Bestätigung des Adelsstandes

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  • M. Lützeler
    Erfahrener Benutzer
    • 16.11.2009
    • 214

    Bestätigung des Adelsstandes

    Hallo,

    immer wieder ließt man in der Literatur, daß dem von XYZ der Freiherrnstand auf "allerhöchste Kabinettorder" bestätigt wurde und ähnliches. Was bedeutet das? Gab es da Unstimmigkeiten oder wozu diente so etwas?

    Grüße

    Matthias
  • Hina
    Erfahrener Benutzer
    • 03.03.2007
    • 4661

    #2
    Hallo Matthias,

    ja, bei vielen uradeligen freiherrlichen Familien gibt es ordentliche Ungereimtheiten, wie z.B. bei den v. Münchhausen. Oft ist es nicht nachvollziehbar, wann und durch wen sie überhaupt in den Freiherrenstand erhoben wurden. Da wurde allen Anschein nach öfter mal der Titel selbst zugelegt .

    Die meisten Anerkennungen der Freiherrentitel sind allerdings in anderen Herrschaftsbereichen erfolgt. Wenn z.B. ein Zweig einer alten fränkischen freiherrlichen Familie in Preußen einwanderte, dann musste dort der Freiherrentitel der Familie anerkannt werden.

    Viele Grüße
    Hina
    "Der Mensch kennt sich selbst nicht genügend, wenn er nichts von seiner Vergangenheit weiß." Karl Hörmann

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    • M. Lützeler
      Erfahrener Benutzer
      • 16.11.2009
      • 214

      #3
      Vielen Dank,

      daß macht die Sache verständlicher.

      Grüße

      Matthias

      Kommentar

      • Johannes v.W.
        Erfahrener Benutzer
        • 02.05.2008
        • 1150

        #4
        Ergänzend zu Hinas sehr richtiger Darstellung möchte ich eine Strukturierung versuchen:

        - Eine Bestätigung war notwendig bei einem Wechsel des Herrschaftsbereichs. Sei es, daß die Standeserhöhung durch einen anderen Monarchen als im eigenen Heimatland erfolgte und folglich eine dortige Anerkennung erforderte, oder daß das Gebiet selbst innerhalb einer kürzeren Zeit den Souverän wechselte, wie z.B. innerhalb des napoleonischen Zeitalters.

        - Es gab scheinbar auch nicht zu selten folgende Situation (wie Hina und ich an einem Beispiel einmal ausführlich diskutierten). Eine Standeserhöhung wurde großzügig vom Monarchen ausgesprochen. Die Formalitäten, v.a. die nicht zu knappen Bezahlungen ans Heroldsamt, jedoch nicht mehr von der Familie geleistet, so daß ein offizielles Dokument unterblieb. In der Zwischenzeit hatte sich der Betreffende aber bereits mit den neuen Federn geschmückt und man konnte kaum zurück. So lief der Freiherrntitel einfach weiter, bis es -meist Ende des 19. Jh.- zu einer offiziellen Bestätigung kam.

        - Wie im Fall des Beispiels v. Münchausen, fühlten sich im 17./18. Jh. manche der alten Familien, meist innerhalb eines höfischen Umfelds, durch die zahlreichen neugeadelten „vons“ zurückgesetzt. Um eine Unterscheidung herbeizuführen, argumentierte man, daß die einstmals ritteradlige Familie auch edelfreien Ursprungs gewesen sei (was aber oft nicht zutraf), und legte sich den Freiherrntitel -vermutlich- einfach selbst zu. Auch diese Titel wurden später offiziell anerkannt, bzw. bestätigt.
        In Preußen gab es ein Gesetz, daß wenn eine Familie einen Stand oder Titel unbeanstandet über 100 Jahre lang geführt hatte, dieser anerkannt werden mußte.

        Die genealogische Literatur der 1. Hälfte des 20. Jh. setzt die Freiherrntitel von Personen vor einer solchen, wie oben geschilderten Anerkennung oft in Klammern. Das ist die Initiative des Frhrn. Albrecht v. Houwald- eines anerkannten Genealogen, der aber im 3. Reich eine höchst zweifelhafte Richtung einschlug. Houwald war bis 1918 einer der hohen Beamten des Berliner Heroldsamtes gewesen, und solche Feinheiten wie die Klammern um Titel von lange verstorbenen Personen dienten dazu, seine zunehmend umstrittene Autorität auch nach dem Ende der Monarchie zu zementieren. Heute wird man das historisch etwas anders bewerten.

        Viele Grüße
        Johannes
        Dergleichen [genealogische] Nachrichten gereichen nicht nur denen Interessenten selbst, sondern auch anderen kuriosen Personen zu einem an sich unschuldigen Vergnügen; ja, sie haben gar oft in dem gemeinen Leben und bei besonderen Gelegenheiten ihren vielfältigen Nutzen. Johann Jakob Moser, 1752

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        • M. Lützeler
          Erfahrener Benutzer
          • 16.11.2009
          • 214

          #5
          Auch Ihnen vielen Dank für diese gut erklärende Ausführung.

          Grüße aus dem sich wieder beruhigtem Köln

          Matthias

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