Taufeinträge nach 1875 in Sachsen

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  • Kai M
    Erfahrener Benutzer
    • 06.07.2017
    • 232

    #16
    Hallo Carolien,

    deine Einträge werden wohl richtig gelesen, nur sind sie schlecht verständlich und wie ich finde bestenfalls irreführend.
    Deinen Aussagen fehlen mir handfeste Belege, die du auch nach mehrmaliger Nachfrage nicht lieferst. Vieles was du schreibst stimmt einfach nicht. Es kommt mir vor als wäre hier ein "Troll" am Werk, der eine sinnlose Diskussion anfangen will.

    -

    Wir kommen hier aber vom eigentlichen Thema ab. Dieses war, welche Möglichkeit besteht an die Informationen der Taufe zu kommen.

    Wenn das Archiv keine Auskunft gibt und das Pfarramt nicht reagiert, ist es leider nicht möglich.

    Ich würde trotzdem nochmal an das Archiv schreiben und um Auskunft bitten. Wenn es deine Vorfahrin ist und die KB digital vorliegen, sollte es wohl möglich sein, dass sie dir zumindest eine Abschrift machen.

    Ansonsten hilft dann wohl nur einen "Beschwerdebrief" zu schreiben, in dem man höflich diese Praxis der Auskunftsverweigerung aus Archivgut bemängelt. Wenn es viele machen, würde sich dann vielleicht etwas ändern.

    Viele Grüße
    Kai

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    • Carolien Grahf
      Erfahrener Benutzer
      • 26.03.2021
      • 811

      #17
      Zitat von Octavian Busch Beitrag anzeigen
      Dann muss ich also das zuständige Kreisarchiv anschreiben, richtig? Also nicht das zuständige Standesamt? Bin da etwas unsicher.
      Familienregister: werden nicht mehr geführt. Deshalb auch kein Papier mehr. Deshalb auch keine Überführung ins Archiv.
      Es gibt keine Fristen für diese Register. Die wurden irgendwann digitalisiert und man kann sie auf Nachfrage beim Standesamt bestellen, der Mitarbeiter drückt ein Knöpchen für den Drucker und dann beglaubigt er das ganze noch für meist um die 30 Euro.

      ANRUFEN! BEIM STANDESAMT! TELEFON. RING RING.

      Da sagt man dann (siehe Anhangsmuster Namen oben rechts in der Ecke): Bitte Auszug aus dem Familienregister Beck/Diehl 1976.
      Nicht verwechseln mit dem Stammbuch! Nicht verwechseln mit einem Auszug aus dem Eheregister!

      Also anrufen bei dem Standesamt in dem DU oder die Eltern oder wer auch immer GEHEIRATET haben. Auf der Rückseite und weiteren Blättern kann dann noch eine Menge mehr stehen. Kinder, Ereignisse..etc.

      Noch deutlicher kann ich es nicht erklären.
      Und so sieht dann so ein Auszug aus. Siehe Anhang. Dieser Anhang ist ein X-beliebiges Muster und steht in keinem Zusammenhang zum TE.
      Angehängte Dateien

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      • Carolien Grahf
        Erfahrener Benutzer
        • 26.03.2021
        • 811

        #18
        Zitat von Kai M Beitrag anzeigen
        Hallo Carolien,
        deine Einträge werden wohl richtig gelesen, nur sind sie schlecht verständlich und wie ich finde bestenfalls irreführend.
        Deinen Aussagen fehlen mir handfeste Belege, die du auch nach mehrmaliger Nachfrage nicht lieferst. Vieles was du schreibst stimmt einfach nicht. Es kommt mir vor als wäre hier ein "Troll" am Werk, der eine sinnlose Diskussion anfangen will.
        Wenn du bezweifelst, dass Sachsen die KB seit Einführung der Standesämter schwärzt und keine Auskunft erteilt, dann hilft google. Es gibt dazu 'ne Menge Berichte.
        Selbstverständlich steht es dir frei auch diese Berichte anzuzweifeln. Nur weil dir diese Tatsache nicht gefällt, wird sie deswegen aber nicht weniger wahr.

        Welchen Beleg willst du dafür sehen das die Kirche die Bücher schwärzt? Soll ich dahin reisen und mir ein "Geständnis" abholen? Notariell beglaubigen lassen und dir dann vorlegen?
        Damit ist deine Frage mehr als ausreichend beantwortet. Zurück zum TE. Denn normalerweise lasse ich mich auf solche destruktiven Nebenschauplätze gar nicht ein.

