Ich habe mehrere Bescheinigungen über die Endzahlen aus der Aufrechnung der Quittungskarten erhalten.
Ich habe jedoch keine Ahnung, um was genau es sich dabei handelt.
Mit Google finde ich nicht viel. Man findet vor allem Seiten, auf denen man solche alten Karten beziehen kann (ZVAB, eBay usw.).
Bei Google Books finde ich doch einige Informationen (Aus dem Buch „Reichs-Versicherungsordnung mit Anmerkungen: Band IV Invalidenversicherung“):
Es hat also etwas damit zu tun, dass sich die Arbeitnehmer, sofern sie Arbeit nachweisen können und offiziell angemeldet sind, Beiträge an ihre Invalidenversicherung zahlen, falls sie später mal invalid werden und dann Geld benötigen.
Weiter steht auf diesem Google Books-Link:
„Die Kosten der Karte trägt die Versicherungsanstalt des Ausgabebezirkes, wenn sie nicht für Rechnung des Versicherten zu beschaffen ist.“
„Jede Karte bietet Raum für mindestens zweiundfünfzig Wochenmarken. Die Karten werden für jeden Versicherten fortlaufend beziffert. Die erste karte wird am Kopfe mit dem Namen der Versicherungsanstalt versehen, in deren Bezirk der Versicherte zur Zeit der Ausstellung beschäftigt ist, jede folgende mit dem Namen der vorhergehenden (Ursprungsanstalt). Weicht die Bezeichnung einer späteren Karte ab, so ist der Name auf der ersten massgebend.“
Wochenmarken? Musste man die dort einkleben? 52 Wochen = 1 Jahr. Musste man für jede gearbeitete Woche eine Marke einkleben? Und bekam man die vom Arbeitgeber? Warum hat die eine Karte im Anhang nur 12 Felder, und die andere nur zehn? Das sind doch Felder für Monate, aber warum bei der zweiten nur zehn Felder? Und wo sollte man hier die Marken aufkleben?
Weiter steht dort:
„Der Reichsarbeitsminister bestimmt die Ausgabestellen in den Deutschen Schutzgebieten“.
Und weiter:
„Die Ausgabestellen rechnen, wenn die Karte zurückgegeben wird, nach den eingeklebten Marken die Beitragswochen für die einzelnen Lohnklassen auf.“
Man bekommt diese Karten also von der Ausgabestelle und die Marken dann vermutlich vom Arbeitgeber, nach einem Jahr sollte man daher die Karte zurück geben und bekommt Geld? Oder Anrecht auf späteres Invalidengeld?
Weiter steht bei Google Books:
„Gleichzeitig ist die Dauer der nachgewiesenen Militärdienste und der bescheinigten Krankheiten anzugeben, die in die Zeit der Geltung der Karte fallen. Die Ausgabestellen bescheinigen dem Inhaber die Endzahlen“
Falls man nicht arbeitet, wegen Krankheit oder Militär, wäre das dort verzeichnet. Ist die Geltung der Karte immer von Januar bis Dezember oder 12 Monate vom Erhalt (z. B. vom 14. Juli 1985 bis 14. Juli 1986?)?
Endzahlen, wieder so ein Wort das ich nicht verstehe. Vermutlich die Gesamt-Summe.
Google Books:
https://books.google.ch/books?id=CD3KBgAAQBAJ&pg=PA150&lpg=PA150&dq=Besche inigung+%C3%BCber+die+Endzahlen&source=bl&ots=DFOy mhC7cR&sig=k9NNkkIzl_pvfyg0t7HkHlh--24&hl=de&sa=X&ved=0ahUKEwj73rW7yKvbAhWj0aYKHR7rDcE Q6AEIYzAM#v=onepage&q=Bescheinigung%20%C3%BCber%20 die%20Endzahlen&f=false
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Und hier habe ich doch noch eine sehr detaillierte Beschreibung von dieser Karte gefunden. Erst auf Seite 3 der Suchresultate (ansonsten scheint das ev. etwas eine komische Seite zu sein).
Viel Text!
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Zu den Karten im Anhang:
Die Karte im Anhang von 1929.
Dann hat der Arbeiter Karl Liebetanz nur in der Kalenderwoche 1, 5 und 44 gearbeitet? Mal hier, mal dort? Also keine durchgehende Arbeit? Ist diese Schlussfolgerung richtig?
Lohnklassen 1, 3, 4, 6 und 7. Im oben verlinkten Text ist nur von vier Lohnklassen die Rede. Was sind daher die Lohnklassen 6 und 7?
Ich gehe daher davon aus, dass die Karte mit den Klebern des Arbeitgebers den Weg zu der Ausgabestellte gefunden hat, und mit dieser im Anhang zu sehenden Karte hat man dem Arbeiter Karl Liebetanz dann eine Bestätigung über die geleisteten Arbeitstage ausgehändigt? Denn es sind keine Kleber zu sehen. Aber er hat den Beweis, dass er gearbeitet hat. Was, wenn er diese verliert? Reichen die Kleber bei der Behörde später um eine Invalidenrente zu verlangen?
