Hallo ihr Forscher,
heute habe ich Post vom Lastenausgleichsarchiv erhalten und auf der ersten Seite der Kopien prangt der Vermerk:
"Eigentum des Bundesarchivs - Diese Aufnahme wird nur leihweise zur einmaligen Verwendung für den genehmigten Zweck überlassen...."
Was bitte heißt das? Soll ich die Kopien zurück schicken, wenn ich alles gelesen hab? Irgendwie klingt das doch seltsam....
Viele Grüße,
Sahanya
heute habe ich Post vom Lastenausgleichsarchiv erhalten und auf der ersten Seite der Kopien prangt der Vermerk:
"Eigentum des Bundesarchivs - Diese Aufnahme wird nur leihweise zur einmaligen Verwendung für den genehmigten Zweck überlassen...."
Was bitte heißt das? Soll ich die Kopien zurück schicken, wenn ich alles gelesen hab? Irgendwie klingt das doch seltsam....
Viele Grüße,
Sahanya
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