Kirchenbücher > Bistumsarchiv > Matricula

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  • hhb55
    Erfahrener Benutzer
    • 07.04.2014
    • 1374

    Kirchenbücher > Bistumsarchiv > Matricula

    Liebe Mitstreiter,

    seit geraumer Zeit geht mir eine Idee durch den Kopf die sich mit Kirchenbüchern beschäftigt, die sich noch in den jeweiligen Pfarreien befinden. Kirchenbücher die teilweise gut zugänglich oder nur indirekt, im schlechtesten Fall möglicherweise gar nicht nutzbar sind! In einigen Fällen konnte ich zumindest in Beteiligung mit dafür sorgen, dass es eine Weiterleitung an das Bistumsarchiv gab und dann die Veröffentlichung auf Matricula erfolgte!
    Ich möchte Euch nun den Entwurf eines Briefes (jeweils ein Exemplar für den Pfarrer und eins an den Pfarrgemeinderat gerichtet) präsentieren!
    Bitte übt eifrig Kritik, macht Vorschläge und wenn es sein muss kann es auch einen Verriss des Ganzen geben!

    Ich könnte es aushalten!

    Hans-Hermann
  • hhb55
    Erfahrener Benutzer
    • 07.04.2014
    • 1374

    #2
    Sehr geehrter Herr Pastor...,
    Sehr geehrte Damen und Herren des Pfarrgemeinderates,

    seit Jahrhunderten werden von den Geistlichen der Kirchengemeindendie Kirchenbücher geführt!

    So wurde ein wertvolles Kulturgut geschaffen, das auf vielfältige Weise Zeugnis ablegt über die Mitglieder der Gemeinde!
    Viele dieser Kirchenbücher wurden im Laufe der Zeit den Bischöflichen Archiven überlassen welche für eine archivgerechte Aufbewahrung und mittlerweile für eine Digitalisierung und daran anschließend eine Veröffentlichung auf Matricula sorgen!

    Hiermit möchte ich auch noch einmal in Auszügen auf die Empfehlung der Deutschen Bischofskonferenz verweisen:

    „Sicherung und Nutzung von Pfarrmatrikeln (Kirchenbücher)
    (KA 2008, Nr. 68, S. 104)
    Pfarrmatrikeln (Kirchenbücher) sind als Amtsbücher und wegen ihrer intensiven Nutzung ein besonders wichtiger, aber auch rechtlich sensibler Teil kirchlichen Schriftgutes. Für ihre Verwahrung und Nutzung ist - wie für alle anderen kirchlichen Archivalien - die „Anordnung über die Sicherung und Nutzung der Archive der katholischen Kirche“ der Deutschen Bischofskonferenz vom 19. September 1988 in der jeweils diözesan geltenden Fassung einschlägig (vgl. Protokoll Nr. 26). Darüber hinaus hat der Ständige Rat der Deutschen Bischofskonferenz am 20. Januar 1992 empfohlen, die abgeschlossenen Pfarrmatrikeln nach Möglichkeit in den Diözesanarchiven zu verwahren und zu verwalten. Die Eigentumsverhältnisse werden davon nicht berührt (vgl. Protokoll Nr. 4). Angesichts der wachsenden Zahl von Anträgen auf Einsichtnahme auch in jüngere Pfarrmatrikeln sind folgende Präzisierungen bzw. Klarstellungen der bestehenden Regelungen notwendig.

    Aufbewahrung von Pfarrmatrikeln
    Archivreife Pfarrmatrikel sollen der Empfehlung der Deutschen Bischofskonferenz entsprechend möglichst an das Diözesanarchiv abgegeben werden. Archivreif sind.....!

    Bei der Bearbeitung von Anträgen Dritter auf Nutzung von in den Pfarreien aufbewahrten Pfarrmatrikeln sollte das Diözesanarchiv unabhängig vom Ort der Nutzung in jedem Fall beteiligt werden. Soweit im Diözesanarchiv Filme bzw. Kopien der Pfarrmatrikeln vorliegen, ist deren Nutzung der Nutzung der Pfarrmatrikel in der Pfarrei vorzuziehen.“

    Diese Empfehlungen sind sicherlich nicht mehr ganz auf der Höhe der Zeit weil technischer Fortschritt vieles noch erleichtert hat!

