Hallo!
Ich habe einen Vorfahren (1908-1989), welcher in Deutschland geboren und gestorben ist und vermutlich immer dort gewohnt hat (sicher seit 1962). Seine Eltern (Österreicher) sind bereits vor seiner Geburt nach D ausgewandert und für immer dort geblieben.
Ich bekam jetzt eine Kopie seines letzten Reisepaßes (ausgestellt 1987) und das ist ein österreichischer Paß. Der Paß wurde vom Konsulat in Düsseldorf ausgestellt und hat einen Stempel mit der unbefristeten Aufenthaltsbewilligung in D.
Weiß vielleicht jemand, warum er kein Deutscher war, keinen deutschen Paß hatte? Wie sahen da die Gesetze aus?
Naiv und unwissend wie ich bin, dachte ich immer, dass man automatisch die Staatsbürgerschaft von seinem Geburtsland hat oder wenigstens eine Doppelstaatsbürgerschaft.
Aber bei seiner Geburt war ja noch Monarchie.
Schon komisch, dass er das nie geändert hat. Hätte ja sicher Vorteile für ihn gehabt.
Danke!
Ich habe einen Vorfahren (1908-1989), welcher in Deutschland geboren und gestorben ist und vermutlich immer dort gewohnt hat (sicher seit 1962). Seine Eltern (Österreicher) sind bereits vor seiner Geburt nach D ausgewandert und für immer dort geblieben.
Ich bekam jetzt eine Kopie seines letzten Reisepaßes (ausgestellt 1987) und das ist ein österreichischer Paß. Der Paß wurde vom Konsulat in Düsseldorf ausgestellt und hat einen Stempel mit der unbefristeten Aufenthaltsbewilligung in D.
Weiß vielleicht jemand, warum er kein Deutscher war, keinen deutschen Paß hatte? Wie sahen da die Gesetze aus?
Naiv und unwissend wie ich bin, dachte ich immer, dass man automatisch die Staatsbürgerschaft von seinem Geburtsland hat oder wenigstens eine Doppelstaatsbürgerschaft.
Aber bei seiner Geburt war ja noch Monarchie.
Schon komisch, dass er das nie geändert hat. Hätte ja sicher Vorteile für ihn gehabt.
Danke!
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