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#61
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Zitat:
Wie ist das mit den Bildrechten? Weiß das jemand? |
#62
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Hallo
Zumindest nach Schweizerischem Urheberrecht darf man noch geschützte Werke nicht einfach so kopieren. Das gilt unter Umständen auch für Bilder. Wenn du aber nur für dich einen Ausdruck machst, merkt das ja sonst niemand. |
#63
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Wenn damit Bilder gemeint sind, die ich aus Veröffentlichungen kopiere und dann in meinem Buch verwende: Ja, die Bildrechte müssen geklärt sein.
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#64
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UrhG § 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch
(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird. Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht oder es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt. LG, Antje |
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