Und wenn oben steht, „Quittungskarte Nr. 8“, dann heisst dass, dass er das achte Jahr Arbeit vor sich hat, welches auch der Versicherung gemeldet wurde?
Zusätzliche Frage:
Aus einem Brief:
„Im Jahre 1927 ist ihr von einem Kontrolleur der Landesversicherung hier in Berlin der
Hinweis gegeben worden, sie solle ihren damaligen Arbeitgeber daraufhin verklagen, daß er für sie anstelle der ihr zustehenden Karte Nr. 19 nochmals wieder die Karte Nr. 3 klebe. Meine Mutter hatte damals nur ihre ersten beiden geklebten Karten zur Verfügung, die anderen waren angeblich von dem Pensionat, in dem sie über 10 Jahre gelebt und gearbeitet hatte, direkt an die Versicherung abgeführt oder ihrer Mutter nach Danzig überwiesen worden.“
Wie schon im oberen zweiten Link erwähnt, wurden dann Kontrollen eingeführt. Also hat 1927 ein Kontrolleur der Frau geraten, ihren Arbeitgeber zu verklagen.
Aber den Grund kann ich nicht nachvollziehen. Dort steht doch, dass ihr eine Karte Nr. 19 zustehen würde? Daher, das 19. Jahr Arbeit?
Aber sie hätte nur zwei geklebte Karten bei sich, der Rest sei weg (beim Pensionat oder bei der Mutter) und sie solle mit der Klage erreichen, dass sie wieder eine dritte Karte bekomme und klebe? Oder wollte der aktuelle Arbeitgeber ihr eine Karte Nr. 3 geben und sie hätte sozusagen die Arbeitsjahre 4 bis 19 verloren was später zu einer kleineren Invalidenrente führen würde?
Werden diese Versicherungskarten und somit gut überwachte Angaben zu allen gemeldeten Arbeitgebern archiviert?
Sind meine Überlegungen ganz falsch oder bin ich auf der richtigen Spur? Wie bewertet ihr dieses Zitat vom Brief und die Fragen zu den Karten im Anhang?
Ich habe jetzt versucht, möglichst viel schon selber raus zu finden, wäre aber für Hilfe, Korrekturen oder dergleichen dankbar.
Ich habe jedoch keine Ahnung, um was genau es sich dabei handelt.
Mit Google finde ich nicht viel. Man findet vor allem Seiten, auf denen man solche alten Karten beziehen kann (ZVAB, eBay usw.).
Bei Google Books finde ich doch einige Informationen (Aus dem Buch „Reichs-Versicherungsordnung mit Anmerkungen: Band IV Invalidenversicherung“):
Es hat also etwas damit zu tun, dass sich die Arbeitnehmer, sofern sie Arbeit nachweisen können und offiziell angemeldet sind, Beiträge an ihre Invalidenversicherung zahlen, falls sie später mal invalid werden und dann Geld benötigen.
Weiter steht auf diesem Google Books-Link:
„Die Kosten der Karte trägt die Versicherungsanstalt des Ausgabebezirkes, wenn sie nicht für Rechnung des Versicherten zu beschaffen ist.“
„Jede Karte bietet Raum für mindestens zweiundfünfzig Wochenmarken. Die Karten werden für jeden Versicherten fortlaufend beziffert. Die erste karte wird am Kopfe mit dem Namen der Versicherungsanstalt versehen, in deren Bezirk der Versicherte zur Zeit der Ausstellung beschäftigt ist, jede folgende mit dem Namen der vorhergehenden (Ursprungsanstalt). Weicht die Bezeichnung einer späteren Karte ab, so ist der Name auf der ersten massgebend.“
Wochenmarken? Musste man die dort einkleben? 52 Wochen = 1 Jahr. Musste man für jede gearbeitete Woche eine Marke einkleben? Und bekam man die vom Arbeitgeber? Warum hat die eine Karte im Anhang nur 12 Felder, und die andere nur zehn? Das sind doch Felder für Monate, aber warum bei der zweiten nur zehn Felder? Und wo sollte man hier die Marken aufkleben?
Weiter steht dort:
„Der Reichsarbeitsminister bestimmt die Ausgabestellen in den Deutschen Schutzgebieten“.
Und weiter:
„Die Ausgabestellen rechnen, wenn die Karte zurückgegeben wird, nach den eingeklebten Marken die Beitragswochen für die einzelnen Lohnklassen auf.“
Man bekommt diese Karten also von der Ausgabestelle und die Marken dann vermutlich vom Arbeitgeber, nach einem Jahr sollte man daher die Karte zurück geben und bekommt Geld? Oder Anrecht auf späteres Invalidengeld?
