Familienwappen

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  • BOR
    Erfahrener Benutzer
    • 24.06.2016
    • 2023

    Familienwappen

    Hallo Kenner der Wappenzene,

    ich bin da jetzt noch ganz unbefangen. Deshalb hier mal meine Fragen:

    1. Wo kann ich im Raum Köln / Bonn die Wappenrolle einsehen?

    2. Zum Führen eines gefundenen Wappens ist eine genealogische Zuordnung zu dem Wappenstifter notwendig, richtig?

    3. Ist die Genealogie des Wappenstifters aus der Wappenrolle ersichtlich?

    4. Reicht mein persönlicher Nachweis aus oder muss ich die Nutzung anmelden?

    Konkret geht es um die Familie Bornheim (aus dem Rheinland).
    Vielen Dank schon mal an alle!
    Viele Grüße
    Torsten
    Viele Grüße
    Torsten

    Ständige Suche:
    Büntig (Trebnitz?), Göldner (auch da?)
    Pfeiffer (Juliusburg, Kreis Öls), Hübner (auch da?)
    Lerke (Nowosolna)

    Meine Listen auf ArGeWe, (Forschung Torsten Bornheim) schaut vorbei .
  • kalex1946
    Erfahrener Benutzer
    • 10.08.2017
    • 464

    #2
    Hallo Torsten und Wilkommen im Forum

    Die Beantwortung deiner Fragen muß ich den in Deutschland wohnenden Foristen überlassen. Aber als Einstieg zu der adeligen Familie Bornheim hier

    https://de.wikipedia.org/wiki/Bornheim_(Adelsgeschlecht)

    hier



    und hier



    lesen.

    Hier das Stammwappen



    Gruß aus South Carolina

    Kurt
    Zuletzt ge?ndert von Xtine; 25.06.2018, 15:54. Grund: Wappen verlinkt, da zu groß

    Kommentar

    • Billet
      Erfahrener Benutzer
      • 21.01.2007
      • 1985

      #3
      Herr v. Roy teilt hierzu mit :


      Hallo Torsten,

      Träger des Namens B o r n h e i m , die ihre Familiennamen einst von der gleichnamigen Stadt (vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Bornheim_(Rheinland) - herleiteten, sind im Rheinland weit verbreitet.

      Alte Adelswappen längst erloschener Bornheim-Geschlechter findet man hier: https://heraldik-wiki.de/wiki/Datei:F-025-bo-bot.jpg ,
      moderne Bornheim-Familienwappen vermag ich nicht zu entdecken. Wenn Sie ein eigenes Wappen besitzen wollen, dann müßten Sie dieses heute
      selbst stiften, am besten in Absprache mit Ihren Familienangehörigen und mit dem Beistand ausgewiesener Heraldiker (vgl. z.B. hier:
      http://www.gemeinschaft-wappenfuehrender-familien.com/forum/index.php ). Viel Erfolg.

      Freundliche Grüße vom Rhein
      Zuletzt ge?ndert von Xtine; 25.06.2018, 15:56. Grund: Link korrigiert
      Wappen-Billet.de
      M.d.WL.
      M.d.MWH.

      Kommentar

      • Duppauer
        Erfahrener Benutzer
        • 30.03.2014
        • 686

        #4
        Hallo Torsten,
        willkommen hier im Forum!

        Erstmal ist zu klären um welches Wappen und welche Familie Bornheim es sich hier handelt !!!
        Ist es die genannte Familie v. Bornheim?

        Zu Deinen Fragen.
        1. Wo kann ich im Raum Köln / Bonn die Wappenrolle einsehen?
        Es gibt nicht "die" Wappenrolle sondern viele Verschiedene.
        Hier bietet sich die nächstgelegene Staats-Landes-oder Universitätsbibliothek an. Oder die entspr. Stadt- oder Landesarchive.
        Nicht jedes Wappen wurde in einer Wappenrolle registriert und veröffentlicht
        Hier musst Du halt forschen. Viele Wappenrollen oder genealogische Handbücher (z.B. der "Gotha") sind zum Teil auch online gestellt.
        Auch Kurt hat ja schon auf eine Familienforschungsseite im Internet verwiesen.

        2. Zum Führen eines gefundenen Wappens ist eine genealogische Zuordnung zu dem Wappenstifter notwendig, richtig?
        Ja genau! Und zwar muß man in direkter männlicher Stammfolge, also über Deinen Vater, dessen Vater, also Deinen Großvater, dessen Vater, also Deinen Urgroßvater usw., mit dem Wappenstifter, oder den ersten bezeugten Wappenträger verwandt sein!
        Und man muß auch noch den gleichen Namen tragen! Verschiedene Schreibweisen des Namens kommen im Laufe der Jahre schon mal vor!

        3. Ist die Genealogie des Wappenstifters aus der Wappenrolle ersichtlich?
        Nein nicht immer!

        4. Reicht mein persönlicher Nachweis aus oder muss ich die Nutzung anmelden?
        Bitte informiere Dich zur Wappenführung/Wappengebrauch und zur Registrierung eines Wappens bitte auf der ausgezeichneten Seite des heraldischen Vereins " Zum Kleeblatt".
        Diese Seiten beantworten auch nochmal Deine zweite Frage.


        http://www.wappenkunde-niedersachsen.de/ hier links auf der Seite unter den Unterpunkten "Wappenrecht" und "Wappenkunde"

        Soweit zu Deinen Fragen.

