DD-WAST und der Datenschutz / rechtliche Frage

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  • VonHauptmann
    Benutzer
    • 20.05.2013
    • 17

    DD-WAST und der Datenschutz / rechtliche Frage

    Hallo

    Ich bin schon seit Jahren dabei, vor allem im Bereich des 2.Weltkrieges meine Ahnenforschung betreffend einiger Verwandte voranzutreiben, vom Großvater bin zum Urcousin

    Wie warscheinlich bei einigen , stellt mich das datenschutz-Wirrwarr sprich WAST-Gesetz auf die Probe.

    Leider, so kommt es mir auch nach einem Telefonat der DD-WAST vor ( " Aja Sie schon wieder,das ganze Haus kennt Sie schon "), dass mittlerweile meine Anfragen einfach obligatorisch abegelehnt werden. Ich habe sicherlich umdie 20 Personen bereits angefragt, freilich immer mit dem Nachweis der Familienzugehörigkeit und auch eine Antwort erhalten.

    Nun ist die Situation so, dass ich meine Verwandtschaft (Uronkeln, Urcousins) aus dem ehemaligen Sudetenland angefragt habe, was sofort abgelehnt wurde, denn ein Rechtsnachfolger muss die Einverständnis geben.
    Leider ist jedoch der Nerbleib nach dem Jahr 1945 völlig ungewiss, wir wissen nicht, wer, oder wieviele die Vertreibung überlebt haben, vermisst sind etc...

    So und nun meine Frage an die Rechtsexperten:

    Die angefragten Personen sind mit Masse zwischen den Jahrgängen 1898 und 1910.
    Müsste denn nicht hier schon der Punkt §6 (3) der WAST Verordnung in Kraft treten und die Auskunft möglich sein ??


    mfg und Danke

    P.S Mir ist einmal zu Ohren gekommen, dass die DD-WAST einmal keine Dienststelle mehr sein, sondern zu einem Bundesarchiv umfunktiorniert wird.
    Weis da jemand mehr ?
  • Moselaaner
    Erfahrener Benutzer
    • 06.03.2013
    • 877

    #2
    Hallo vonHauptmann,
    wie ich das aus den Benutzerbestimmungen heraus lesen kann, muss man schon ein berechtigtes Interesse (Rentennachweise, Abstammung, Schicksale der nächste Verwandte) nachweisen um Anspruch auf die Daten zu haben. Familienforschung reicht wohl dafür nicht aus. §6 (3) der WAST gilt also nur für Antragsteller mit einem berechtigten Interesse. Dieser Begriff ist natürlich Auslegungssache. Hauptaufgabe der WASt ist es nicht, für die Ahnenforschung auch noch über den entferntesten Verwandten Informationen zu liefern. Wenn die es gelegentlich trotzdem machen ist es schön.


    Gruß
    Moselaaner

    Kommentar

    • Acanthurus
      Erfahrener Benutzer
      • 06.06.2013
      • 1657

      #3
      Ich habe immer "Familienforschung" als Grund angegeben und bei entsprechender Sachlage auch immer darauf hingewiesen, dass keine Kinder/andere Verwandten der entsprechenden Person bekannt sind. Da gab es nie Probleme. Wenn dich schon "das ganze Haus kennt" - gibt es denn da noch andere Gründe?

      Grüße, A.

      Kommentar

      • Olivia S.
        Erfahrener Benutzer
        • 27.12.2009
        • 123

        #4
        Hallo!

        Wenn ich das hier lese ... http://forum.ahnenforschung.net/show...28&postcount=3 ...., dann zählst Du bei der WASt vermutlich als "Sammelanfrager". Mir sind aus den einschlägigen Foren mehrere User bekannt, die als solche gelten. Du bist garantiert nicht der Einzige, dessen Namen "das ganze Haus kennt".


        Hast Du schon mal versucht, als "Ortschronist" einen offiziellen Vertrag mit der WASt zu schließen? Solltest Du eine offizielle Ortschronik verfassen, könnte unter (mir leider nicht konkret bekannten) Umständen ein historischer -statt ein rein familiärer- Bezug die Auskunftmöglichkeiten eventuell erweitern. Welche Voraussetzungen man erfüllen muss, weiß ich nicht, aber ich weiß, dass es so etwas gibt.

        Welche Art von Auskunft mal als Orstchronist erhält, weiß man nicht... weder Wast-Gesetz noch Wast-Verordnung regeln den Umfang oder den Inhalt einer Auskunft- weder für private Antragsteller noch für "Historiker".
        "Militärischer Werdegang" kann vielleicht auch nur erste und letzte Meldung enthalten oder ganz plump die Aussage "Ihr Vater war bei der Wehrmacht, er war zuletzt Unteroffizier und Träger der Erkennungsmarke -123 - XY, mit freundlichen Grüßen ... " Bei Bearbeitungszeiten von zurzeit 18 - 20 Monaten (Tendenz immer noch steigend) sehe zumindest ich eine nicht unerhebliche Einschränkung des Umfangs der bisherigen Auskunfte auf uns zu kommen - auch wenn diese nicht so übertrieben ausfallen mag wie eben von mir erwähnt.


        Eine andere Möglichkeit wäre - da der Verbleib der gesuchten Personen nach 1945 ja völlig ungewiss ist - einfach eine Verbleibsanfrage an die Wast zu richten. Es ist ja nicht so, dass Du gar keine Auskunft erhalten würdest - Du bekommst sie nur nicht hinsichtlich des militärischen Werdeganges. Dieses Recht scheint den direkten Nachfahren vorbehalten zu sein.
        Nach einem unklaren Schicksal darfst Du immer fragen - auch als entfernt Verwandter.


        Gruß Olivia S.

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        • MeisterMatz
          Erfahrener Benutzer
          • 22.11.2015
          • 153

          #5
          Hallo!

          Ich habe auch sämtliche Familienmitglieder abgefragt. Allerdings haben mich meine Verwandten dabei unterstützt und mir ihre Vollmacht ausgestellt. Ich hatte mit den Angestellten der WASt niemals Probleme, man hat immer freundlich weitergeholfen!

          Da ich auch Vorsitzender des Heimatvereines bin, wurde mir auch im Rahmen unserer Ehrenchronik geholfen. Aber auch hier habe ich mich strikt an die Angehörigen gehalten, die mir ebenso jeweils die Vollmacht erteilt haben.
          Da war aber auch mal ein Vetter oder Neffe dabei - halt die nächsten bekannten Angehörigen..

          Bei allgemeinen Anfragen (habe eine Chronik über die Einheit eines Vorfahren erstellt), wurde mir auch im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten immer schnell geholfen.

          Da ein Bruder unserer Großmutter im Krieg vermisst ist, dieser in den alten Ostgebieten verheiratet war, mussten wir glaubhaft versichern, das die Ehefrau (Jahrgang vor 1920) bereits verstorben und der Familie keine Kinder bekannt sind. Somit war wiederum die Schwester nächste Angehörige und eine Auskunft wurde erteilt.

          Also: ohne Nachweis/Vollmacht des nächsten Angehörigen sind komplette Auskünfte nicht zu erhalten.

          LG
          MM

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