Zweitschrift und Kopie aus Personenstandsregister

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  • Brunoni
    Erfahrener Benutzer
    • 07.04.2012
    • 2185

    Zweitschrift und Kopie aus Personenstandsregister

    Hallo und einen schönen 1. Advent!

    Lohnen sich Kopien aus einer Zweitschrift?
    Sind dort ebenfalls Randvermerke notiert?

    Ein Archiv lehnt aus konservatorischen Gründen die Erstellung
    von Kopien aus den Originalen ab und hat mich an ein
    anderes Archiv verwiesen. Dort befindet sich die Zweitschrift
    des gewünschten Ortes.

    Wer hat schon Erfahrungen mit Zweitschriften gemacht?

    Einen schönen Sonntag wünscht
    Bruni

  • #2
    Hallo Bruni,

    von welcher Zeit sprichst Du denn? Ich kenne immer nur Zweitschriften von Kirchenbüchern und die liegen vor der Standesamtszeit.

    Gruß Joanna

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    • AnnaKukka
      Benutzer
      • 17.09.2012
      • 88

      #3
      Hallo Bruni,

      ich habe einmal Kopien aus der Zweitschrift bekommen, weil es die Originale nicht mehr gab. In meinem Fall waren keine Randvermerke drauf, allerdings weiß ich natürlich nicht, ob es auf dem Original welche gab. Ansonsten dürften dieselben Informationen in der Zweitschrift enthalten sein.

      Viele Grüße

      AnnaKukka

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      • M. Lützeler
        Erfahrener Benutzer
        • 16.11.2009
        • 214

        #4
        Standesamtliche Zweitschriften wurden parallel zum eigentlichen Register geführt, aber diese wurden im Gegensatz zu den Erstregistern nicht immer fortgeführt, also wurden auch keine Verweise auf andere Ereignisse nachträglich hinzugefügt.

        Grüße

        Matthias

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        • Mats
          Erfahrener Benutzer
          • 03.01.2009
          • 3390

          #5
          Hallo,

          ich habe Kopien aus einer Zweitschrift, da die Hauptregister im Krieg zerstört wurden. Nach dem Krieg wurden die Zweitschriften einfach weitergeführt weshalb auch einige Randvermerke enthalten sind.

          Unter dem Eintrag hat der Standesbeamte nochmal beglaubigt, daß der Eintrag mit dem Hauptregister übereinstimmt, sonst sieht eigentlich alles genau so aus wie in anderen Standesamtseinträgen.

          Da in Deinem Fall die Hauptregister noch vorhanden sind, sollte der einzige Unterschied in eventuell fehlenden Randvermerken und natürlich den fehlenden Unterschriften Deiner Vorfahren sein.

          Grüße aus OWL
          Anja
          Es gibt nur 2 Tage im Jahr, an denen man so gar nichts tun kann:
          der eine heißt gestern, der andere heißt morgen,
          also ist heute der richtige Tag
          um zu lieben, zu handeln, zu glauben und vor allem zu leben.
          Dalai Lama

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          • Gutesbaerchen
            Erfahrener Benutzer
            • 20.12.2007
            • 159

            #6
            Hallo zusammen,

            in den Zweitschriften der Zivilstandsregister, die in Brühl lagern, sind nur vereinzelt weiterführende Hinweise, wie es sonst bei den Erstschriften der Fall sein kann. Aber die Unterschriften sind da natürlich dennoch mit drauf, es ist ja schließlich keine Abschrift.

            Interessanter aber ist doch die Belegakte (Sammelakte), die z.B. für eine Hochzeit auch die Geburtsurkunden der Brautleute und eventuell die Sterbeurkunden der Eltern beinhaltet.

            Stefan

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            • Heinz_Bonn
              Erfahrener Benutzer
              • 03.01.2012
              • 308

              #7
              Hallo,

              bei den Zweitschriften, die ich habe wurden keine keine Unterschriften geleistet. Da wurden die Namen der Beteiligten vom Ausfertiger eingesetzt.

              Gruß Heinz

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              • Brunoni
                Erfahrener Benutzer
                • 07.04.2012
                • 2185

                #8
                Hallo in die Runde!

                Vielen Dank für all Eure Antworten.

                Es handelt sich um den Zeitraum 1916 - ca. 1974.

                Mir kommt es wirklich nur auf die Randvermerke an.
                Also nehme ich erst mal von der Kopie aus der Zweitschrift Abstand.
                Nach einer Belegakte habe ich nicht gefragt.
                Die Einwohner-Meldekartei ist im Krieg zerstört worden.
                Heute bekam ich aber vom Einwohnermeldeamt einen Hinweis
                für meine weitere Suche.

                Viele Grüße
                Bruni

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                • Asphaltblume
                  Erfahrener Benutzer
                  • 04.09.2012
                  • 1500

                  #9
                  Wenn ich die Wahl zwischen Kopien der Erst- und der Zweitakte habe, würde ich auch die Erstakte vorziehen. Wenn ich die Wahl zwischen Zweitakte und garnix habe, wähle ich selbstverständlich die Zweitakte!

                  Und wenn ich die Wahl habe, und das Erstregister jahrzehntelang verschollen oder (in Berlin) im anderen Teil der Stadt war und das Zweitregister als Erstregister weitergeführt wurde, bis das Erstregister zurückgeführt wurde - dann würde ich Kopien von beiden haben wollen. Jedenfalls, wenn mir Daten fehlen oder wenn es um Personen geht, die mir besonders wichtig sind (direkte Vorfahren z. B.).
                  Gruß Asphaltblume

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