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Bitte um Lesehilfe: Heiratseintrag 1865 Dülken
Quelle bzw. Art des Textes: Heiratseintrag Jahr, aus dem der Text stammt: 1865 Ort und Gegend der Text-Herkunft: Dülken Namen um die es sich handeln sollte: Franz Heinrich Brocks und Maria Gertrud Smeets Guten Abend, ich bitte um Hilfe beim Entziffern des Heiratseintrags von Franz Heinrich Brocks und Maria Gertrud Smeets. Zudem wäre es toll, wenn Ihr die von mir bereits entzifferten Wörter nochmal Korrektur lesen würdet. Herzlichen Dank im Voraus! LG Patrick Heirath des Franz Heinrich Brocks und der Maria Gertrud Smeets No. 20 Heiraths-Urkunde. Bürgermeisterei Dülken? Kreis Kempen Regierungs-Bezirk Düsseldorf. Im Jahre eintausend achthundert fünfundsechzig, den siebenzehnten des Monats Mai, nachmittags ……. Uhr, erschienen vor mir ……. ……. Bürgermeister? als Beamten des Personenstandes der ……. Bürgermeisterei Dülken 1) der Franz Heinrich Brocks siebenundzwanzig Jahre alt, geboren zu Breyell Regierungs-Bezirk Düsseldorf Standes ……. wohnhaft zu Dülken Regierungs-Bezirk Düsseldorf, großjähriger Sohn des zu Breyell verstorbenen ……. ……. Brocks ……. und Katharina Gertrud ……. ……. 2) und die Maria Gertrud Smeets fünfundzwanzig Jahre alt, geboren zu Dülken Regierungs-Bezirk Düsseldorf Standes ……. ……. wohnhaft zu Dülken Regierungs-Bezirk Düsseldorf, großjährige Tochter des zu Dülken ……. ……. Johann Jacob? Smeets ……. und Anna Maria ……. ……. die ……. in ……. ……. ……. Dieselben haben mich ersucht, die zwischen ihnen verabredete Heirath gesetzlich abzuschließen: und in Er- wägung, daß die vorgeschriebenen öffentlichen Ankündigungen dieser Heirath wirklich vor der Hauptthüre des Gemeinde-Hauses zu Dülken statt gehabt haben, nämlich die erste am ……. Mai und die andere am ……. Mai ……. daß ferner die Urkunden dieser Ankündigungen den gesetzlichen Bestimmungen gemäß öffentlich angeschlagen gewesen, daß auch kein Widerspruch gegen diese Verheiratung eingelegt worden ist; habe ich, um jenem Gesuche zu willfahren, die mir überreichen, beziehungsweise von mir eingesehenen, und wie folgt aufgezählten Urkunden, so wie ich auch das sechste Kapitel des vom Ehestande handelnden Titels des bürgerlichen Gesetzbuchs Laut vorgelesen. Jene Urkunden sind: An ……. 1. ……. ……. des ……. ……. 7 Maerz? 1838 No 34; 2. ……. ……. ……. vom 16. Juni 1854 No. 60;. 3. ……. ……. …… Mutter? vom 5. Mai 1862 No. 48; 4. ……. ……. dessen? Großvater? mütterlicherseits? ……. 17. Mai 1834 No. 40; 5. ……. ……. dessen? Großmutter? mütterlicherseits? ……. vom 23. Februar 1847 No. 21. B. In den hiesigen ……. ……. ……. ……. ……. Vom 19. September 1839 No. 105. ……. ……. ……. ……. ……. ……. ……. ……. ……. ……. daß die Großeltern mütterlicher seits des Bräutigams ……. ……. ……. ……. ……. ……. ……. ……., letzten ……. ……. ……. ……. ……. ……. ……. ……. ……. ……. der Großeltern …… sei. Hierauf habe ich den vorbenannten Bräutigam und die vorbenannte Braut befragt: ob sie einander ehelichen wollten? – Da nun jeder der beiden insbesondere diese Frage bejahend beantwortet hat: so erkläre ich im Namen des Gesetzes, daß Franz Heinrich Brocks und Maria Gertrud Smeets. hierdurch mit einander gesetzlich erheiratet sind. ……. verhandelt in Gegenwart des ……. …… ……. dreißig? Jahre alt, Standes ……. zu Dülken wohnhaft, welcher ein ……. der neuen Ehegattin, des Peter ……. ……. ……. und dreißig Jahre alt, Standes ……. zu Dülken wohnhaft, welcher ein …… der neuen Ehegattin, des Mathias ……. ……. und zwanzig Jahre alt, Standes ……. zu Dülken wohnhaft, welcher ein ……. der neuen Ehegattin und des Peter Hauser? ……. und zwanzig Jahre alt, Standes ……., zu Dülken wohnhaft, welcher ein ……. des neuen Ehegatten zu sein erklärte, und wurde nach geschehener Vorlesung und Genehmigung gegenwärtige Urkunde unterzeichnet von mr dem Personenstands-Beamten und ……. ……. ……. ……. ……. . G. ……. Smeets Maria ……. Franz Heinrich Brocks Maria Gertrud ……. Heinrich? ……. ……. ……. ……. Math. ……. Peter ……. ……. |
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Hallo Patrick,
