Lesehilfe der anderen Art, Geburt 1844

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  • Generation_0
    Erfahrener Benutzer
    • 03.05.2007
    • 190

    [ungelöst] Lesehilfe der anderen Art, Geburt 1844

    Quelle bzw. Art des Textes: Kirchenbucheintrag
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1844
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Uetze
    Namen um die es sich handeln sollte: ...


    Hallo,

    dieses Mal bitte ich um eine Übersetzungshilfe der anderen Art. Es ist eher im übertragenen Sinne, vielleicht gehört dies deswegen auch in ein anderes Unterforum, dennoch beginne ich mal hier.
    Der Text ist klar, es geht mir um eine „Lesehilfe“ dessen, was dort nicht steht und in welcher Art und Weise es dort nicht steht, nämlich der Name des Vaters und die Tatsache, dass der Pastor ganze anderthalb Zeilen nicht ausgefüllt hat, als wenn er es wusste, oder der Vater vielleicht sogar vor ihm stand und der Pastor wartete, ob er sich nun eintragen lassen wolle oder nicht...was meint ihr, was sagt eure Erfahrung, und warum ist die Freistelle so lang ? Und welche anderen Dokumente könnten den Namen des Vaters doch noch enthalten, Vormundschaftsakten, Erbangelegenheiten ?


    Caroline Sophie Louise Heuer zu Uetze, uneheliche Tochter der Sophie Heuer
    daselbst, und
    ist geboren den 26. November, und getauft den 8. De
    cember. Taufzeugen: Häusling Johann Heinrich Heuer, August Köneke,
    die Ehefrau des Brinksitzers Heinrich Wrede, sämmtlich aus Uetze.

    Wie immer bedanke ich mich für die Mithilfe und wenn Lesehilfe nicht das passende Unterforum ist, bitte ich um Verfrachtung in das Passende.

    HIer ist der Link, für die, die es auf Archion sehen können, leider habe ich auch nach 10 Dowmloads immer noch 200kB zuviel gehabt, sonst müsste ich es in zwei Teilen hochladen, was die Lesbarkeit sehr einschränkt.
    https://www.archion.de/de/viewer/?no...ster&uid=39290 Seite 154, Eintrag 58
    Zuletzt ge?ndert von Generation_0; 29.09.2022, 22:55.
  • Gastonian
    Moderator
    • 20.09.2021
    • 3280

    #2
    Hallo:


    Wenn man da etwas vorwärts und rückwärts schaut, sieht man, daß die unehelichen Geburten nicht einheitlich gehandhabt wurden.


    Siehe z.B. Nr. 12 und Nr. 14 auf Seite 155 - hier wird der Vater gar vor der Mutter genannt, also hier war die Vaterschaft schon bei der Taufe bekannt und anerkannt. Dann gibt es solche wie Nr. 15 auf der gleichen Seite - hier wird der Vater nicht genannt, aber auch kein Platz freigelassen (uneheliches Kind einer verheirateten Frau - da war wohl nichts zu erwarten). Und dann siehe Nr. 2 - dies ist ein Fall, wo Freiplatz gelassen wurde und der Vater später tatsächlich nachgetragen wurde (allerdings in einer sehr unlesbaren Hand).


    Dein Fall scheint also in dieser mittleren Kategorie zu fallen - zu der Zeit der Taufaufzeichnung hatte sich der Vater noch nicht zum Kind bekannt, aber der Pfarrer hatte doch Grund zu hoffen, daß die Anerkennung noch erfolgen würde (vielleicht brauchte es nur noch etwas mehr Arbeit im Beichtstuhl).


    VG


    --Carl-Henry
    Meine Ahnentafel: https://gw.geneanet.org/schwind1_w?iz=2&n=schwind1&oc=0&p=privat

    Kommentar

    • Xtine
      Administrator
      • 16.07.2006
      • 28326

      #3
      Hallo,

      leider habe ich derzeit keinen Archion Pass, aber evtl. hat der Pfarrer einfach nur eine Lücke gelassen, um den Vater bei Bedarf nachtragen zu können.

      Zitat von Generation_0 Beitrag anzeigen
      Und welche anderen Dokumente könnten den Namen des Vaters doch noch enthalten, Vormundschaftsakten, Erbangelegenheiten ?
      Hat das Mädchen geheiratet? Dann könnte, falls erhalten, in den Belegakten zur Hochzeit was zu finden sein.
      Viele Grüße .................................. .
      Christine
      sigpic .. .............
      Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
      (Konfuzius)

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