    Seit Mai 2017 werden die Kirchenbücher des Bistums Münster unter Berücksichtigung der Sperrfristen auf Matricula veröffentlicht.
    Der Vorteil liegt jetzt in der freien Zugänglichkeit bei gleichzeitiger Schonung der Originale.
    Pfarreien müssen Ihre Kirchenbücher nicht endgültig an das Bistumsarchiv abgeben, sondern können auch temporär ein Einscannen vornehmen lassen und im Anschluss diese wieder zurück erhalten!
    In den letzten Monaten hat es bereits wieder Beispiele für derartige Vorgänge gegeben (Dingden, St. Pankratius; Rhede, St. Gudula)

    Ich (Wir) möchte(n) Sie bitten diese Wege zur Kooperation mit dem „Bischöflichen Archiv" in Erwägung zu ziehen!

    Freundliche Grüße

    ........
    Zuletzt geändert von hhb55; 15.09.2020, 07:58.

    Kommentar

    • hhb55
      Erfahrener Benutzer
      • 07.04.2014
      • 1374

      #3
      Hallo Hans-Hermann,

      ich möchte mich gerne an diesem Vorhaben beteiligen!
      Mein neuer Entwurf ist etwas kürzer gehalten!

      Sehr geehrter Herr Pastor......,
      Sehr geehrte Damen und Herren des Kirchenvorstands,

      um das Kulturgut Kirchenbücher einem besseren Schutz und einer Veröffentlichung zugänglich zu machen möchte ich an den Brief des "Bischöflichen Archivs" in Münster, der vor 3 Jahren versandt wurde, erinnern:

      „Wir weisen noch einmal darauf hin, dass Kirchenbücher, die nicht mehr unter die gesetzlichen Schutzfristen von 120 Jahre für Taufen, 110 Jahre für Erstkommunionen und Firmungen und 100 für Heiraten und Sterbefälle fallen, dem Bistumsarchiv übergeben werden können. Die Eigentumsrechte verbleiben dabei bei der Pfarrei. Selbstverständlich können Sie Ihre Kirchenbücher auch nur zum Scannen übergeben und anschließend wieder zurück in die Pfarrei holen.“
      (Metken, Stellvertretender Leiter des Bistumsarchivs Münster)


      Bereits Ende der 80er Anfang der 90er Jahre hatte die Bischofskonferenz folgendes beschlossen:

      Sicherung und Nutzung von Pfarrmatrikeln (Kirchenbücher)
      (KA 2008, Nr. 68, S. 104)
      Pfarrmatrikeln (Kirchenbücher) sind als Amtsbücher und wegen ihrer intensiven Nutzung ein be- sonders wichtiger, aber auch rechtlich sensibler Teil kirchlichen Schriftgutes. Für ihre Verwahrung und Nutzung ist - wie für alle anderen kirchlichen Archivalien - die „Anordnung über die Sicherung und Nutzung der Archive der katholischen Kirche“ der Deutschen Bischofskonferenz vom 19. September 1988 in der jeweils diözesan geltenden Fassung einschlägig (vgl. Protokoll Nr. 26). Darüber hinaus hat der Ständige Rat der Deutschen Bischofskonferenz am 20. Januar 1992 empfohlen, die abgeschlossenen Pfarrmatrikeln nach Möglichkeit in den Diözesanarchiven zu verwahren und zu verwalten. Die Eigentumsverhältnisse werden davon nicht berührt (vgl. Protokoll Nr. 4).



      Es wäre schön wenn Sie in Ihren Gremien über diese Lösung nachdenken könnten und sich mit einer der vorgeschlagenen Möglichkeiten anfreunden würden!

      Freundliche Grüsse

      ......