so lese ich es: Heirath des Franz Heinrich Brocks und der Maria Gertrud Smeets No. 20 Heiraths-Urkunde. Bürgermeisterei Dülken Kreis Kempen Regierungs-Bezirk Düsseldorf. Im Jahre eintausend achthundert fünfundsechzig, den siebenzehnten des Monats Mai, nachmittags fünf Uhr, erschienen vor mir Gerhard Doergens Bürgermeister als Beamten des Personenstandes der Stadt Bürgermeisterei Dülken 1) der Franz Heinrich Brocks siebenundzwanzig Jahre alt, geboren zu Breyell Regierungs-Bezirk Düsseldorf Standes Anstreicher wohnhaft zu Dülken Regierungs-Bezirk Düsseldorf, großjähriger Sohn der zu Breyell verstorbenen Eheleute Jacob Brocks Fuhrmann und Katharina Gertrud Hauser Hausfrau 2) und die Maria Gertrud Smeets fünfundzwanzig Jahre alt, geboren zu Dülken Regierungs-Bezirk Düsseldorf Standes ohne Gewerbe wohnhaft zu Dülken Regierungs-Bezirk Düsseldorf, großjährige Tochter der zu Dülken wohnenden Eheleute Johann Jacob Smeets Schuhmacher und Anna Maria Berscheinen? Hausfrau die Eltern anwesend und in diese Heirath einwilligend Dieselben haben mich ersucht, die zwischen ihnen verabredete Heirath gesetzlich abzuschließen: und in Er- wägung, daß die vorgeschriebenen öffentlichen Ankündigungen dieser Heirath wirklich vor der Hauptthüre des Gemeinde-Hauses zu Dülken statt gehabt haben, nämlich die erste am siebenten Mai und die andere am vierzehnten Mai dieses Jahres daß ferner die Urkunden dieser Ankündigungen den gesetzlichen Bestimmungen gemäß öffentlich angeschlagen gewesen, daß auch kein Widerspruch gegen diese Verheiratung eingelegt worden ist; habe ich, um jenem Gesuche zu willfahren, die mir überreichen, beziehungsweise von mir eingesehenen, und wie folgt aufgezählten Urkunden, so wie ich auch das sechste Kapitel des vom Ehestande handelnden Titels des bürgerlichen Gesetzbuchs Laut vorgelesen. Jene Urkunden sind: A Beigebracht 1. Geburts Urkunde des Bräutigams vom 7 Maerz 1838 No 34; 2. Sterbe Urkunde dessen Vaters vom 16. Juni 1854 No. 60;. 3. Sterbe Urkunde dessen Mutter vom 5. Mai 1862 No. 48; 4. Sterbe Urkunde dessen Großvatersmütterlicherseits vom 17. Mai 1834 No. 40; 5. Sterbe Urkunde dessen Großmutter mütterlicherseits vom 23. Februar 1847 No. 21. B. In den hiesigen Registern Geburts Urkunde der Braut vom 19. September 1839 No. 105. Zugleich erklärten Eheschließende und Zeugen unter einander wohl bekannt an Eides statt ersterndaß die Großeltern väterlicher seits des Bräutigams todt ihnen aber die Beibringung derer Sterbe Urkunden unmöglich, letztern daß ihnen der Tod wie die Unmöglichkeit der Beibringung der Sterbe Urkunden der Großeltern bekannt sei. Hierauf habe ich den vorbenannten Bräutigam und die vorbenannte Braut befragt: ob sie einander ehelichen wollten? – Da nun jeder der beiden insbesondere diese Frage bejahend beantwortet hat: so erkläre ich im Namen des Gesetzes, daß Franz Heinrich Brocks und Maria Gertrud Smeets. hierdurch mit einander gesetzlich verheiratet sind. Also verhandelt in Gegenwart des Heinrich Bertrand vier und dreißig Jahre alt, Standes Klempner zu Dülken wohnhaft, welcher ein Schwager der neuen Ehegattin, des Peter Adrian Bellen drei und dreißig Jahre alt, Standes Schuhmacher zu Dülken wohnhaft, welcher ein Schwagerder neuen Ehegattin, des Mathias Foerster einund zwanzig Jahre alt, Standes Privatschreiber zu Dülken wohnhaft, welcher ein Vetter der neuen Ehegattin und des Peter Hauser vierund zwanzig Jahre alt, Standes Brauer zu Dülken wohnhaft, welcher ein Vetter des neuen Ehegatten zu sein erklärte, und wurde nach geschehener Vorlesung und Genehmigung gegenwärtige Urkunde unterzeichnet von mir dem Personenstands-Beamten und sämmt lichen gegenwärtigem Akte beiwohnenden Personen G. JacobSmeets Maria Berscheinen? Franz Heinrich Brocks Maria Gertrud Schmeetz Heinrich Bertrand P. A. Bellen Math. Foerster Peter Hauser ……. Gruß Gaby Geändert von podenco (22.09.2021 um 22:03 Uhr) Grund: Korr. |
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Hallo Gaby,
besten Dank für die Hilfe :-) LG Patrick |
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1865 , brocks , dülken , franz , gertrud , heinrich , heiratseintrag , maria , smeets |
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