        Nun noch etwas zu der adeligen Familie v.Bornheim.
        Hier was aus dem Kneschke
        Neues allgemeines deutsches Adels-Lexicon › (Aa - Boyve) Seite 578/579

        Kneschke verweist wiederum auf Fahne
        Geschichte der kölnischen, jülichschen und bergischen Geschlechter in Stammtafel [...] › Stammfolge und Wappenbuch. A-Z. Seite45/46

        Wobei die genealogischen Daten von Anton Fahne mit Vorsicht zu betrachten sind!

        Da die v. Bornheim lt. Fahne im Mannesstamm erloschen sind, findet sich auch keine spezielle Genealogie über diese Familie in den gängigen genealogischen Handbüchern.. Nach den Nebenzweigen wie sie bei Wikipedia https://de.wikipedia.org/wiki/Bornheim_(Adelsgeschlecht) genannt werden, habe ich jetzt nicht in den gängigen genealogischen Werken geschaut.

        Fazit:
        Wenn das Geschlecht derer v. Bornheim im Mannestamm, lt. Fahne, nach 1359 erloschen ist, darf deren Stammwappen auch nicht mehr geführt werden. Es sei den es findet sich als gebessertes Wappen in einem der Wappenschilde der Nebenlinien wieder.
        Vorausgesetzt natürlich das die Angaben von Anton Fahne stimmen das das Geschlecht v Bornheim im Mannesstamm erloschen ist.

        Falls dem so ist, bietet sich eine Neustiftung an, wie sie Herr v. Roy schon vorgeschlagen hat.

        MfG
        Dieter
        Zuletzt ge?ndert von Duppauer; 26.06.2018, 01:41.
        Das gute Gelingen ist zwar nichts Kleines, fängt aber mit Kleinigkeiten an. (Sokrates)
        Passt auf Euch und andere auf und bleibt gesund!
        Herzliche Grüße
        Dieter

        Kommentar

        • consanguineus
          Erfahrener Benutzer
          • 15.05.2018
          • 5525

          #5
          Zitat von Duppauer Beitrag anzeigen
          Ja genau! Und zwar muß man in direkter männlicher Stammfolge, also über Deinen Vater, dessen Vater, also Deinen Großvater, dessen Vater, also Deinen Urgroßvater usw., mit dem Wappenstifter, oder den ersten bezeugten Wappenträger verwandt sein!
          Und man muß auch noch den gleichen Namen tragen!
          Ist das tatsächlich so? Ich kenne jemanden, der definitiv nicht der leibliche Sohn seines Vaters ist, jedoch dessen Namen trägt und auch das Wappen der Familie führt. Er ist nicht adoptiert, sondern das Ergebnis einer Liebschaft seiner Mutter. Jeder weiß es, aber der Mann seiner Mutter hat ihn als eigenes Kind anerkannt. Exakt dieselbe Situation wie beim Prinzen von Wales. Mein Bekannter stammt also definitiv nicht in direkter männlicher Folge vom ersten bezeugten Wappenträger ab.
          Suche:

          Joh. Christian KROHNFUSS, Jäger, * um 1790
          Carl KRÜGER, Amtmann in Bredenfelde, * um 1700
          Georg Melchior SUDHOFF, Pächter in Calvörde, * um 1680
          Ludolph ZUR MÜHLEN, Kaufmann in Bielefeld, * um 1650
          Dorothea v. NETTELHORST a. d. H. Kapsehden, * um 1600
          Thomas SCHÜTZE, Bürgermeister in Wernigerode 1561

          Kommentar

          • Billet
            Erfahrener Benutzer
            • 21.01.2007
            • 1985

            #6
            hm ...
            "Jeder weiß es, aber der Mann seiner Mutter hat ihn als eigenes Kind anerkannt."
            Ergo ... diesen "Sohn" an Kindesstatt anerkannt und diesem damit wohl auch die "Rechte" zugesprochen.
            Wappen-Billet.de
            M.d.WL.
            M.d.MWH.

            Kommentar

            • Anna Sara Weingart
              Erfahrener Benutzer
              • 23.10.2012
              • 15111

              #7
              Zitat von consanguineus Beitrag anzeigen
              ... Mein Bekannter stammt also definitiv nicht in direkter männlicher Folge vom ersten bezeugten Wappenträger ab.
              Hallo,
              ZITAT:
              "Die traditionelle Auffassung besagt, daß ein Familienmitglied nur dann zur Führung des Familienwappens berechtigt ist, wenn es ehelich geboren wurde. Adoptivkindern steht damit das Familienwappen nicht zu." http://www.welt-der-wappen.de/Herald...weitergabe.htm


              Es ist auch fehlender Respekt gegenüber dem eigenen leiblichen Vater, und gegenüber sich selbst, wenn man nicht den Namen der eigenen Blutlinie fortführt.
              Viele Grüsse
              Viele Grüße

              Kommentar

              • consanguineus
                Erfahrener Benutzer
                • 15.05.2018
                • 5525

                #8
                Zitat von Anna Sara Weingart Beitrag anzeigen
                Es ist auch fehlender Respekt gegenüber dem eigenen leiblichen Vater, und gegenüber sich selbst, wenn man nicht den Namen der eigenen Blutlinie fortführt.
                Bravo! Du hast es auf den Punkt gebracht! Danke!