      (Der Anfang war ein Selbstgespräch in Ermangelung einer Reaktion auf den ersten Anlauf zum Thema.

      Hans-Hermann)
      Zuletzt geändert von hhb55; 30.09.2020, 08:31.

      Kommentar

      • hhb55
        Erfahrener Benutzer
        • 07.04.2014
        • 1374

        #4
        Kommentare?.
        Zuletzt geändert von hhb55; 30.09.2020, 09:27.

        Kommentar

        • AllaDann
          Erfahrener Benutzer
          • 12.01.2017
          • 108

          #5
          Hallo Hans-Herrmann,

          die Sinnhaftigkeit deines Anliegens steht außer Frage. Ich kann mir aber gut vorstellen, dass die Entscheidungen in den Gemeinden durchaus (auch) von individuellen Empfindlichkeiten der Gemeindeleitungsmitglieder geprägt sind.

          Meines Erachtens sollte in solch einem Anschreiben das Bewahren des "geschriebenen Gedächtnisses der Gemeinde" im Mittelpunkt stehen. Dieses ist insbesondere durch mögliche Unglücksfälle (Brände etc.) physisch gefährdet. Die vom Bischöflichen Archiv angebotene Hilfeleistung, die Bände einzuscannen und dann wieder in die Pfarrei zurückzusenden, ermöglicht ein unkompliziertes Teilen der Verantwortung zur Bewahrung.

          Letztendlich also weniger "Regularien von oben" als das Bewusstmachen der Verantwortung der Gemeinde.

          Aber selbst mit solch einer Argumentation mag es sinnvoll sein, die Benennung eines neuen Pfarrers in einer Gemeinde abzuwarten, um die Chance auf "fruchtbaren Boden" zu erhöhen ...

          Gruß
          Andreas

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          • Xtine
            Administrator
            • 16.07.2006
            • 28365

            #6
            Hallo Hans-Hermann,


            ich bin mir nicht sicher, ob der Pfarrer die richtige Ansprechperson ist.


            Die abgeschlossenen KB werden doch in den bischöflichen Archiven aufbewahrt und es entscheidet doch das Bistum über die Digitalisierung und eventuelle Onlinestellung.
            Zumindest kenne ich es so aus Passau und Regensburg.
            Viele Grüße .................................. .
            Christine

            .. .............
            Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
            (Konfuzius)

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            • hhb55
              Erfahrener Benutzer
              • 07.04.2014
              • 1374

              #7
              Sehr geehrter Herr Pastor......,
              Sehr geehrte Damen und Herren des Kirchenvorstands,

              das "geschriebene Gedächtnis der Gemeinde" (Kirchenbücher etc.) möchte ich hier in den Mittelpunkt stellen. Dieses ist insbesondere durch mögliche Unglücksfälle (Brände etc.) und durch wiederkehrende Nutzung physisch gefährdet! Daher möchte ich an den Brief des "Bischöflichen Archivs" in Münster, der vor 3 Jahren versandt wurde, erinnern:

              „Wir weisen noch einmal darauf hin, dass Kirchenbücher, die nicht mehr unter die gesetzlichen Schutzfristen von 120 Jahre für Taufen, 110 Jahre für Erstkommunionen und Firmungen und 100 für Heiraten und Sterbefälle fallen, dem Bistumsarchiv übergeben werden können. Die Eigentumsrechte verbleiben dabei bei der Pfarrei. Selbstverständlich können Sie Ihre Kirchenbücher auch nur zum Scannen übergeben und anschließend wieder zurück in die Pfarrei holen.“
              (Metken, Stellvertretender Leiter des Bistumsarchivs Münster)


              Bereits Ende der 80er Anfang der 90er Jahre hatte die Bischofskonferenz folgendes beschlossen:

