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#1
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Familienwappen
Hallo Kenner der Wappenzene,
ich bin da jetzt noch ganz unbefangen. Deshalb hier mal meine Fragen: 1. Wo kann ich im Raum Köln / Bonn die Wappenrolle einsehen? 2. Zum Führen eines gefundenen Wappens ist eine genealogische Zuordnung zu dem Wappenstifter notwendig, richtig? 3. Ist die Genealogie des Wappenstifters aus der Wappenrolle ersichtlich? 4. Reicht mein persönlicher Nachweis aus oder muss ich die Nutzung anmelden? Konkret geht es um die Familie Bornheim (aus dem Rheinland). Vielen Dank schon mal an alle! Viele Grüße Torsten |
#2
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Hallo Torsten und Wilkommen im Forum
Die Beantwortung deiner Fragen muß ich den in Deutschland wohnenden Foristen überlassen. Aber als Einstieg zu der adeligen Familie Bornheim hier https://de.wikipedia.org/wiki/Bornheim_(Adelsgeschlecht) hier http://bornheim.info und hier http://bornheim.info/wappen lesen. Hier das Stammwappen Gruß aus South Carolina Kurt Geändert von Xtine (25.06.2018 um 15:54 Uhr) Grund: Wappen verlinkt, da zu groß |
#3
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Herr v. Roy teilt hierzu mit :
Hallo Torsten, Träger des Namens B o r n h e i m , die ihre Familiennamen einst von der gleichnamigen Stadt (vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Bornheim_(Rheinland) - herleiteten, sind im Rheinland weit verbreitet. Alte Adelswappen längst erloschener Bornheim-Geschlechter findet man hier: https://heraldik-wiki.de/wiki/Datei:F-025-bo-bot.jpg , moderne Bornheim-Familienwappen vermag ich nicht zu entdecken. Wenn Sie ein eigenes Wappen besitzen wollen, dann müßten Sie dieses heute selbst stiften, am besten in Absprache mit Ihren Familienangehörigen und mit dem Beistand ausgewiesener Heraldiker (vgl. z.B. hier: http://www.gemeinschaft-wappenfuehrender-familien.com/forum/index.php ). Viel Erfolg. Freundliche Grüße vom Rhein Geändert von Xtine (25.06.2018 um 15:56 Uhr) Grund: Link korrigiert |
#4
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Hallo Torsten,
willkommen hier im Forum! Erstmal ist zu klären um welches Wappen und welche Familie Bornheim es sich hier handelt !!! Ist es die genannte Familie v. Bornheim? Zu Deinen Fragen. Zitat:
Hier bietet sich die nächstgelegene Staats-Landes-oder Universitätsbibliothek an. Oder die entspr. Stadt- oder Landesarchive. Nicht jedes Wappen wurde in einer Wappenrolle registriert und veröffentlicht Hier musst Du halt forschen. Viele Wappenrollen oder genealogische Handbücher (z.B. der "Gotha") sind zum Teil auch online gestellt. Auch Kurt hat ja schon auf eine Familienforschungsseite im Internet verwiesen. Zitat:
Und man muß auch noch den gleichen Namen tragen! Verschiedene Schreibweisen des Namens kommen im Laufe der Jahre schon mal vor! Zitat:
Zitat:
Diese Seiten beantworten auch nochmal Deine zweite Frage. http://www.zum-kleeblatt.de/wappenrecht.html http://www.zum-kleeblatt.de/namensstamm.html http://www.wappenkunde-niedersachsen.de/ hier links auf der Seite unter den Unterpunkten "Wappenrecht" und "Wappenkunde" Soweit zu Deinen Fragen. Nun noch etwas zu der adeligen Familie v.Bornheim. Hier was aus dem Kneschke Neues allgemeines deutsches Adels-Lexicon › (Aa - Boyve) Seite 578/579 http://digital.ub.uni-duesseldorf.de...geview/7714158 Kneschke verweist wiederum auf Fahne Geschichte der kölnischen, jülichschen und bergischen Geschlechter in Stammtafel [...] › Stammfolge und Wappenbuch. A-Z. Seite45/46 http://digital.ub.uni-duesseldorf.de...geview/3112069 Wobei die genealogischen Daten von Anton Fahne mit Vorsicht zu betrachten sind! Da die v. Bornheim lt. Fahne im Mannesstamm erloschen sind, findet sich auch keine spezielle Genealogie über diese Familie in den gängigen genealogischen Handbüchern.. Nach den Nebenzweigen wie sie bei Wikipedia https://de.wikipedia.org/wiki/Bornheim_(Adelsgeschlecht) genannt werden, habe ich jetzt nicht in den gängigen genealogischen Werken geschaut. Fazit: Wenn das Geschlecht derer v. Bornheim im Mannestamm, lt. Fahne, nach 1359 erloschen ist, darf deren Stammwappen auch nicht mehr geführt werden. Es sei den es findet sich als gebessertes Wappen in einem der Wappenschilde der Nebenlinien wieder. Vorausgesetzt natürlich das die Angaben von Anton Fahne stimmen das das Geschlecht v Bornheim im Mannesstamm erloschen ist. Falls dem so ist, bietet sich eine Neustiftung an, wie sie Herr v. Roy schon vorgeschlagen hat. MfG Dieter Geändert von Duppauer (26.06.2018 um 01:41 Uhr) |
#5
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Zitat:
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#6
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hm ...
