert hat. Meine Ururgroßeltern waren deutsche Staatsbürger. Wurde da auch die deutsche Botschaft eingeschaltet? Ich habe keinerlei Vorstellungen, wie so etwas abgewickelt wurde. Und schließlich wäre es nett zu wissen, ob mein Urgroßvater auch in Paris getauft wurde. Man wird ja nicht extra deswegen nach Norddeutschland gereist sein. Die Familie ist evangelisch. Gab es zu der Zeit in Paris überhaupt eine deutsche evangelische Gemeinde? Hat jemand Ideen? Merci beaucoup et salutations à tous consanguineus |
#2
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Hallo,
ich habe mal geschaut. Es gab 1881 2 evangelische Kirchen in Paris. Die Église des Billettes im Marais-Viertel und der Temple de la Rédemption. In einer der beiden Kirchen könnte Dein Vorfahr getauft worden sein. Wo die entsprechenden Kirchenbücher aufbewahrt werden, kann Dir sicherlich die lutherische Kirchengemeinde in Paris sagen. Und dann gibt es noch die Société de l'Histoire du Protestantisme Français, die sich mit der Geschichte der evangelischen Gemeinde befasst. https://www.shpf.fr/ Bei familysearch finden sich auch Geburten aus Paris aus dieser Zeit. Hattest Du da schon mal überprüft, ob Dein Urgroßvater dabei ist? LG Lili Geändert von Lili50 (30.09.2020 um 17:45 Uhr) |
#3
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Hallo Lili,
hab vielen Dank für die Auskunft! Nein, auf familysearch bin ich noch gar nicht gekommen. Das werde ich nachher gleich in Angriff nehmen. Ich gebe dann Laut. Viele Grüße consanguineus |
#4
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Hallo,
habe noch ein bisschen weiter geschaut. Die Geburtsverzeichnisse dieser Zeit befinden sich wohl hier http://www.archives.paris.fr/ Viel Erfolg. http://archives.paris.fr/r/124/etat-civil-de-paris/ LG Lili Geändert von Lili50 (30.09.2020 um 18:28 Uhr) |
#5
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Noch einmal vielen Dank, Lili! Ich werde mal eine Email dorthin schicken, um die Lage zu sondieren. Hoffentlich können sie besser Englisch alsich Französisch...
Viele Grüße consanguineus |
#6
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Hallo consanguineus,
für die dt. Königreiche es sog. Pariser Gesandschaften, die sich um die Belange ihrer Landeskinder gekümmert haben. Zumindest für Bayern sind entsprechende Archivalien im Staatsarchiv in München vorhanden. Ich gehe einmal davon aus, dass das für andere deutsche Königreiche ähnlich war. Heute wäre das vergleichbar mit den Aufgaben von konsularischen Vertretungen. |
#7
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Hallo kkhno,
die Geburt meines Urgroßvaters fand nach der Reichsgründung statt. Da sollten diese Vertretungen, die Du ansprichst, doch vermutlich nicht mehr für jeden ehemaligen Teilstaat existiert haben, oder irre ich? Wie wurde/wird es denn überhaupt mit Geburten deutscher Staatsbürger im Ausland gehandhabt? Gab/gibt es eine Eintragung im Geburtsregister des Heimatstandesamtes? Viele Grüße consanguineus |
#8
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Hallo,
es gab ab 1871 die sogenannten Matrikel, in denen sich im Konsulat jeder eintragen musste, wenn er nicht seine deutsche Staatsbürgerschaft verlieren wollte. Jeder der sich in die Matrikel eingetragen hat, hat dann einen Schutzschein bekommen. Die sogenannten Matrikelakten (Matrikel- und Passregister) befinden sich im Politischen Archiv des Auswärtigen Amtes in Berlin. Diese Matrikelakten gab es für alle Länder, in denen das Deutsche Kaiserreich Konsulate unterhielt. In meinem Fall war es der preußische Untertan und ab 1871 deutsche Staatsbürger August Gustav Julius Müller, der im Jahr 1872 sich in die Matrikel des Konsulates Odessa eingetragen hat. Auch sein Sohn Theodor Müller hat sich im Jahr 1878 in die Matrikel des Konsulates Odessa eingetragen. Ich habe dort noch eine ziemliche Pionierarbeit geleistet, da leider in der Genealogie die Matrikelakten noch völlig unbekannt sind. Wäre ich eher auf diese Akten gestoßen, hätte ich mir viel Zeit und Geld erspart. Leider sind nicht mehr alle Matrikelakten erhalten geblieben. Man kann allerdings sehr einfach per E-Mail das Politische Archiv kontaktieren und fragen, ob es zu einer bestimmten Person noch die Matrikelakte gibt. Wenn ja, schickt der dortige Archivmitarbeiter dir per E-Mail die Matrikelakte, die sich dann im Anhang befindet. Wenn du wissen möchtest, welche Informationen die Matrikelakten enthalten, habe ich noch die Matrikelakte aus dem Jahr 1872 und 1878 in den Anhang hochgeladen. Hier befinden sich alle Informationen zur betreffenden Akte: PAAA - AB 2 AB 2 - Matrikel und Passregister des Deutschen Reiches (1845 -) 1871 - 1945 Inhalt Verwaltungsgeschichte Im Ausland lebende Deutsche konnten sich bei dem für ihren Wohnort zuständigen deutschen Konsulat melden und sich in die dort geführte, sogenannte Matrikel eintragen lassen. Eine Eintragung erfolgte nur, wenn die deutsche Staatsangehörigkeit nachgewiesen werden konnte, dementsprechend sind in den Matrikeln neben persönlichen Angaben auch Informationen vermerkt, auf welcher Grundlage eine Eintragung erfolgte. Nach dem bis 1913 gültigen Gesetz über den Erwerb und den Verlust der Bundes- und Staatsangehörigkeit von 1870 hatten sich im Ausland lebende Deutsche innerhalb der ersten 10 Jahre (und dann in einem entsprechenden Zyklus) in die Matrikel einzutragen, da sie sonst ihrer deutschen Staatsangehörigkeit verlustig wurden. Die Auslandsvertretungen führten auch Passregister, in denen Passausstellungen und -verlängerungen, ebenfalls mit Angaben zu den Grundlagen, auf denen eine Ausstellung bzw. Verlängerung erfolgte, vermerkt wurden. Verschiedentlich sind die Register und Matrikel heute noch erhalten und werden vor allem in rechtlichen Fragen (Staatsangehörigkeit) als Quelle genutzt. Eingrenzung des Inhalts Matrikel und Passregister deutscher Auslandsvertretungen. Die Geburts-, Heirats- und Sterberegister von deutschen Staatsbürgern wurden im Ausland vom Standesamt I im Landesarchiv Berlin gesammelt. Diese hat man auch als Konsularregister bezeichnet. Geändert von Sneezy (01.10.2020 um 17:32 Uhr) |
#9
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Hallo Balduin,
das klingt richtig gut, hab vielen Dank für diese wertvolle Information! Viele Grüße consanguineus |
#10
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Hallo
Der Geburtseintrag müsste doch hier online zu finden sein. Ich kann dir gerne helfen den Eintrag zu finden, müsste aber noch den Namen wissen. http://archives.paris.fr/r/124/etat-civil-de-paris/ Gruss Svenja Geändert von Svenja (01.10.2020 um 23:31 Uhr) |
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