Entlassungsurkunde der Familie Neuschrank;

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  • Hammann
    Erfahrener Benutzer
    • 07.03.2011
    • 242

    [gelöst] Entlassungsurkunde der Familie Neuschrank;

    Quelle bzw. Art des Textes:
    Jahr, aus dem der Text stammt:
    Ort/Gegend der Text-Herkunft:


    Quelle bzw. Art des Textes: Entlassungs Schein
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1874
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Stettin, Pommern
    Namen um die es sich handeln sollte: Friedrich Neuschrank und Familie.

    Hallo,

    Ich benötige Hilfe zu der Entlassungsurkunde deuten lassen - sehen Sie anhang:

    Danke im Voraus!

    André Hammann
    Angehängte Dateien
  • zummelt
    Erfahrener Benutzer
    • 15.02.2016
    • 510

    #2
    Ich fange mal an:

    Stettin, den 11. Maerz


    Die unterzeichnete Königliche Regierung
    bescheinigt hierdurch, daß dem Tagelöh-
    ner Friedrich Neuschrank aus Gliet-
    zig, Regenwalder Kreises, auf sein An-
    suchen und Behufs (?) seiner Auswanderung
    nach Süd Amerika nebst seiner Ehe-
    frau Henriette geb. Goldbeck und fol-
    genden Kindern:

    1. Bertha 16 3/12 Jahr alt
    2. Johann 11 3/12 Jahr alt
    3. Friedrich 4 8/12 Jahr alt

    die Entlassung aus der Preußischen Staatsangehörig-
    keit bewilligt worden ist.
    Zuletzt geändert von zummelt; 25.04.2018, 18:25.
    Beste Grüße
    Steffen

    Kommentar

    • WeM
      Erfahrener Benutzer
      • 26.01.2017
      • 1905

      #3
      hallo,

      "Behufs" lese ich auch - Behufs = zum Zwecke

      weiter im Text:
      Diese Entlassungs-Urkunde bewirkt für die ausdrücklich darin genannten Personen mit dem Zeitpunkte der Aushändigung den Verlust der Preußischen Staatsangehörigkeit; sie wird jedoch unwirksam, wenn der Entlassene nicht binnen 6 Monaten vom Tage der Aushändigung der Entlassungs-Urkunde seinen Wohnsitz außerhalb des Bundesgebiets verlegt oder die Staatsangehörigkeit in einem anderen Bundesstaate erwirbt. (:§18 des Gesetzes über die Erwerbung und den Verlust der Bundes- und Staatsangehörigkeit vom 1. Juni 1870 B.G.Bl. S. 355.

      lg, Waltraud
      Zuletzt geändert von WeM; 25.04.2018, 18:51.

      Kommentar

      • zummelt
        Erfahrener Benutzer
        • 15.02.2016
        • 510

        #4
        Diese Entlassungs-Urkunde bewirkt für die aus-
        drücklich darin genannten Personen mit dem
        Zeitpunkte der Aushändigung den Verlust der
        Preußischen Staatsangehörigkeit; sie wird jedoch
        unwirksam, wenn der Entlassene nicht binnen
        sechs Monaten vom Tage der Aushändigung der
        Entlassungs-Urkunde seinen Wohnsitz außerhalb
        Beste Grüße
        Steffen

        Kommentar

        • zummelt
          Erfahrener Benutzer
          • 15.02.2016
          • 510

          #5
          des Bundesgebiets verlegt oder die Staatsan-
          gehörigkeit in einem anderen Bundesstaate
          erwirbt. (§ 18 des Gesetzes über die Erwer-
          bung und den Verlust der Bundes- und
          Staatsangehörigkeit vom 1. Juni 1870 B.G.Bl.
          Seite 355)

          Beste Grüße
          Steffen
          Beste Grüße
          Steffen

          Kommentar

          • Horst von Linie 1
            Erfahrener Benutzer
            • 12.09.2017
            • 19745

            #6
            Hai,
            Süd-Amerika
            und
            Bundesstaate.
            Falls im Eifer des Gefechts die Anrede mal wieder vergessen gegangen sein sollte, wird sie hiermit mit dem Ausdruck allergrößten Bedauerns in folgender Art und Weise nachgeholt:
            Guten Morgen/Mittag/Tag/Abend. Grüß Gott! Servus.
            Gude. Tach. Juten Tach. Hi. Hallo.

            Und zum Schluss:
            Freundliche Grüße.

            Kommentar

            • Hammann
              Erfahrener Benutzer
              • 07.03.2011
              • 242

              #7
              Vielen Dank!

              Vielen Dank an alle!

              Ich danke Ihnen allen für die grosse Hilfe bei der Deutung!

              MFG aus Brasilien!

              A. Hammann

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