                Ich muß innerlich immer sehr lachen, wenn der Letzte eines stolzen Geschlechts irgendeinen netten jungen Mann adoptiert damit der uralte Name nicht ausstirbt. Ja, der Name stirbt dann tatsächlich nicht aus. Aber die Blutlinie ist dennoch hinüber. So ähnlich, als würde der letzte Tyrannosurus Rex einst zu einem Eichhörnchen gegangen sein und gesagt haben: "Hey, ab heute heißt Du T-Rex damit der Name nicht ausstirbt!" Es bleibt trotzdem ein Eichhorn...

                Übrigens wurde mein Bekannter ehelich geboren. Nur nicht ehelich gezeugt. Also schon während der Ehe, aber nicht mit dem Ehemann. Er wurde nicht adoptiert. Der Mann seiner Mutter hat den faux pas seiner Gemahlin einfach ignoriert und den Jungen von Anfang an als seinen Sohn betrachtet, was ja auch sehr nett ist. Wie ich weiter oben sagte, genau wie bei Harry Wales.
                Suche:

                Joh. Christian KROHNFUSS, Jäger, * um 1790
                Carl KRÜGER, Amtmann in Bredenfelde, * um 1700
                Georg Melchior SUDHOFF, Pächter in Calvörde, * um 1680
                Ludolph ZUR MÜHLEN, Kaufmann in Bielefeld, * um 1650
                Dorothea v. NETTELHORST a. d. H. Kapsehden, * um 1600
                Thomas SCHÜTZE, Bürgermeister in Wernigerode 1561

                Kommentar

                • ChrisBach93
                  Benutzer
                  • 20.07.2015
                  • 56

                  #9
                  Und wie sieht es aus, wenn man den Namen von der Mutter bekommen hat? Dürfte man dann ein Wappen führen? ;-)

                  Kommentar

                  • Anna Sara Weingart
                    Erfahrener Benutzer
                    • 23.10.2012
                    • 15111

                    #10
                    Zitat von ChrisBach93 Beitrag anzeigen
                    Und wie sieht es aus, wenn man den Namen von der Mutter bekommen hat? ...
                    Hallo, die Antwort als ZITATE:

                    "Konservative Heraldiker stützen sich auch heute noch auf diese jahrhundertelange Praxis der agnatischen Weitergabe und weisen darauf hin, daß hier die Gleichsetzung mit heutigem Namensrecht unzutreffend ist, vielmehr gewohnheitsrechtliche Überlegungen wichtiger sind. Daher befürworten sie eine Weitergabe nach dem Prinzip, daß die Führungsberechtigung an einem Wappen grundsätzlich dem Wappenstifter und seinen ehelichen Nachkommen im Mannesstamme zusteht, solange sie noch den Familiennamen führen. ...

                    Liberalere Heraldiker befürworten eine Weitergabe nach dem Prinzip, daß die Führungsberechtigung an einem Wappen grundsätzlich dem Wappenstifter und seinen Nachkommen zusteht, solange sie noch den Familiennamen führen. Dies bedeutet eine Abkehr von der rein agnatischen Stammesfolge und eine Verknüpfung von Familienwappen mit dem Familiennamen, allerdings unter der bindenden Voraussetzung, daß eine Abstammungsgemeinschaft mit einem führungsberechtigten Ahnen besteht. Wappen, Name und Abstammung bilden eine zwingende Einheit. Das Geschlecht entscheidet nicht mehr über die Weitergabemöglichkeit. ...
                    Aktuelle Praxis der heraldischen Vereine:
                    Weil die Weitergabe im Namensstamm der heutigen Sichtweise mehr entspricht als der jahrzehntelang propagierte Mannesstamm, und weil die Weitergabe im Namensstamm bei genauerem Hinsehen durchaus auch der historisch geübten Praxis nicht widerspricht, setzt er sich als Festlegung zunehmend bei den heraldischen Vereinen in ihrer Eintragungspraxis durch. Der heraldische Verien "Zum Kleeblatt" wendet mittlerweile den Namensstamm als ausschließliche Formulierung an; die heraldischen Vereine "Herold" und "Wappen-Löwe" wenden ihn primär an und empfehlen die Stiftung im Namensstamm."

                    Frage beantwortet?
                    Viele Grüsse
                    Zuletzt ge?ndert von Anna Sara Weingart; 24.07.2018, 12:17.
                    Viele Grüße

                    Kommentar

                    • ChrisBach93
                      Benutzer
                      • 20.07.2015
                      • 56

                      #11
                      ja vielen Dank.

                      Kommentar

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