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        • Basil
          Erfahrener Benutzer
          • 16.06.2015
          • 2418

          #19
          Zitat von Carolien Grahf Beitrag anzeigen
          Familienregister werden nicht mehr geführt. Deshalb auch kein Papier mehr. Deshalb auch keine Überführung ins Archiv.
          Es geht in diesem Thema um eine Person, die 1877 geboren wurde und 1896 geheiratet hat. Und auch meine Frage bezog sich auf die Zeit ab 1876. Es war deine Behauptung, dass zu dieser Zeit in Sachsen Familienregister geführt wurden. Die aktuelle Regelung ist hier nicht Thema.

          Zitat von Carolien Grahf Beitrag anzeigen
          Nebenbei: 1871 war die Einführung der Standesämter. Genau genommen gibt es das im Süden der Republik seit Februar 1870. Wenn Sachsen, oder welches Bundesland auch immer, das verpennt hat, trödelte, durch Unlust oder Dauerschlaf glänzte, dann ist das halt so. Jedenfalls sollten es alle Bundesländer bis 1 Jan 1876 geschafft haben eines zu basteln. Ab Inkrafttreten des Reichsgesetzes von 1875 war es nämlich Bundesweit gültig. Ab jetzt konnten Ehen die rechtsgültig sein sollten, ausschließlich auf den Standesämtern geschlossen werden. Zivile Standesämter gab es bereits seit 1792. Wenn auch nicht Bundesweit.
          Damit bestätigst du den Zeitpunkt der Einführung in Sachsen. Die Situation in anderen Bundesstaaten war in diesem Thema nicht gefragt.

          Grüße
          Basil
          Zimmer: Oberlausitz und Dresden; Stephanus: Zittau, Altenburg und Ronneburg
          Raum Zittau: Heidrich, Rudolph
          Erzgebirge: Uhlmann, Lieberwirth, Gläser, Herrmann
          Burgenlandkreis: Wachtler, Landmann, Schrön


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          • Lock
            Erfahrener Benutzer
            • 07.04.2016
            • 452

            #20
            Hallo Zusammen

            @Carolien Grahf
            Wenn du bezweifelst, dass Sachsen die KB seit Einführung der Standesämter schwärzt und keine Auskunft erteilt, dann hilft google. Es gibt dazu 'ne Menge Berichte.
            Selbstverständlich steht es dir frei auch diese Berichte anzuzweifeln. Nur weil dir diese Tatsache nicht gefällt, wird sie deswegen aber nicht weniger wahr.
            Und genau das stimmt nicht. Es werden keine Kirchenbücher geschwärzt. Es werden nur Einträge in den Digitalisaten unkenntlich gemacht für die Zeit nach dem 1.1.1876. Die Original KB gehören der jeweiligen Kirchgemeinde und diese erteilen auch Auskunft für Einträge nach Einführung der Standesamtsregister. Vorausgesetzt sie haben Personal zum recherchieren und sind willens dazu.

            Zu der Personenstandsregelung
            Gesetz über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung. Vom 6. Februar 1875.
            Da ist klar geregelt das
            §. 12.
            Von jedem Standesbeamten sind drei Standesregister unter der Bezeichnung:
            Geburtsregister,
            Heirathsregister,
            Sterberegister
            zu führen.

            Familienregister sind da nicht erwähnt. Die erste gesetzliche Regelung dazu ist im Personenstandsgesetz vom 3. November 1937 verankert.
            weitere Änderungen gab es im
            Personenstandsgesetz vom 8. August 1957
            Personenstandsgesetz vom 19. Februar 2007
            Personenstandsgesetz der DDR von 1956

            Und wie so oft gibt es Ausnahmen, in BW sie waren sehr verbreitet in anderen Gegenden findet man sie sporadisch.
            Die Daten der Familienregister auf der Basis von 1937 reichen unter Umständen bis ca 1800 zurück. Und nur diese kann der Standesbeamte abrufen.(vielleicht, bei der Digitalisierung ist Deutschland nicht gerade ein Vorbild und unser föderales System beflügelt das Ganze auch nicht )
            Anders verhält es sich mit den, von den Pfarrern, verfassten Seelenlisten.
            Die sind eher mit Melderegistern zu vergleichen und auch in Papierform in Archiven zu finden, wobei der Inhalt stark differenziert.

            @Octavian Busch
            Eine telefonische Nachfrage, über den Bestand, beim zuständigen Standesamt ist immer Sinnvoll. Die Archivierung in Sachsen ist sehr Unterschiedlich.
            Das Archiv kann auch der Stahlschrank in der Gemeindeverwaltung sein, mit wahren "Schätzen" (vollständige Aufgebotsunterlagen bis eben 1.1.1876)
            v.G. Gerhardt

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