Traueranzeige spricht von 6 Enkeln, nur 4 gab es

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  • KlauenbergNI
    Erfahrener Benutzer
    • 16.04.2016
    • 191

    Traueranzeige spricht von 6 Enkeln, nur 4 gab es

    Hallo Leute,

    ich habe heute ein etwas anderes Anliegen als sonst.
    Beim Lesen der Traueranzeige meines Ururopas ist mir aufgefallen, dass dort die Anteilnahme von seinen zwei Töchtern, deren Ehemännern, sechs Enkeln und einem Urenkel bekundet wird.
    Mein Ururopa ist 1969 gestorben. Ich weiß, dass er zwei Töchter hatte, Laut Erzählungen gab es aber noch viele weitere Kinder, die aber wohl alle früh gestorben sind (1910er/1920er). Außerdem weiß ich, dass die zwei Töchter zum einen 3 Söhne und zum anderen 1 Tochter hatten. Die eine Tochter (Enkelin des Verstorbenen) hat kurz vor dem Tod ihres Opas noch ein Kind bekommen.

    Um das kurz zusammenzufassen: Laut meinem Wissen hatte mein ururopa bei seinem Tod zwei lebende Töchter, 4 Enkel und ein Urenkel

    Nun ist die Frage natürlich wo sind die anderen zwei Enkel.
    Da nur zwei Töchter von ihm (zusammen mit ihren Ehemännern) aufgelistet werden, glaube ich eigentlich nicht, dass es noch Enkelkinder von einem anderen Kind des Verstorbenen sein könnte. Schließlich ist mir kein weiteres Kind bekannt was lang genug überlebt hat. Wobei immer wieder gesagt wird, dass die Ehefrau des Verstorbenen eine Tochter mit in die Ehe gebracht hat. Diese sei aber auch nur 14 Jahre alt geworden (In anderen Geschichten habe der Verstorbene selber eine Frau gehabt von der er sich geschieden hat)
    Ich habe eine Abschrift der Eheschließung von dem verstorbenen und seiner Frau, in dem gesagt wird, dass die Ehefrau eine Witwe ist, aber nichts über eine Scheidung bei dem Verstorbenen gesagt wird. (Würde eine Scheidung bei einer Eheschließung schriftlich bemerkt werden?)

    Eine weitere Theorie war, dass es sich bei den anderen zwei Enkeln um die Ehepartner der Enkel handelt, dies kann jedoch nicht sein, da nur ein Enkel 1969 bereits verheiratet war.

    Eine letzte Hypothese (die einzige, mit der man auf 6 kommen könnte) ist auf dem Fakt begründet, dass die beiden Töchter des Verstorbenen ebenfalls zwei Brüder geheiratet haben. Diese Brüder hatten eine Schwester und diese wiederum hat 1969 bereits zwei Kinder gehabt. Aber weshalb sollte man die Neffen und Nichten der Schwiegersöhne als eigene Enkelkinder zählen?


    Ich weiß, Ich habe das alles sehr kompliziert erklärt, aber Ich erhoffe mir, dass jemand einen möglichen Lösungsvorschlag hat.
    zwei der vier mir bekannten Enkel leben noch aber wissen selber nicht wer das 5. und 6. Enkelkind sein soll. (obwohl sie in ihren 20er waren als ihr Opa gestorben ist)
    Vielleicht kann jemand mit einem neutralen Blickwinkel mir ja irgendwie helfen

    Liebe Grüße
    KlauenbergNI

    PS. natürlich könnte es sich auch um ein Tippfehler oder eine falsche Information handeln
    Zuletzt geändert von KlauenbergNI; 25.05.2019, 20:26.
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  • Zetteltante
    Erfahrener Benutzer
    • 02.11.2009
    • 615

    #2
    Hallo KlauenbergNI,


    in der Sammelakte der letzten Heirat könntest Du fündig werden.
    Da Du ja schon eine Abschrift hast, solltest Du Dir nun eine Kopie des Originals mit der dazugehörigen Sammelakte bestellen.
    Ich hatte schon das Glück, eine komplette Gerichtsakte einer Scheidung darin zu finden.


    Viel Erfolg


    Zetteltante

    Kommentar

    • Horst von Linie 1
      Erfahrener Benutzer
      • 12.09.2017
      • 19753

      #3
      Guten Morgen,
      eine Option wäre, dass die (beiden) Ehepartner der Enkelkinder (zu Unrecht) mitgezählt wurden.
      Falls im Eifer des Gefechts die Anrede mal wieder vergessen gegangen sein sollte, wird sie hiermit mit dem Ausdruck allergrößten Bedauerns in folgender Art und Weise nachgeholt:
      Guten Morgen/Mittag/Tag/Abend. Grüß Gott! Servus.
      Gude. Tach. Juten Tach. Hi. Hallo.

      Und zum Schluss:
      Freundliche Grüße.

      Kommentar

      • KlauenbergNI
        Erfahrener Benutzer
        • 16.04.2016
        • 191

        #4
        Zitat von Zetteltante Beitrag anzeigen

        in der Sammelakte der letzten Heirat könntest Du fündig werden.
        Da Du ja schon eine Abschrift hast, solltest Du Dir nun eine Kopie des Originals mit der dazugehörigen Sammelakte bestellen.
        Ich hatte schon das Glück, eine komplette Gerichtsakte einer Scheidung darin zu finden.

