Ihr Lieben,
irgendwie "erschliesst" sich mir diese Angabe aus dem Melderegister nicht wirklich ....
Natürlich weiß ich, was ein "Artist" ist, aber.....
In einem Melderegister habe ich entdeckt, dass der Herr "Artist" (*1870) mit Frau im Jahre 1902 nach Hamburg gezogen ist. Diese "Erkenntnis" ist für mich nicht neu und wundert mich auch nicht. - Ich weiß, dass er bis 1943 in HH gelebt hat und dort auch eine ganze Weile ein Restaurant betrieben hat.
Nicht "nur" ein Restaurant, er war in HH auch Betreiber und Inhaber eines "Ball- und Gesellschaftshauses". In anderen Unterlagen habe ich auch als Berufsbezeichnung "Kellner" gefunden; das "passt" für mich zu einem Restaurant-Inhaber.
An anderen Stellen wird er als "Kapellmeister" bezeichnet; als er den Tod seines Vaters 1920 in HH gemeldet hat, ist er beim Standesamt auch als "Kapellmeister" aufgetreten); mag er also in seinem Ball- und Gesellschaftshaus zum Tanz aufgespielt haben.
Mit der Berufsbezeichnung "Artist" komme ich nun nicht so ganz klar .
Für mich ist ein Artist ein darstellender Künstler, der unter anderem in einem Zirkus auftritt. Muss/soll ich hier diese Berufsbezeichung für den "Kapellmeister" so verstehen, dass er ein "schlichter Künstler" (= artist) gewesen ist? Vielleicht ein Künstler auf der Geige oder am Klavier?
Tante Google sagt: "Ein Artist (von mittellateinisch artista u. französisch artiste) gehört zu den darstellenden Künstlern. Seit Ende des 18. Jahrhunderts übt er eine jeweils hoch spezialisierte Kunstfertigkeit von körperlicher Geschicklichkeit, die Artistik, zumeist in Varietés, Zirkussen oder als Straßenkünstler aus."
Demnach liege ich mit meiner "Deutung" gar nicht so falsch...; auch hier versteht man offenbar eine köperliche Geschicklichkeit. Geige bzw. Klavier spielen zu können und damit "aufzutreten" ist für mich eben keine "körperliche" Sache .Was meint Ihr?
Vielen Dank schon mal für "helfende" Tipps und Euch allen ein schönes (sturmfreies) Wochenende!
irgendwie "erschliesst" sich mir diese Angabe aus dem Melderegister nicht wirklich ....
Natürlich weiß ich, was ein "Artist" ist, aber.....
In einem Melderegister habe ich entdeckt, dass der Herr "Artist" (*1870) mit Frau im Jahre 1902 nach Hamburg gezogen ist. Diese "Erkenntnis" ist für mich nicht neu und wundert mich auch nicht. - Ich weiß, dass er bis 1943 in HH gelebt hat und dort auch eine ganze Weile ein Restaurant betrieben hat.
Nicht "nur" ein Restaurant, er war in HH auch Betreiber und Inhaber eines "Ball- und Gesellschaftshauses". In anderen Unterlagen habe ich auch als Berufsbezeichnung "Kellner" gefunden; das "passt" für mich zu einem Restaurant-Inhaber.
An anderen Stellen wird er als "Kapellmeister" bezeichnet; als er den Tod seines Vaters 1920 in HH gemeldet hat, ist er beim Standesamt auch als "Kapellmeister" aufgetreten); mag er also in seinem Ball- und Gesellschaftshaus zum Tanz aufgespielt haben.
Mit der Berufsbezeichnung "Artist" komme ich nun nicht so ganz klar .
Für mich ist ein Artist ein darstellender Künstler, der unter anderem in einem Zirkus auftritt. Muss/soll ich hier diese Berufsbezeichung für den "Kapellmeister" so verstehen, dass er ein "schlichter Künstler" (= artist) gewesen ist? Vielleicht ein Künstler auf der Geige oder am Klavier?
Tante Google sagt: "Ein Artist (von mittellateinisch artista u. französisch artiste) gehört zu den darstellenden Künstlern. Seit Ende des 18. Jahrhunderts übt er eine jeweils hoch spezialisierte Kunstfertigkeit von körperlicher Geschicklichkeit, die Artistik, zumeist in Varietés, Zirkussen oder als Straßenkünstler aus."
Demnach liege ich mit meiner "Deutung" gar nicht so falsch...; auch hier versteht man offenbar eine köperliche Geschicklichkeit. Geige bzw. Klavier spielen zu können und damit "aufzutreten" ist für mich eben keine "körperliche" Sache .Was meint Ihr?
Vielen Dank schon mal für "helfende" Tipps und Euch allen ein schönes (sturmfreies) Wochenende!
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