"mit den Kindern auseinander gesetzt"

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  • Ferdix
    Erfahrener Benutzer
    • 24.11.2018
    • 386

    [gelöst] "mit den Kindern auseinander gesetzt"

    Jahr, aus dem der Begriff stammt: 1843
    Region, aus der der Begriff stammt: Freystadt, Schlesien

    In einem Heiratseintrag (eine Proklamation der Heirat) steht am Ende folgende Formulierung:
    "Bräutigam hat sich mit den Kindern 1. Ehe auseinander gesetzt."

    Was kann damit gemeint sein? Bei anderen Einträgen im selben Kirchenbuch stehen an der Stelle eher Angaben darüber, ob der Bräutigam eventuelle unehelich geborene Kinder der Braut als seine leiblichen anerkennt oder nicht. Eine Formulierung wie die obige habe ich woanders aber nicht gelesen.

    Noch etwas zum Hintergrund des Bräutigams:
    Seine erste Ehefrau war etwa 3 Monate zuvor verstorben. Mit dieser Frau hatte er 5 leibliche Kinder im Alter zwischen 13 und 3 Jahren. Und nun heiratete er als zweite Frau eine Jungfer. Mit den in der obigen Formulierung genannten Kindern aus 1. Ehe müssen also seine Kinder gemeint sein. Was soll der Satz in dem Zusammenhang also bedeuten? Hatte er die Kinder mental darauf vorbereitet, dass sie eine Stiefmutter bekommen? Wäre das eine Erwähnung im Kirchenbuch wert? Einen Scan findet ihr im Anhang.
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    Gruß,
    Alex
  • Xylander
    Erfahrener Benutzer
    • 30.10.2009
    • 6447

    #2
    Hallo Alex,
    nein das ist keine Auseindersetzung im heutigen landläufigen Sinn von Diskussion, Streit, sondern die rechtliche Regelung, mit der Ansprüche der Kinder aus erster Ehe abgegolten bzw. abgesichert wurden. Kam regelmäßig vor, zB auch bei Geschwistern, von denen nur eines erbte und die anderen abgefunden wurden. Mit Geld, mit Gut, mit Wohnrecht zB. Oft ne hervorragende genealogische Quelle, wenn Du das Dokument dazu findest.

    Viele Grüße
    Xylander

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    • Ferdix
      Erfahrener Benutzer
      • 24.11.2018
      • 386

      #3
      Du meinst also, dass er ihr zukünftiges Erbe geregelt hat? Ok, das macht Sinn. Das dazugehörige Dokument werde ich aber wohl nie zu Gesicht bekommen. Ich kann ja froh sein, dass dieses Kirchenbuch überhaupt den 2. Weltkrieg überstanden hat.
      Gruß,
      Alex

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      • Xylander
        Erfahrener Benutzer
        • 30.10.2009
        • 6447

        #4
        Ja, wäre möglich. Eher aber noch ihre sofortige Auszahlung oder sonstige Abgeltung. Suchen müsstest Du beim zuständigen Gericht, welches das war, weiß ich ich leider nicht. Mehr als der Hinweis auf szukajwarchiwach fällt mir nicht ein, aber das hast Du sicher schon durchpflügt.
        Viele Grüße
        Xylander
        PS Ich suche in Freystadt nach Info über den preußischen Salineninspektor Hermann Claussen, evangelisch, mit einem Sohn Hermann, dieser *1806. Ist Dir diese Familie schon mal untergekommen?

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        • Ferdix
          Erfahrener Benutzer
          • 24.11.2018
          • 386

          #5
          Danke für den Hinweis mit dem Gericht. Finde aber schon seltsam 3-13 jährigen Kindern Erbanteile auszuzahlen (Anteile an der Erbschaft der verstorbenen Mutter etwa?). Gesucht habe ich nach Gerichtsunterlagen aber noch überhaupt nicht. Ist im Augenblick auch keine Priorität. Da gibt's andere noch dringendere und interessantere Rätsel zu lösen.

          Von den evangelischen Kirchenbüchern von Freystadt habe ich bisher hauptsächlich die Jahrgänge 1829 bis 1861 gelesen und da auch nur auf bestimmte Orte geachtet. Der Name Claussen ist mir dabei nicht aufgefallen. Hat aber nichts zu bedeuten. Das Jahr 1806 kann ich von zu Hause (noch) nicht einsehen. Nächste Woche bin ich bei den Mormonen, dann kann ich vielleicht mehr sagen.
          Gruß,
          Alex

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          • Xylander
            Erfahrener Benutzer
            • 30.10.2009
            • 6447

            #6
            Ja, ist ja auch nur geraten, welcher Art die Regelung war, jedenfalls ging es um eine rechtliche Regelung von Ansprüchen der Kinder in einem zivilrechtlichen Vertrag. Da werden dann vielleicht nicht nur die Parteien genau aufgezählt, zB die Kinder aus erster Ehe mit ihren Geburtsdaten (die Du aber wohl hast), sondern auch Aussagen zum Vermögen. Aber es kommt auf den Einzelfall an, ich kann nur sagen, was drinstehen könnte.


            Beim Hermann Claussen *26.09.1806 interessieren mich die Angaben zu den Eltern, die Mutter kenne ich bisher nicht, nur den Vater Hermann senior, und ob man vielleicht ihre Heirat findet. Das wäre toll, wenn Du da mal in den Film schaust.


            Viele Grüße
            Xylander

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            • Ferdix
              Erfahrener Benutzer
              • 24.11.2018
              • 386

              #7
              Danke nochmal für die Hinweise.

              Jetzt sehe ich gerade, dass für das Jahr 1806 leider keine Taufeinträge verfügbar sind, wie du hier sehen kannst: https://www.familysearch.org/search/catalog/325793

              Da werde ich also nichts herausfinden können. Tut mir Leid. Ich habe ebenfalls Pech, dass bei den Taufen das Jahr 1803 fehlt. Aber vielleicht könnte man über einen Heiratseintrag an die Info kommen, wenn du weißt wann in etwa die Hochzeit war.
              Gruß,
              Alex

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              • Xylander
                Erfahrener Benutzer
                • 30.10.2009
                • 6447

                #8
                Gern geschehen, viel hilfts ja nicht.
                Bei der Claussen-Heirat muss ich wohl auf eine Digitalisierung im polnischen Portal hoffen, das könnte ja schon ab 1790 sein. Danke Dir für die Info!

                Viele Grüße
                Xylander

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