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Veröffentlichung von Grabstein-Fotos auf Webseite erlaubt
Amtsgericht Mettmann
Urteil v. 16.06.2015 - Az.: 25 C 384/15 Leitsatz: Die Veröffentlichung von Grabstein-Fotos auf einer Webseite sind grundsätzlich erlaubt. http://www.datenschutz.eu/urteile/Ve...mann-20150616/ |
#2
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Ein gutes Urteil für das Grabsteinprojekt!
Ist ggf. bekannt, ob gegen die Entscheidung Berufung eingelegt worden ist? Gruß Jimmykater |
#3
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Zitat:
das ist ein gutes Urteil! Danke für die Meldung. Leider wird es (noch) nicht überall umgesetzt. Es gibt Gemeinden, welche konkret nach ihrer Friedhofsordnung die Veröffentlichung im Internet untersagen. Ich vermute mal, dass es sich hier beim konkreten Fall auch um genealogy.net handelt... VG Dirk |
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