Militärdienstliche Erlaubnis

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neue Beiträge
  • Philiska
    Benutzer
    • 14.11.2014
    • 21

    Militärdienstliche Erlaubnis

    Mein Urururgroßvater hat am 23.12.1812 die militärdienstliche Erlaubnis zur Hochzeit erhalten.
    Kann mir jemand sagen, wie so eine ausgesehen hat?
  • Maria Barbara
    Erfahrener Benutzer
    • 09.04.2009
    • 525

    #2
    Heiratslizenz

    Hier habe ich was aus Österreich gefunden.




    Rainerregiment, IR 59 Erzherzog Rainer SALZBURGER WEHRGESCHICHTLICHE RAINERFORSCHUNG KOMPETENZZENTRUM FÜR DIE MILITÄRHISTORISCHE ERFORSCHUNG DES IR 59 "ERZHERZOG RAINER" UND ÖFFENTLICHKEITSUNTERSTÜTZUNG

    Viele Grüße
    Maria Barbara

    Kommentar

    • Kasstor
      Erfahrener Benutzer
      • 09.11.2009
      • 13440

      #3
      Hallo,


      § 1315 Satz 1 des seinerzeitig gültigen BGB 1900;

      Militärpersonen und solche Landesbeamte, für die nach den Landesgesetzen zur Eingehung einer Ehe eine besondere Erlaubniß erforderlich ist, dürfen nicht ohne die vorgeschriebene Erlaubniß eine Ehe eingehen.
      § 40 Reichs-Militärgesetz 1874:
      Die Militärpersonen des Friedensstandes bedürfen zu ihrer Verheirathung der Genehmigung ihrer Vorgesetzten.


      wird 1812 nicht viel anders gewesen sein



      Thomas
      Zuletzt geändert von Kasstor; 19.10.2018, 08:57.
      FN Pein (Quickborn vor 1830), FN Hinsch (Poppenbüttel, Schenefeld), FN Holle (Hamburg, Lüchow?), FN Ludwig/Niesel (Frankenstein/Habelschwerdt) FN Tönnies (Meelva bei Karuse-Estland, später Hamburg), FN Lindloff (Altona, Lüneburg, Suderburg)

      Ceterum censeo progeniem hominum esse deminuendam

      Kommentar

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