"auf Grund des Geburtsregisters anerkannt"

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  • vec
    Benutzer
    • 03.05.2009
    • 71

    "auf Grund des Geburtsregisters anerkannt"

    Hallo,

    könnt Ihr mir sagen, wie ich dies deuten soll?

    Diesen Winter will ich mich endlich den Vorfahren meiner Großmutter mütterlicherseits zuwenden und bei den Vorbereitungen fiel mir Folgendes auf:

    Mir liegt eine Fotokopie des Geburtseintrages (Nr. 2544 - Essen I, am 15. Juli 1907) meiner Großmutter vor.

    Es ist ein Vordruck mit handschriftlichen Ergänzungen.

    Vorgedruckt:
    "Vor dem unterzeichneten Standesbeamten erschien heute, der Persönlichkeit nach"
    dann handschriftlich an der vorgesehenen Stelle eingetragen
    "und auf Grund des Geburtsregisters aner"
    dann wieder Vordruck:
    "kannt, der...."

    Soll ich jetzt daraus schließen, dass mein Urgroßvater bekannt ist,
    weil er schon Kinder angemeldet hat oder
    weil er in Essen geboren und daher dort registriert ist?
    War das eine Standardformulierung für das eine oder andere?

    Ich versuche meine Anfragen an das Archiv in Essen möglichst präzise zu stellen und leider gibt es niemanden aus der Familie mehr, der Auskunft über die Stamers geben könnte.

    Vielen lieben Dank


    Christiane
    Jackenkrull usw. aus Dolberg - wie kam er nach Friesland?

  • #2
    Hallo Christiane,

    bisher bedeutete das in meiner Forschung, dass sich die anzeigende Person mittels eines Geburtsscheins (Auszug aus dem Geburtenregister) ausgewiesen hat. In den verschiedenen Regionen wurde das unterschiedlich formuliert.

    Der Standesbeamte hat den Identitätsnachweis "anerkannt"

    In kleineren Gemeinden war es durchaus möglich dem Standesbeamten bekannt zu sein, dann wurde formuliert "persönlich bekannt".

    LG
    Lizzy

    Kommentar

    • vec
      Benutzer
      • 03.05.2009
      • 71

      #3
      Hallo Lizzy,

      vielen Dank für die Antwort. Das hatte ich schon gefürchtet, dass das kein Hinweis ist um Daten einzugrenzen.

      Schöne Woche


      Christiane
      Jackenkrull usw. aus Dolberg - wie kam er nach Friesland?

      Kommentar

      • Asphaltblume
        Erfahrener Benutzer
        • 04.09.2012
        • 1500

        #4
        Damals konnte man "auf Grund" diverser, uns heute als ID merkwürdig erscheinenden Dokumenten "der Persönlichkeit nach anerkannt" werden. Z. B. Steuerquittung, Waffenschein, Bestallungsurkunde, Landsturmschein, Sachkenntnis...

        Das Geburtsregister würde ich so interpretieren, dass der Anzeigende selbst in dem Ort geboren wurde und der Standesbeamte im Geburtsregister nachgeschaut hat. Hätte der Mann selbst einen Auszug davon vorgelegt, hätte nach meiner Erfahrung "durch Geburtsschein (oder Geburtsurkunde) anerkannt" dagestanden. Aber natürlich gab es damals durchaus regionale Unterschiede bei der Formulierung der Sachverhalte.
        Gruß Asphaltblume

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