Hallo zusammen,
bereits das letzte mal konnten mir das Forum bei einem Fall mit einem unehelichen Kind und seinem leiblichen Vater super weiterhelfen. Deshalb wende ich mich wieder an euch, auch wenn es sehr verzwickt ist.
Hergenröther, Barbara wurde am 30. Sept. 1856 in Würzburg als uneheliches Kind der Maria Ursula Hergenröther aus Bischofsheim/Rhön geboren. Die Mutter hat dort gearbeitet, weshalb manche (gefundenen) Geschwister in Bischofsheim und manche in Würzburg zur Welt gekommen sind. Scheinbar alle unehelich und von verschiedenen Vätern. Geheiratet hat die Maria Ursula auch nie. Kein Eintrag zum Vater in der Heirats- und Sterbeurkunde der Barbara.
Die Pflegschafts-/Einkindschaftsakte gibt ein paar Namen zu Vätern der Geschwister preis, nur den der Barbara nicht. Der leibliche Vater des Kindes hat der Mutter verboten den Namen zu nennen und auch die vom Gericht angeheuerten Freunde und Bekannten der Mutter konnten nichts in Erfahrung bringen. Vor Gericht wurde immer nur über seinen Anwalt kommuniziert.
Ein kleiner Hinweis war, dass die Mutter mit Hilfe des Vaters ein Haus gekauft/erstritten hat. Der Grundbucheintrag verweist auf ein Hypothekenprotokoll, das leider 1945 in Würzburg verbrannt ist.
Nun stehe ich wieder in einer Sackgasse, da es scheinbar auch kein Testament der Maria Ursula gibt, bzw. es wurde keins mit Hilfe des Archivars gefunden. Auch die Sichtung der Akten des Zivilprozesses des Amtsgerichts waren erfolglos.
Wie kann ich weiter ansetzen? Je mehr der Vater versucht hat sich zu verstecken, desto mehr ist meine Neugier, warum er nicht mal in einer Gerichtsakte genannt wurde, da ja niemand wirklich darauf Zugriff hatte.
Ich bin über jeden Tipp dankbar!
Liebe Grüße,
Jana
bereits das letzte mal konnten mir das Forum bei einem Fall mit einem unehelichen Kind und seinem leiblichen Vater super weiterhelfen. Deshalb wende ich mich wieder an euch, auch wenn es sehr verzwickt ist.
Hergenröther, Barbara wurde am 30. Sept. 1856 in Würzburg als uneheliches Kind der Maria Ursula Hergenröther aus Bischofsheim/Rhön geboren. Die Mutter hat dort gearbeitet, weshalb manche (gefundenen) Geschwister in Bischofsheim und manche in Würzburg zur Welt gekommen sind. Scheinbar alle unehelich und von verschiedenen Vätern. Geheiratet hat die Maria Ursula auch nie. Kein Eintrag zum Vater in der Heirats- und Sterbeurkunde der Barbara.
Die Pflegschafts-/Einkindschaftsakte gibt ein paar Namen zu Vätern der Geschwister preis, nur den der Barbara nicht. Der leibliche Vater des Kindes hat der Mutter verboten den Namen zu nennen und auch die vom Gericht angeheuerten Freunde und Bekannten der Mutter konnten nichts in Erfahrung bringen. Vor Gericht wurde immer nur über seinen Anwalt kommuniziert.
Ein kleiner Hinweis war, dass die Mutter mit Hilfe des Vaters ein Haus gekauft/erstritten hat. Der Grundbucheintrag verweist auf ein Hypothekenprotokoll, das leider 1945 in Würzburg verbrannt ist.
Nun stehe ich wieder in einer Sackgasse, da es scheinbar auch kein Testament der Maria Ursula gibt, bzw. es wurde keins mit Hilfe des Archivars gefunden. Auch die Sichtung der Akten des Zivilprozesses des Amtsgerichts waren erfolglos.
Wie kann ich weiter ansetzen? Je mehr der Vater versucht hat sich zu verstecken, desto mehr ist meine Neugier, warum er nicht mal in einer Gerichtsakte genannt wurde, da ja niemand wirklich darauf Zugriff hatte.
Ich bin über jeden Tipp dankbar!
Liebe Grüße,
Jana
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