Entziehung eines Hebammen Prüfungs-Zeugnisses

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    Entziehung eines Hebammen Prüfungs-Zeugnisses

    Durch rechtskräftiges Erkenntniß des Bezirksausschusses vom 1. November 1887 ist der bisherigen Hebamme Bertha Pavel, geborene Gericke,
    auf Grund des § 53 der Reichsgewerbeordnung das
    Prüfungszeugniss entzogen worden;
    die :c. Pavel ist daher als Hebamme nicht mehr anzusehen.
    Solches wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
    Berlin, den 20. Dezember 1887.

    Amtsblatt der Regierung in Potsdam
  • schaefera

    #2
    RE: Entziehung eines Hebammen Prüfungs-Zeugnisses

    Bekanntmachungen des Königlichen Polizei-Präsidiums zu Berlin.
    Entziehung eines Hebammen Prüfungs- Zeugnisses
    83.
    Der bisherigen Hebamme
    Charlotte EmilieCaroline Wolff, geborenen Conrad,
    Lindenstraße 81,
    hierselbst wohnhaft, ist durch rechtskräftiges Erkenntniß
    des Bezirks-Ausschusses zu Berlin vom 15. März d. I.
    auf Grund des § 53 Absatz 2 der Reichsgewerbe Ordnung
    das Hebammen-Prüfungs-Zeugniß entzogen worden.
    Dies wird mit dem Bemerken hierdurch zur öffentlichen
    Kenntniß gebracht, daß die :c. Wolff demnach als
    Hebamme nicht mehr anzusehen ist.
    Berlin, den 16. Mai 1887.
    Der Polizei-Präsident.

    Kommentar

    • schaefera

      #3
      RE: Entziehung eines Hebammen Prüfungs-Zeugnisses

      Bekanntmachung,
      l . Der verehelichten Töpfer L a u w a s s e r , Ottilie geb. Ludwig, Calvinstraße 36 wohnhaft,
      it durch rechtskräftiges Erkenntniß des hiesigen Bezirksausschusses
      vom 8. September dieses Jahres das Prüfungszeugniß
      als Hebamme entzogen worden.
      Die : Lauwasser
      ist daher als Hebamme nicht mehr anzusehen.
      Berlin, den 19. Dezember 1891.
      Der Polizei-Präsident.

      Amtsblatt der Regierung in Potsdam
      1891
      Seite 3

      Kommentar

      • schaefera

        #4
        RE: Entziehung eines Hebammen Prüfungs-Zeugnisses

        Amtsblatt der Königlichen Regierung
        zu Potsdam und der
        Stadt Berlin.
        Jahrgang 1897.
        Potsdam, 1897.
        Zu haben bei sämmtlichen Kaiserlichen Postanstalten.
        Preis 1 Mark 50 Pfennige


        88. Der Frau Marie Schuster, geb. Sandberg,
        Nostockerstraße Nr. 38 wohnhaft, ist durch rechtskräftiges
        Erkenntniß des Bezirks -Ausschusses zu Berlin vom
        21. September d. I. das Hebammen-Prüfungszeugniß
        entzogen worden. Die Genannte ist daher als Hebamme
        nicht mehr anzusehen.
        Berlin, den 15. Dezember 1897.
        Der Polizei-Präsident.

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