Hallo liebes Forum,
ich benötige einen Anhaltspunkt, wie bzw. ob überhaupt man folgendem nachgehen kann:
Angenommen ein sehr junges Mädchen wird in der unmittelbaren Nachkriegszeit unehelich schwanger, ihre Eltern nehmen das Kind an und ziehen es als Nachzügler auf während die junge Frau woanders ihren Weg macht - das Kind erfährt nichts davon, und kennt seine Mutter als ältere Schwester. Würde man ein solches Vorgehen ohne verwaltungsmässige Spuren durchziehen können? Oder wäre auch damals schon ein adoptionsähnliches Verfahren nötig gewesen, das sich noch irgendwie nachvollziehen lässt?
Dass zu dieser Zeit wohl so eine Art Notverwaltung herrschte (britische Zone, Kleinstadt), und Hausgeburten üblich (sowie hier auch der Fall) waren, macht es wohl nicht leichter. Ferner waren zu dieser Zeit ja auch Besatzungssoldaten als Kindsväter nicht selten (Kontext/wie es dazu kam ist erstmal zweitrangig), und Lösungen die einen solchen aus der Pflicht nahmen, wurden bei mancher Kommandantur gerne gewährt.
Ich muss dazu sagen dass es sich um ein familiäres Gerücht handelt, von Personen die die Angelegenheit jedenfalls nicht selbst unmittelbar mitbekommen haben können. Dennoch würde ich der Spur gerne nachgehen, bzw. herausfinden ob das überhaupt möglich ist. Die Geburtsurkunde weist jedenfalls die hypothetischen Grosseltern als Eltern aus, allerdings bezieht sich das ja auf die rechtliche Annahme der Elternschaft, richtig? Oder muss dort die Frau verzeichnet sein die das Kind geboren hat?
Naja, das waren erstmal die Gedanken die mir dazu im Kopf herumschwirren, ich hoffe auf Eure archivarische Expertise.
ich benötige einen Anhaltspunkt, wie bzw. ob überhaupt man folgendem nachgehen kann:
Angenommen ein sehr junges Mädchen wird in der unmittelbaren Nachkriegszeit unehelich schwanger, ihre Eltern nehmen das Kind an und ziehen es als Nachzügler auf während die junge Frau woanders ihren Weg macht - das Kind erfährt nichts davon, und kennt seine Mutter als ältere Schwester. Würde man ein solches Vorgehen ohne verwaltungsmässige Spuren durchziehen können? Oder wäre auch damals schon ein adoptionsähnliches Verfahren nötig gewesen, das sich noch irgendwie nachvollziehen lässt?
Dass zu dieser Zeit wohl so eine Art Notverwaltung herrschte (britische Zone, Kleinstadt), und Hausgeburten üblich (sowie hier auch der Fall) waren, macht es wohl nicht leichter. Ferner waren zu dieser Zeit ja auch Besatzungssoldaten als Kindsväter nicht selten (Kontext/wie es dazu kam ist erstmal zweitrangig), und Lösungen die einen solchen aus der Pflicht nahmen, wurden bei mancher Kommandantur gerne gewährt.
Ich muss dazu sagen dass es sich um ein familiäres Gerücht handelt, von Personen die die Angelegenheit jedenfalls nicht selbst unmittelbar mitbekommen haben können. Dennoch würde ich der Spur gerne nachgehen, bzw. herausfinden ob das überhaupt möglich ist. Die Geburtsurkunde weist jedenfalls die hypothetischen Grosseltern als Eltern aus, allerdings bezieht sich das ja auf die rechtliche Annahme der Elternschaft, richtig? Oder muss dort die Frau verzeichnet sein die das Kind geboren hat?
Naja, das waren erstmal die Gedanken die mir dazu im Kopf herumschwirren, ich hoffe auf Eure archivarische Expertise.
Kommentar