              Sicherung und Nutzung von Pfarrmatrikeln (Kirchenbücher)
              (KA 2008, Nr. 68, S. 104)
              Pfarrmatrikeln (Kirchenbücher) sind als Amtsbücher und wegen ihrer intensiven Nutzung ein be- sonders wichtiger, aber auch rechtlich sensibler Teil kirchlichen Schriftgutes. Für ihre Verwahrung und Nutzung ist - wie für alle anderen kirchlichen Archivalien - die „Anordnung über die Sicherung und Nutzung der Archive der katholischen Kirche“ der Deutschen Bischofskonferenz vom 19. September 1988 in der jeweils diözesan geltenden Fassung einschlägig (vgl. Protokoll Nr. 26). Darüber hinaus hat der Ständige Rat der Deutschen Bischofskonferenz am 20. Januar 1992 empfohlen, die abgeschlossenen Pfarrmatrikeln.........!



              Es wäre schön wenn Sie in Ihren Gremien über diese Lösung nachdenken könnten und sich mit einer der vorgeschlagenen Möglichkeiten anfreunden würden!

              Freundliche Grüsse

              ......
              Zuletzt geändert von hhb55; 30.09.2020, 11:54.

              Kommentar

              • hhb55
                Erfahrener Benutzer
                • 07.04.2014
                • 1374

                #8
                Hallo Andreas, Hallo Xtine,

                zunächst habe ich meinen Entwurf gerade noch ein wenig überarbeitet.
                Weitere Kommentare sind ausdrücklich erwünscht!!

                Xtine, deine Bemerkungen hatte ich noch nicht gesehen!

                Hier einige Anmerkungen dazu:
                Ich habe die Gedanken hier im "Allgemeinen Teil" platziert, wobei ich zunächst das Bistum Münster als Ausgangspunkt definiere! Es handelt sich um ein Bistum, das mit Matricula zusammenarbeitet (eine Ausdehnung auf alle jetzigen und zukünftigen Bistümer die mit Matricula kooperieren wäre die logische Konsequenz)!
                Für das erstgenannte Bistum kann ich Pfarreien benennen die Ihre Kirchenbücher noch nicht abgegeben haben (Eine Auflistung dieser Pfarreien kann folgen!!). In anderen Bistümern wird es sicherlich nicht anders sein!

                Ich möchte in 2 gleichlautenden Schreiben jeweils einmal den Pfarrer und einmal den Kirchenvorstand ansprechen!

                Bis dahin!
                Hans-Hermann
                Zuletzt geändert von hhb55; 30.09.2020, 11:43.

                Kommentar

                • AllaDann
                  Erfahrener Benutzer
                  • 12.01.2017
                  • 108

                  #9
                  Hallo Hans-Hermann,

                  ich würde den Beschluss der Bischofskonferenz komplett weglassen und stattdessen etwas in folgender Art schreiben:
                  Insbesondere die Möglichkeit, die Scans der Kirchenbücher im Bistumsarchiv aufzubewahren und die Kirchenbücher in der Gemeinde vor Ort zu haben, scheint mir eine unkomplizierte Möglichkeit zu sein, die Folgen u.a. durch Unglücksfälle zu entschärfen.

                  Ich würde mich freuen zu erfahren, ob die Gemeinde plant, die Hilfestellung des Bistumsarchivs in Anspruch zu nehmen!

                  Letztendlich können wir aber viel theoretisieren, m.E. solltest Du mal einen Testballon an einen Kirchenvorstand schreiben, um zu sehen ob und was zurückkommt.

                  Gruß
                  Andreas

                  Kommentar

                  • hhb55
                    Erfahrener Benutzer
                    • 07.04.2014
                    • 1374

                    #10
                    Hallo Andreas,

                    hört sich gut an!

                    Ich werde nach dem Spülen und Abtrocknen loslegen!

                    Eine Adresse (und mehr) habe ich für den Testballon, vielleicht geht das Ganze heute noch auf den Weg!!!!!


                    Hans-Hermann

                    Kommentar

                    • hhb55
                      Erfahrener Benutzer
                      • 07.04.2014
                      • 1374

                      #11
                      Hier noch ein „letzter“ Entwurf bevor die Reise losgehen kann!


