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Ferntrauung nach Tod des Mannes im 2. WK
Hallo zusammen,
auf dem Trödelmarkt erstand ich ein Buch „Das Personenstandsrecht im Kriege“ -1942. Total erstaunt war ich, als ich las, dass man sogar eine standesamtliche Ferntrauung nach Tod des Mannes während des 2.WK vollziehen konnte. Beispiel: Der zukünftige Ehemann gab seine schriftl. Erklärung am 15.Nov.1939 ab. Am 12. Dez.1939 ist er im Felde gefallen. Die Ferntrauung erfolgte am 27.12.1939 ! Die Ehe haben gemäß der Personenstandsverordnung der Wehrmacht mit Wirkung vom 15. Nov.1939 die Ehe geschlossen. Der Mann hat an diesem Tag seine Erklärung, die Ehe einzugehen, zur Niederschrift des Bataillonskommandeurs der Feldpostnummer …abgegeben. Die Frau hat heute die Frage des Standesbeamten, ob sie die Ehe mit XYZ eingehen wolle, bejaht. Darauf hat der Standesbeamte im Namen des Reiches ausgesprochen, dass sie seit dem 15.11.1939 rechtmäßig verbundene Eheleute gewesen seien. Als Zeugen waren anwesend: ……. Es gibt sehr viele Beispiele, auch zu Geburten und Sterbefällen. Viele Grüße Mariolla |
#3
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Danke Garfield,
den Beitrag habe ich vermutlich übersehen, ups . Kann ein Mod. meinen Beitrag bitte löschen Viele Grüße Mariolla |
#4
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Kann passieren . Aber Löschen ist doch nicht nötig, dein Beitrag beinhaltet ja etwas, was im anderen Thema nicht steht!
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