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#1
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Ist euch so was schon vorgekommen?
Hallo,
heute ist mir beim Auslesen des Geyrischen Trauregisters zu meinen Vorfahren etwas Ungewöhnliches aufgefallen: Ich habe Christian Steg, der zwischen 1690 und 99 geheiratet haben muss. Für diesen Zeitraum fehlen die Traubuchseiten, also lässt sich weder Vater noch Braut ermitteln. Als Vater kommen Peter oder Sebaldt Stegk in Frage, die 1668 und 1670 geheiratet haben. Peter eine Johanna Steinbach und Sebaldt eine Margarethe Steinbach. Egal, welches Paar nun die Eltern von Christian sind, die Großeltern sind Johann Steg und Barbara Prendel auf der einen - Wilhelm Steinbach und Barbara Putzschner auf der anderen Seite... Ist euch so etwas auch schon untergekommen? Lg, Claudia von den bergkellners |
#2
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Hallo Claudia,
ein zwingender Beweis für die Großelternschaft ist das aber nicht. Gibt es eine Taufe für den Christian Steg oder steht er irgendwann einmal mit Vatersangabe Pate? Es grüßt der Alte Mansfelder |
#3
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Hallo,
habe auch einen Fall in der Generation meiner Großeltern - 2 Brüder haben 2 Schwestern geheiratet. M.E. kam das häufiger vor, als man denkt. VG Tusnelda |
#4
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Hallo,
bei mir ist das auch so: In der Mitte des vorigen Jahrhunderts haben zwei Brüder in jeweils zweiter Ehe zwei Schwestern geheiratet, bei einer Doppelhochzeit. Einer der Brüder war mein Urgroßvater, der Vater meiner Großmutter mütterlicherseits. Nichts ist unmöglich. Herzliche Grüße |
#5
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Ist euch so was schon vorgekommen?
Hallo
So ungewöhnlich ist das nicht. Mein Opa hat meine Oma geheiratet, Omas Schwester heiratete den Bruder meines Opas. Oma und Opa hatten zudem am 15 September Geburtstag anika |
#6
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Moin zusammen,
ich habe es noch besser: Der Bruder meines Opas vs heiratete die Schwester meiner Oma vs. Die Schwestern meines Opas heirateten ebenfalls Brüder (allerdings aus einer anderen Familie). Und zwei Kinder der einen Schwester waren ebenfalls mit Geschwistern verheiratet. In meiner Ahnenliste habe ich noch so ein paar Fälle. In einem ging das sogar soweit, daß die Erlaubnis des Landesherren, in dem Fall des Grafen zu Sayn-Wittgenstein, eingeholt werden mußte. Da hatten Geschwister ebenfalls Geschwister einer anderen Familie geheiratet. In der nächsten Generation wollte/sollte nun ein Kind des einen Paares ein Kind des anderen Paares heiraten. Also Cousin und Cousine ersten Grades und das sowohl väter- als auch mütterlicherseits. Die Ehe wurde übrigens genehmigt, und das Paar gehört zu meinen direkten Ahnen. Friedrich |
#7
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Zitat:
Laut Kirchenbucheinträgen haben mein 3xUrgroßvater und seine Frau einige Monate nach der Geburt meines 2xUrgroßvaters geheiratet. Auffälligerweise sieht dieser vollkommen anders aus als seine vier Geschwister, die nach der Eheschließung geboren wurden. Es ist ganz offensichtlich, daß meine 3xUrgroßmutter ein Kind mit in die Ehe gebracht hat, was von einem anderen Mann stammte. Darüber wurde mündlich natürlich nichts überliefert. Und schriftlich schon gar nicht! Nach der "heiligen und unantastbaren Aktenlage" ist mein 2xUrgroßvater der Sohn meines 3xUrgroßvaters. Also, ich bin inzwischen weit davon entfernt, Kirchenbucheinträge als "Beweis" für irgendetwas anzusehen... |
#8
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Tach auch,
man muß ja auch nicht immer die Beweise erbringen, es würde schon reichen das man sich nicht zu Fehlern verleiten läßt obwohl doch alles so offensichtlich erscheint. Soll heißen, wenn viele Personen mit demselben Nachnamen auftreten heißt das noch lange nicht das sie nur auf eine einzige Person zurückzuführen sind. Was, wenn der Christian Steg unehelich erzeugt wurde und seine Mutter die Schwester von Johann Steg ist? Oder er kommt aus einem anderen Ort, oder oder LG Malte |
#9
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Zitat:
eine uneheliche Geburt ist auszuschließen, da Christian im Traueintrag seiner Tochter Hanna Sophia als bürger und rathsverwandter bezeichnet wird. Rathsverwandter konnte man als uneheliches Kind nicht werden... Peter und Sebald werden in ihren Traueinträgen als der eine und der andere eheliche Sohn bezeichnet. Und ihr Vater Johann "Hans" als einziger Sohn seines Vaters Sebald. Um mehr über Sebald zu erfahren, brauche ich allerdings Einsicht in Rolf Kaltofens "Familienbuch Geyer im Erzgebirge seit dem 16. Jahrhundert", denn seine Hochzeit liegt vor 1617 - vor Beginn des erhaltenen Kirchbuches. Die Unsicherheit besteht, deshalb habe ich auch alles mit einem dicken Fragezeichen versehen und werde mich bei Gelegenheit auf die Suche nach eventuellen anderen Steg(k) in der näheren und ferneren Umgebung von Geyer machen. Was ich bisher dazu gefunden habe, ist allerdings sehr dürftig. |
#10
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so ähnlich,ich suchte Kircheneinträge von 1905,und es waren 1740-1903 und 1907-1920 im Archiv vorhanden
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