                      Sehr geehrter Herr Pastor......,
                      Sehr geehrte Damen und Herren des Kirchenvorstands,

                      das "geschriebene Gedächtnis der Gemeinde" (Kirchenbücher etc.) möchte ich hier in den Mittelpunkt stellen. Dieses ist insbesondere durch mögliche Unglücksfälle (Brände etc.) und durch wiederkehrende Nutzung physisch gefährdet! Daher möchte ich an den Brief des "Bischöflichen Archivs" in Münster, der vor 3 Jahren versandt wurde, erinnern:

                      „Wir weisen noch einmal darauf hin, dass Kirchenbücher, die nicht mehr unter die gesetzlichen Schutzfristen von 120 Jahre für Taufen, 110 Jahre für Erstkommunionen und Firmungen und 100 für Heiraten und Sterbefälle fallen, dem Bistumsarchiv übergeben werden können. Die Eigentumsrechte verbleiben dabei bei der Pfarrei. Selbstverständlich können Sie Ihre Kirchenbücher auch nur zum Scannen übergeben und anschließend wieder zurück in die Pfarrei holen.“
                      (Metken, Stellvertretender Leiter des Bistumsarchivs Münster)



                      Insbesondere die Möglichkeit die Scans der Kirchenbücher im Bistumsarchiv aufzubewahren und die Kirchenbücher in der Gemeinde vor Ort zu haben, scheint mir eine unkomplizierte Möglichkeit zu sein Risiken durch Unglücksfälle oder zum Beispiel händische Nutzung zu minimieren!

                      Ich würde mich freuen zu erfahren, ob die Gemeinde plant die Hilfestellung des Bistumsarchivs in Anspruch zu nehmen!


                      Es wäre schön wenn Sie in Ihren Gremien über diese Lösung nachdenken könnten und sich mit einer der vorgeschlagenen Möglichkeiten anfreunden würden!

                      Freundliche Grüsse

                      Kommentar

                      • Julchen53
                        Erfahrener Benutzer
                        • 30.09.2015
                        • 426

                        #12
                        Hallo Hans-Hermann,

                        warum nur für die katholischen Bücher?

                        Ich habe erst vor kurzem mit der evangelischen Kirchenarchivarin meiner Heimatstadt telefoniert. Sie geht in ca. 2 Jahren in Rente, und ist sich sicher, dass da kein(e) Nachfolger(in) mehr kommt. Die Vermutung geht eher in Richtung 'Schlüssel abziehen und wegwerfen'.
                        Anfragen von außerhalb wurden bisher strikt abgelehnt. Das Problem sind die 8 Teilgemeinden, die alle zustimmen müssten, und da reicht ein Veto.

                        Das ganze Ruhrgebiet ist ja z.B. bei Archion nur sehr schlecht vertreten, also vermute ich, dass die Bücher nicht automatisch irgendwann dort untergebracht werden?

                        Ich kann es ja mal mit deinem (angepassten) Brief versuchen, die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt.

                        Liebe Grüße
                        Jutta
                        Zuletzt geändert von Julchen53; 30.09.2020, 16:52.
                        -----------------------------------------------
                        Suche alles zum Familiennamen Hündchen / Hündgen (Rheinland)

                        Stauch und Ponsold (Kreis Sonneberg)

                        Kommentar

                        • hhb55
                          Erfahrener Benutzer
                          • 07.04.2014
                          • 1374

                          #13
                          Hallo Jutta,

                          mein Ansatz ist letztendlich nicht auf die katholische Kirche beschränkt! Durch meinen Geburtsort im westlichen Münsterland steht dieser Teil des Christentums aber naturgemäß an allererster Stelle! Meine Vorfahren sind zu 95% katholisch.
                          Ich habe den Testballon vorhin gestartet, aber wichtig ist mir überhaupt eine Anregung zu geben diese Kulturgüter/Kirchenbücher/Zivilstandsregister öffentlich zu machen!
                          Bei 2 Pfarreien aus meinem räumlichen Umkreis hatte ich in jüngster Zeit (zumindest als Beteiligter) auf andere Art und Weise schon Erfolg in Form von Übergabe ans Bistumsarchiv und anschließende Veröffentlichung auf Matricula. Ich denke viele Wege führen nach Rom (oder Wittenberg oder....!

