1752 Eheeintrag Werner Anton und Anna Barbara Hermsdorf

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  • wernerth
    Benutzer
    • 13.08.2016
    • 40

    [gelöst] 1752 Eheeintrag Werner Anton und Anna Barbara Hermsdorf

    Quelle bzw. Art des Textes: Eheeintrag
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1752
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Hermsdorf
    Namen um die es sich handeln sollte: Anton Werner



    Hallo Zusammen,

    ich bitte um eure Hilfe bei folgendem Eheeintrag aus dem Jahr 1752 aus Hermsdorf.

    Den 20. Dito? wahren? alhier ??? Herren Pater Placidus Pfarrer ??? Anton Werner ??? ?rich Werner ??? Sohn mit ??? Anna Barbara ??? Benedict ??? Zeugen wahren Tobias ??? und ??? Scholz, ???

    Besten Dank für die Hilfe

    Gruß Tom
    Angehängte Dateien
  • Verano
    Erfahrener Benutzer
    • 22.06.2016
    • 7819

    #2

    Den 20. Dito wahren alhier Eh(lich) vom Herren Pater Placidus Pfarrer getrewet

    Anton Werner ein Junger Gesell Wey(land) Heinrich Werners hintterlaßener Eh(lich)er Sohn
    mit Wittib Anna Barbara Wey(land) Joann Benedict Rotters hintterlaßene.

    Seine Zeugen wahren Tobias Bürcke und Casper Scholtz, ihrer Seith Hanß
    Teuber und Hanß Heinrich Rotter.
    Zuletzt geändert von Verano; 29.06.2017, 20:04.
    Viele Grüße August

    Die Vergangenheit ist ein fremdes Land, dort gelten andere Regeln.

    Kommentar

    • wernerth
      Benutzer
      • 13.08.2016
      • 40

      #3
      Hallo August,

      Vielen Dank dafür aber das muss mir nochmal wer erkläre. Wer heiratet nun wen? Und Weyland ist ein Nachname?
      Zuletzt geändert von wernerth; 30.06.2017, 10:06.

      Kommentar

      • Verano
        Erfahrener Benutzer
        • 22.06.2016
        • 7819

        #4
        Hallo Tom,
        nicht so laut .

        Junggeselle A. Werner heiratet die Witwe des J. B. Rotter.
        Weyland (Weiland) heißt hier verstorben.
        Viele Grüße August

        Die Vergangenheit ist ein fremdes Land, dort gelten andere Regeln.

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        • Mariolla
          • 14.07.2009
          • 1698

          #5
          Hallo wernerth,
          mal ganz grob ausgedrückt:

          Anton Werner, ein junger Gesell war ein ehelicher Sohn vom verstorbenen
          Heinrich Werners.
          Er heiratete die Witwe Anna Barbara vom verstorbenen Joann Benedict Rotters.

          Hoffe, es hilft. Erklärungen zu "Weyland" gibt es zur Genüge im Forum.
          Viele Grüße Mariolla
          Zuletzt geändert von Mariolla; 29.06.2017, 21:31.

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          • henrywilh
            Erfahrener Benutzer
            • 13.04.2009
            • 11784

            #6
            Zitat von Verano Beitrag anzeigen
            Weyland (Weiland) heißt hier verstorben.
            Geschickt geantwortet, weil die Antwort durch das Wort "hier" nicht falsch ist!

            Ich bin jedoch dafür, die Leute optimal aufzuklären, und sage deshalb:

            "weyland", "weiland" ist ein altertümliches Wort für "einstmals", "ehemals".
            Steht das Wort nun im Zusammenhang mit Personen, so ist die erwähnte Person immer bereits verstorben. Man kann das Wort aber auch in anderen Zusammenhängen verwenden!
            Schöne Grüße
            hnrywilhelm

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            • Heike Irmgard
              Erfahrener Benutzer
              • 22.11.2016
              • 461

              #7
              Zitat von henrywilh Beitrag anzeigen

              Steht das Wort nun im Zusammenhang mit Personen, so ist die erwähnte Person immer bereits verstorben.
              Ganz so stimmt das auch nicht. Manchmal ist die Person noch nicht verstorben, s. im Deutschen Wörterbuch der Gebrüder Grimm: "wo dieses weiland auf menschen bezogen ist, bezeichnet es deren vormaligen zustand. derart kann weiland zu allen zeiten von lebenden gebraucht werden" (mit Belegen).

              Viele Grüße von Heike
              Zuletzt geändert von Heike Irmgard; 29.06.2017, 23:39.

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              • Verano
                Erfahrener Benutzer
                • 22.06.2016
                • 7819

                #8
                Guten Morgen,

                Hier gab´s schon mal ne nette Diskussion:


                http://forum.ahnenforschung.net/show...hlight=weyland


                Was anderes; ich bin immer davon ausgegangen, dass „junger Gesell“ in KB Traueinträgen Junggeselle bedeutet. Mariolla macht einen jungen Gesellen daraus. Wer weiß es genau?
                Viele Grüße August

                Die Vergangenheit ist ein fremdes Land, dort gelten andere Regeln.

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                • katrinkasper

                  #9
                  Guten Morgen,

                  erstheiratende Bauernsöhne, die den Hof übernahmen, wurden auch als JUNGER GESELL bezeichnet. Sicher haben hiervon nur die wenigsten eine handwerkliche Ausbildung absolviert.

                  Mithin bin ich bislang immer von einer obsoleten Schreibweise für den JUNGGESELLEN ausgegangen.
                  Rein intuitiv, also ohne einen Beleg hiervor vorzeigen zu können.
                  Meine Annahme kann daher auch falsch sein.

                  Kommentar

                  • henrywilh
                    Erfahrener Benutzer
                    • 13.04.2009
                    • 11784

                    #10
                    Im Lateinischen steht dafür "iuvenis".
                    Das kann man mit "Jüngling" übersetzen, aber in KB-Einträgen geht es um den STAND, und da würde ich sagen, passend ist: JUNGGESELLE.
                    (Was also auch für "junger Geselle" gilt.)
                    Schöne Grüße
                    hnrywilhelm

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                    • henrywilh
                      Erfahrener Benutzer
                      • 13.04.2009
                      • 11784

                      #11
                      Zitat von Heike Irmgard Beitrag anzeigen
                      Gebrüder Grimm: "wo dieses weiland auf menschen bezogen ist, bezeichnet es deren vormaligen zustand. derart kann weiland zu allen zeiten von lebenden gebraucht werden" (mit Belegen).
                      Ja, schon recht. Wir sind uns, denke ich, im Grunde einig.
                      Natürlich kann z.B. gesagt werden: "Johann XY, weiland Musketier bei ..." - und der lebt noch.
                      In KB-Einträgen jedoch, in denen es z.B. heißt: "Tochter des weiland Michel XY ..." ist der Mann verstorben.
                      Man muss also schauen, ob sich das "weiland" auf die Person als solche bezieht - oder auf einen "zustand" (Grimm) der Person, der sich ändern kann.
                      Schöne Grüße
                      hnrywilhelm

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                      • wernerth
                        Benutzer
                        • 13.08.2016
                        • 40

                        #12
                        Vielen Lieben Dank für die zahlreichen Beiträge das ist wirklich sehr interessant und hilfreich.

                        Ich bitte die Schriftgröße meines vorrausgegangenen Posts zu entschuldigen ich habe versucht mit dem Handy zu antworten was ich wohl im weiteren unterlassen werden.

                        Beste Grüße Tom
                        Zuletzt geändert von wernerth; 30.06.2017, 10:13.

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