"Jeder weiß es, aber der Mann seiner Mutter hat ihn als eigenes Kind anerkannt." Ergo ... diesen "Sohn" an Kindesstatt anerkannt und diesem damit wohl auch die "Rechte" zugesprochen. |
#7
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Zitat:
ZITAT: "Die traditionelle Auffassung besagt, daß ein Familienmitglied nur dann zur Führung des Familienwappens berechtigt ist, wenn es ehelich geboren wurde. Adoptivkindern steht damit das Familienwappen nicht zu." http://www.welt-der-wappen.de/Herald...weitergabe.htm Es ist auch fehlender Respekt gegenüber dem eigenen leiblichen Vater, und gegenüber sich selbst, wenn man nicht den Namen der eigenen Blutlinie fortführt. Viele Grüsse |
#8
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Zitat:
Ich muß innerlich immer sehr lachen, wenn der Letzte eines stolzen Geschlechts irgendeinen netten jungen Mann adoptiert damit der uralte Name nicht ausstirbt. Ja, der Name stirbt dann tatsächlich nicht aus. Aber die Blutlinie ist dennoch hinüber. So ähnlich, als würde der letzte Tyrannosurus Rex einst zu einem Eichhörnchen gegangen sein und gesagt haben: "Hey, ab heute heißt Du T-Rex damit der Name nicht ausstirbt!" Es bleibt trotzdem ein Eichhorn... Übrigens wurde mein Bekannter ehelich geboren. Nur nicht ehelich gezeugt. Also schon während der Ehe, aber nicht mit dem Ehemann. Er wurde nicht adoptiert. Der Mann seiner Mutter hat den faux pas seiner Gemahlin einfach ignoriert und den Jungen von Anfang an als seinen Sohn betrachtet, was ja auch sehr nett ist. Wie ich weiter oben sagte, genau wie bei Harry Wales. |
#9
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Und wie sieht es aus, wenn man den Namen von der Mutter bekommen hat? Dürfte man dann ein Wappen führen? ;-)
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#10
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Zitat:
"Konservative Heraldiker stützen sich auch heute noch auf diese jahrhundertelange Praxis der agnatischen Weitergabe und weisen darauf hin, daß hier die Gleichsetzung mit heutigem Namensrecht unzutreffend ist, vielmehr gewohnheitsrechtliche Überlegungen wichtiger sind. Daher befürworten sie eine Weitergabe nach dem Prinzip, daß die Führungsberechtigung an einem Wappen grundsätzlich dem Wappenstifter und seinen ehelichen Nachkommen im Mannesstamme zusteht, solange sie noch den Familiennamen führen. ... Liberalere Heraldiker befürworten eine Weitergabe nach dem Prinzip, daß die Führungsberechtigung an einem Wappen grundsätzlich dem Wappenstifter und seinen Nachkommen zusteht, solange sie noch den Familiennamen führen. Dies bedeutet eine Abkehr von der rein agnatischen Stammesfolge und eine Verknüpfung von Familienwappen mit dem Familiennamen, allerdings unter der bindenden Voraussetzung, daß eine Abstammungsgemeinschaft mit einem führungsberechtigten Ahnen besteht. Wappen, Name und Abstammung bilden eine zwingende Einheit. Das Geschlecht entscheidet nicht mehr über die Weitergabemöglichkeit. ... Aktuelle Praxis der heraldischen Vereine: Weil die Weitergabe im Namensstamm der heutigen Sichtweise mehr entspricht als der jahrzehntelang propagierte Mannesstamm, und weil die Weitergabe im Namensstamm bei genauerem Hinsehen durchaus auch der historisch geübten Praxis nicht widerspricht, setzt er sich als Festlegung zunehmend bei den heraldischen Vereinen in ihrer Eintragungspraxis durch. Der heraldische Verien "Zum Kleeblatt" wendet mittlerweile den Namensstamm als ausschließliche Formulierung an; die heraldischen Vereine "Herold" und "Wappen-Löwe" wenden ihn primär an und empfehlen die Stiftung im Namensstamm." Frage beantwortet? Viele Grüsse Geändert von Anna Sara Weingart (24.07.2018 um 12:17 Uhr) |
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