                          Vielen Dank und viel Erfolg und ...

                          Wie wäre es mit einer Kandidatenliste?
                          1. Isselburg (Anholt, Werth, Schüttenstein, ....)
                          Testballon heute verschickt!
                          2. Barlo (Bocholt-Barlo)
                          3. Niedermörmter
                          4. Ossenberg
                          5. Pfalzdorf
                          6. ......

                          LG.

                          Hans-Hermann
                          Zuletzt geändert von hhb55; 01.10.2020, 09:09.

                          Kommentar

                          • hhb55
                            Erfahrener Benutzer
                            • 07.04.2014
                            • 1374

                            #14
                            Hallo,

                            ich melde mich noch einmal in der Angelegenheit "Schlummernde Kirchenbücher"!
                            Einige Bistümer haben in den letzten Jahren in Kooperation mit Matricula Kirchenbücher öffentlich gemacht, aber in diversen Pfarreien liegen diese noch ungeschützt und schwer oder gar nicht zugänglich!
                            Vielleicht ist es an der Zeit hier noch einmal einen kleinen Stubs zu geben!

                            Wie wäre es mit einer Kandidatenliste?
                            1. Isselburg (Anholt, Werth, Schüttenstein, ....)
                            Testballon am 30.9. verschickt!
                            2. Barlo (Bocholt-Barlo)
                            3. Niedermörmter
                            4. Ossenberg
                            5. Pfalzdorf
                            6. ......


                            Hier noch die bisher beteiligten Bistümer:

                            Augsburg, rk. Bistum
                            Hildesheim, rk. Bistum
                            Magdeburg, rk Bistum
                            München und Freising, rk. Erzbistum
                            Münster, rk. Bistum
                            Osnabrück, rk. Bistum
                            Paderborn, rk Erzbistum
                            Passau, rk. Bistum
                            Vechta, r.k. Offizialatsarchiv

                            Würde mich über eine rege Beteiligung freuen!

                            Hans-Hermann

                            Kommentar

                            • hhb55
                              Erfahrener Benutzer
                              • 07.04.2014
                              • 1374

                              #15
                              Hallo,

                              ich melde mich noch einmal in der Angelegenheit "Schlummernde Kirchenbücher"!
                              Einige Bistümer haben in den letzten Jahren in Kooperation mit Matricula Kirchenbücher öffentlich gemacht, aber in diversen Pfarreien liegen diese noch ungeschützt und schwer oder gar nicht zugänglich!
                              Vielleicht ist es an der Zeit hier noch einmal einen kleinen Stubs zu geben!

                              Wie wäre es mit einer Kandidatenliste?

                              BISTUM MÜNSTER
                              1. Isselburg (Anholt, Werth, Schüttenstein, ....)
                              Testballon am 30.9. verschickt!
                              2. Barlo (Bocholt-Barlo)
                              3. Niedermörmter
                              4. Ossenberg
                              5. Pfalzdorf
                              6. Flaesheim
                              7. Hartefeld
                              8. Hohenholte
                              9. Kamp-Lintfort
                              10. Walbeck
                              11. Wüllen
                              12. Elte
                              13. ......


                              Hier noch die bisher beteiligten Bistümer:

                              Augsburg, rk. Bistum
                              Hildesheim, rk. Bistum
                              Magdeburg, rk Bistum
                              München und Freising, rk. Erzbistum
                              Münster, rk. Bistum
                              Osnabrück, rk. Bistum
                              Paderborn, rk Erzbistum
                              Passau, rk. Bistum
                              Vechta, r.k. Offizialatsarchiv

                              Würde mich über eine rege Beteiligung freuen!

                              Hans-Hermann
                              Zuletzt geändert von hhb55; 07.10.2020, 19:41.

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