Hallo
Ich bin schon seit Jahren dabei, vor allem im Bereich des 2.Weltkrieges meine Ahnenforschung betreffend einiger Verwandte voranzutreiben, vom Großvater bin zum Urcousin
Wie warscheinlich bei einigen , stellt mich das datenschutz-Wirrwarr sprich WAST-Gesetz auf die Probe.
Leider, so kommt es mir auch nach einem Telefonat der DD-WAST vor ( " Aja Sie schon wieder,das ganze Haus kennt Sie schon "), dass mittlerweile meine Anfragen einfach obligatorisch abegelehnt werden. Ich habe sicherlich umdie 20 Personen bereits angefragt, freilich immer mit dem Nachweis der Familienzugehörigkeit und auch eine Antwort erhalten.
Nun ist die Situation so, dass ich meine Verwandtschaft (Uronkeln, Urcousins) aus dem ehemaligen Sudetenland angefragt habe, was sofort abgelehnt wurde, denn ein Rechtsnachfolger muss die Einverständnis geben.
Leider ist jedoch der Nerbleib nach dem Jahr 1945 völlig ungewiss, wir wissen nicht, wer, oder wieviele die Vertreibung überlebt haben, vermisst sind etc...
So und nun meine Frage an die Rechtsexperten:
Die angefragten Personen sind mit Masse zwischen den Jahrgängen 1898 und 1910.
Müsste denn nicht hier schon der Punkt §6 (3) der WAST Verordnung in Kraft treten und die Auskunft möglich sein ??
mfg und Danke
P.S Mir ist einmal zu Ohren gekommen, dass die DD-WAST einmal keine Dienststelle mehr sein, sondern zu einem Bundesarchiv umfunktiorniert wird.
Weis da jemand mehr ?
Ich bin schon seit Jahren dabei, vor allem im Bereich des 2.Weltkrieges meine Ahnenforschung betreffend einiger Verwandte voranzutreiben, vom Großvater bin zum Urcousin
Wie warscheinlich bei einigen , stellt mich das datenschutz-Wirrwarr sprich WAST-Gesetz auf die Probe.
Leider, so kommt es mir auch nach einem Telefonat der DD-WAST vor ( " Aja Sie schon wieder,das ganze Haus kennt Sie schon "), dass mittlerweile meine Anfragen einfach obligatorisch abegelehnt werden. Ich habe sicherlich umdie 20 Personen bereits angefragt, freilich immer mit dem Nachweis der Familienzugehörigkeit und auch eine Antwort erhalten.
Nun ist die Situation so, dass ich meine Verwandtschaft (Uronkeln, Urcousins) aus dem ehemaligen Sudetenland angefragt habe, was sofort abgelehnt wurde, denn ein Rechtsnachfolger muss die Einverständnis geben.
Leider ist jedoch der Nerbleib nach dem Jahr 1945 völlig ungewiss, wir wissen nicht, wer, oder wieviele die Vertreibung überlebt haben, vermisst sind etc...
So und nun meine Frage an die Rechtsexperten:
Die angefragten Personen sind mit Masse zwischen den Jahrgängen 1898 und 1910.
Müsste denn nicht hier schon der Punkt §6 (3) der WAST Verordnung in Kraft treten und die Auskunft möglich sein ??
mfg und Danke
P.S Mir ist einmal zu Ohren gekommen, dass die DD-WAST einmal keine Dienststelle mehr sein, sondern zu einem Bundesarchiv umfunktiorniert wird.
Weis da jemand mehr ?
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