Zuständigkeit Standesämter Bez. Gänserndorf

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  • pillson
    Erfahrener Benutzer
    • 04.06.2020
    • 266

    Zuständigkeit Standesämter Bez. Gänserndorf

    Vielleicht haben einige von euch ja den Forumseintrag zur Suche von Johanna Schönpflug bereits mitgelesen (https://forum.ahnenforschung.net/sho...d.php?t=196343).

    In der Diskussion hat sich ergeben, dass es ein gangbarer Weg ist, die noch unter Schutzfrist stehende Sterbeurkunde ihrer Tochter Anna (meine UrGrossmutter) anzufordern um mehr über meine Ur-UrGrossmutter herauszufinden.



    Was von der Anna Pillwein (geb. Schönpflug) sicher ist, ist, dass sie am 28.01.1902 den Franz Pillwein aus Dobermannsdorf in Dobermannsdorf geheiratet hat; dieser ist ebendort am 29.10.1962 verstorben. In ihrem Taufbucheintrag wurde vermerkt, dass sie bereits am 17.8.1944 in Dobermannsdorf verstarb, als Standesamt wird Neusiedl am See aufgeführt (https://data.matricula-online.eu/de/...01-118/?pg=555). Dies ist aus geographischer Sicht als Schreibfehler einzuordnen; Vielmehr wird es sich um Neusiedl an der Zaya handeln, es ist die Nachbargemeinde von Dobermannsdorf (heute: Palterndorf-Dobermannsdorf).


    Nun zu meiner Frage: um eine Kopie der Originalsterbeurkunde - und hoffentlich mit Informationen zu ihrer Mutter - zu erhalten, sollte ich mich am besten bei welchem Standesamt melden?

    - Palterndorf-Dobermannsdorf
    - Neusiedl an der Zaya


    Recht herzlichen Dank im Voraus
    Stephan
  • Kasstor
    Erfahrener Benutzer
    • 09.11.2009
    • 13440

    #2
    Zitat von pillson Beitrag anzeigen
    In der Diskussion hat sich ergeben, dass es ein gangbarer Weg ist, die noch unter Schutzfrist stehende Sterbeurkunde ihrer Tochter Anna (meine UrGrossmutter) anzufordern um mehr über meine Ur-UrGrossmutter herauszufinden.

    Nun zu meiner Frage: um eine Kopie der Originalsterbeurkunde - und hoffentlich mit Informationen zu ihrer Mutter - zu erhalten, sollte ich mich am besten bei welchem Standesamt melden?

    - Palterndorf-Dobermannsdorf
    - Neusiedl an der Zaya


    Recht herzlichen Dank im Voraus
    Stephan
    Hallo Stephan,

    wie kommst Du zu Deiner Meinung, dass der Sterbefall noch innerhalb der Schutzfrist liegt? § 52 (5) PStG nennt für Sterbefälle eine Frist von 30 Jahren seit Eintragung des Sterbefalls. https://www.jusline.at/gesetz/pstg_2013/paragraf/52
    Zur Zuständigkeit bezgl. 1944 kann ich keine Angabe machen, vielleicht ergibt ja ein Anruf bei der jeweiligen Gemeinde eine zufriedenstellende Antwort.

    Grüße

    Thomas
    FN Pein (Quickborn vor 1830), FN Hinsch (Poppenbüttel, Schenefeld), FN Holle (Hamburg, Lüchow?), FN Ludwig/Niesel (Frankenstein/Habelschwerdt) FN Tönnies (Meelva bei Karuse-Estland, später Hamburg), FN Lindloff (Altona, Lüneburg, Suderburg)

    Ceterum censeo progeniem hominum esse deminuendam

    Kommentar

    • pillson
      Erfahrener Benutzer
      • 04.06.2020
      • 266

      #3
      Zitat von Kasstor Beitrag anzeigen
      Hallo Stephan,

      wie kommst Du zu Deiner Meinung, dass der Sterbefall noch innerhalb der Schutzfrist liegt? § 52 (5) PStG nennt für Sterbefälle eine Frist von 30 Jahren seit Eintragung des Sterbefalls. https://www.jusline.at/gesetz/pstg_2013/paragraf/52
      Zur Zuständigkeit bezgl. 1944 kann ich keine Angabe machen, vielleicht ergibt ja ein Anruf bei der jeweiligen Gemeinde eine zufriedenstellende Antwort.

      Grüße

      Thomas

      Im anderen Forumsbeitrag wurde mir gesagt, dass ich trotz Schutzfrist wohl keine Probleme hätte eine Kopie zu erhalten, da ich in direkter Linie mit besagter Person verwandt bin.


      Umso besser für mich, dass es die Schutzfrist in diesem Fall nicht gibt und ich habe wieder was gelernt.


      Merci.

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