        Zetteltante
        Das ist vielleicht eine etwas dumme Frage aber was genau ist eine Sammelakte und wo und wie kann ich die bestellen? Ich kenne nur Standesamtliche Heiratseinträge oder Einträge im Kirchenbuch und die gehen nur über eine Seite.
        Die beiden haben am 2.9.1914 in Wuppertal Elberfeld beim Standesamt Elberfeld geheiratet (Heirats-Register Nr. Ist auch bekannt)
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        • KlauenbergNI
          Erfahrener Benutzer
          • 16.04.2016
          • 191

          #5
          Zitat von Horst von Linie 1 Beitrag anzeigen
          Guten Morgen,
          eine Option wäre, dass die (beiden) Ehepartner der Enkelkinder (zu Unrecht) mitgezählt wurden.
          Die Theorie hatten wir zuerst auch. Meine Oma (Eine Enkelin) hat 1966 geheiratet, 2 andere Enkel hatten 1972 eine Doppelhochzeit und der vierte Enkel war erst 16 Jahre alt. Also kann die Theorie auch nicht hinhauen, da nur ein Enkel bereits 1969 verheiratet war
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          • Xtine
            Administrator
            • 16.07.2006
            • 28389

            #6
            Hallo,


            Zitat von KlauenbergNI Beitrag anzeigen
            Das ist vielleicht eine etwas dumme Frage aber was genau ist eine Sammelakte und wo und wie kann ich die bestellen?
            dumme Fragen gibt es nicht!

            Was Sammelakten sind, kannst Du hier nachlesen: http://genwiki.genealogy.net/Sammelakte


            Du mußt Dich an das zuständige Standesamt wenden und um eine Kopie derselben bitten.
            Generell solltest Du immer Kopien der Originaleinträge inklusive aller Randvermerke anfordern, nie Abschriften!
            Viele Grüße .................................. .
            Christine

            .. .............
            Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
            (Konfuzius)

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            • nav
              Erfahrener Benutzer
              • 30.03.2014
              • 715

              #7
              Hallo,

              eventuell wurde einerseits der Ehemann der Ehemann der einen Enkelin, andererseits der Urenkel dazugezählt - einfach um die Aufzählung nicht zu lang zu machen. Und dann hat man sich doch dazu entschieden, den Urenkel einzeln aufzuzählen. Oder man hat sich einfach verschrieben. Es gibt sicher viele Möglichkeiten, wie dieser Fehler zustande gekommen sein könnte, wenn es denn einer ist.
              Jedenfalls habe ich auch einen Fall, in dem nur drei Kinder bekannt sind, auf dem Totenzettel aber die Rede von vier ist. In diesem Fall ist aber z. B. eine unverzeichnete Totgeburt noch möglich, insbesondere in Anbetracht der Tatsache, dass die Geburt des einen Sohnes erst vier Jahre zu spät standesamtlich beurkundet wurde.
              Zusätzlich ist das gleiche bei ebenjenem Sohn der Fall: auf dem Totenzettel (UND auf dem Totenzettel seiner Frau, fast 30 Jahre später) ist von sechs Kindern die Rede, nur fünf gab es.

              Falls es kein Fehler ist, wird sich das leider sicher nur durch einen Zufall irgendwann aufklären lassen...

              Nico

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              • KlauenbergNI
                Erfahrener Benutzer
                • 16.04.2016
                • 191

                #8
                Zitat von Xtine Beitrag anzeigen
                Du mußt Dich an das zuständige Standesamt wenden und um eine Kopie derselben bitten.
                Generell solltest Du immer Kopien der Originaleinträge inklusive aller Randvermerke anfordern, nie Abschriften!
                Vielen lieben Dank für die Erklärung
                Aktive Forschung

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                • Tunnelratte
                  Erfahrener Benutzer
                  • 10.03.2014
                  • 726

                  #9
                  ...oder es hat sich einfach ein Fehler eingeschlichen.
                  In der Familie meiner Frau ist mir dies aufgefallen, der Großvater ihrer Cousine wird in der Traueranzeige seiner vorverstorbenen Frau mit falschem Namen bezeichnet. In seiner eigenen (drei Monate später) ist sein Name richtig. Beide Personen habe ich persönlich gekannt, ich weiß also wie sie hießen, erst vor kurzem habe ich "mal nachgefragt" was da passiert sei. Nichtmal dem Sohn ist es damals aufgefallen, alle waren sehr erstaunt. Der Fehler lag bei der Zeitung.
                  wenn man den Nachbarshund zum angeln mitnimmt, ist wenigstens die Köterfrage geklärt

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                  • KlauenbergNI
                    Erfahrener Benutzer
                    • 16.04.2016
                    • 191

                    #10
                    Ja stimmt das könnte wirklich so sein.
                    Zumal Familien dann auch oftmals unter Stress stehen und mit den Trauern beschäftigt sind und so ein Fehler dann nicht auffällt.
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                    • Juleika
                      Erfahrener Benutzer
                      • 27.08.2018
                      • 159

                      #11
                      Hallo!

                      Bei meinem Uropa waren in der Traueranzeige auch Fehler. Angeblich gab es nur Söhne als Kinder, allerdings ist meine Oma ziemlich sicher eine Frau.

                      Fehler können also sehr gut sein!

                      Kommentar

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