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"fürstlich Reuß-Hoymischer" Richter
Hallo zusammen,
ich bin mir nicht sicher ob mein Anliegen in diesem Unterforum richtig aufgehoben ist. Falls nicht, dann bitte ich dies zu entschuldigen und das Thema zu verschieben. Ein Vorfahr war "fürstlich Reuß-Hoymischer Richter" in Großhelmsdorf im heutigen Ostthüringen. Er hieß Adam Wilhelm Buttler und lebte um die Jahrhundertwende 18./19. Jht. (vor 1828 gestorben). Im heutigen Thüringen gab es zwei Fürstentümer "Reuß jüngere Linie" und "Reuß ältere Linie". Jedoch ist mir der Zusammenhang zu "Reuß-Hoymisch" nicht klar. Es lassen sich via Google einige Quellen finden, wo diese Formulierung ebenfalls gebraucht wird. Es wird mir aber nicht klar, was mit "Reuß-Hoymisch" tatsächlich gemeint ist oder was darunter zu verstehen ist. Könnte "hoymisch" einfach für "heimisch" stehen? Zusätzlich interessiert mich natürlich, ob sich hierzu Aufzeichnungen über die Ernennung von Richtern finden lassen und wo ich hierfür suchen müsste bzw. wer diese heute aufbewahren könnte. Vielen Dank schon mal im Voraus! Beste Grüße, Johannes |
#2
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Hallo Johannes,
Hoym war ein Adelsgeschlecht. Gotthelf Adolph von Hoym war der letzte männliche Vertreter der Droyßiger Linie. Das Erbe ging an die Tochter Gräfin Louise Henriette von Hoym, Frau zu Droyßig, Schkölen, Groß-Helmsdorf, Gleina, Thallwitz, Guteborn, Ruhland etc. Sie heiratete 1791 in Gera Heinrich LI., Graf zu Reuß-Ebersdorf, später Fürst zu Reuß-Ebersdorf. Der Sohn Heinrich LXXII., Fürst zu Reuß-Ebersdorf, erbte nach dem Tod der Mutter auch die gräflich Hoymschen Güter. Großhelmsdorf gehörte zur Herrschaft der Gräfin von Hoym, die sie in die Ehe mit dem Fürsten zu Reuß-Ebersdorf mit einbrachte. Google-Funde nennen im Zusammenhang mit Fürstl. Reuß-Hoymisch Orte wie Rubitz bei Gera, Gleina, Schkölen und Ruhland. Das passt alles. Gruß Basil |
#3
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Hallo Basil,
entschuldige, dass ich Dir erst jetzt antworte. Wegen einer Erkrankung war ich in den vergangenen Tagen nicht am Rechner. Deine Infos helfen mir auf jeden Fall weiter, denn von dem Hoym'schen Adelsgeschlecht hatte ich noch nichts gehört. Somit ist der Dienstherr meines Richters jetzt geklärt. Ich werde mich jetzt daran machen und recherchieren, ob es eventuell noch irgendwo Ernennungsurkunden oder ähnliches gibt. Besten Dank für Deine Hilfe! |
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