Weiter steht bei Google Books:
„Gleichzeitig ist die Dauer der nachgewiesenen Militärdienste und der bescheinigten Krankheiten anzugeben, die in die Zeit der Geltung der Karte fallen. Die Ausgabestellen bescheinigen dem Inhaber die Endzahlen“
Falls man nicht arbeitet, wegen Krankheit oder Militär, wäre das dort verzeichnet. Ist die Geltung der Karte immer von Januar bis Dezember oder 12 Monate vom Erhalt (z. B. vom 14. Juli 1985 bis 14. Juli 1986?)?
Endzahlen, wieder so ein Wort das ich nicht verstehe. Vermutlich die Gesamt-Summe.
Google Books:
https://books.google.ch/books?id=CD3KBgAAQBAJ&pg=PA150&lpg=PA150&dq=Besche inigung+%C3%BCber+die+Endzahlen&source=bl&ots=DFOy mhC7cR&sig=k9NNkkIzl_pvfyg0t7HkHlh--24&hl=de&sa=X&ved=0ahUKEwj73rW7yKvbAhWj0aYKHR7rDcE Q6AEIYzAM#v=onepage&q=Bescheinigung%20%C3%BCber%20 die%20Endzahlen&f=false
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Und hier habe ich doch noch eine sehr detaillierte Beschreibung von dieser Karte gefunden. Erst auf Seite 3 der Suchresultate (ansonsten scheint das ev. etwas eine komische Seite zu sein).
Viel Text!
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Zu den Karten im Anhang:
Die Karte im Anhang von 1929.
Dann hat der Arbeiter Karl Liebetanz nur in der Kalenderwoche 1, 5 und 44 gearbeitet? Mal hier, mal dort? Also keine durchgehende Arbeit? Ist diese Schlussfolgerung richtig?
Lohnklassen 1, 3, 4, 6 und 7. Im oben verlinkten Text ist nur von vier Lohnklassen die Rede. Was sind daher die Lohnklassen 6 und 7?
Ich gehe daher davon aus, dass die Karte mit den Klebern des Arbeitgebers den Weg zu der Ausgabestellte gefunden hat, und mit dieser im Anhang zu sehenden Karte hat man dem Arbeiter Karl Liebetanz dann eine Bestätigung über die geleisteten Arbeitstage ausgehändigt? Denn es sind keine Kleber zu sehen. Aber er hat den Beweis, dass er gearbeitet hat. Was, wenn er diese verliert? Reichen die Kleber bei der Behörde später um eine Invalidenrente zu verlangen?
Und wenn oben steht, „Quittungskarte Nr. 8“, dann heisst dass, dass er das achte Jahr Arbeit vor sich hat, welches auch der Versicherung gemeldet wurde?
Zusätzliche Frage:
Aus einem Brief:
„Im Jahre 1927 ist ihr von einem Kontrolleur der Landesversicherung hier in Berlin der
Hinweis gegeben worden, sie solle ihren damaligen Arbeitgeber daraufhin verklagen, daß er für sie anstelle der ihr zustehenden Karte Nr. 19 nochmals wieder die Karte Nr. 3 klebe. Meine Mutter hatte damals nur ihre ersten beiden geklebten Karten zur Verfügung, die anderen waren angeblich von dem Pensionat, in dem sie über 10 Jahre gelebt und gearbeitet hatte, direkt an die Versicherung abgeführt oder ihrer Mutter nach Danzig überwiesen worden.“
Wie schon im oberen zweiten Link erwähnt, wurden dann Kontrollen eingeführt. Also hat 1927 ein Kontrolleur der Frau geraten, ihren Arbeitgeber zu verklagen.
Aber den Grund kann ich nicht nachvollziehen. Dort steht doch, dass ihr eine Karte Nr. 19 zustehen würde? Daher, das 19. Jahr Arbeit?
Aber sie hätte nur zwei geklebte Karten bei sich, der Rest sei weg (beim Pensionat oder bei der Mutter) und sie solle mit der Klage erreichen, dass sie wieder eine dritte Karte bekomme und klebe? Oder wollte der aktuelle Arbeitgeber ihr eine Karte Nr. 3 geben und sie hätte sozusagen die Arbeitsjahre 4 bis 19 verloren was später zu einer kleineren Invalidenrente führen würde?
Werden diese Versicherungskarten und somit gut überwachte Angaben zu allen gemeldeten Arbeitgebern archiviert?
Sind meine Überlegungen ganz falsch oder bin ich auf der richtigen Spur? Wie bewertet ihr dieses Zitat vom Brief und die Fragen zu den Karten im Anhang?
Ich habe jetzt versucht, möglichst viel schon selber raus zu finden, wäre aber für Hilfe, Korrekturen oder dergleichen dankbar.
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