Uneheliches Kind bei Pflegeeltern – wie behördlich dokumentiert?

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  • Genau geahnt
    Erfahrener Benutzer
    • 01.09.2023
    • 143

    Uneheliches Kind bei Pflegeeltern – wie behördlich dokumentiert?

    Guten Tag!

    Von meinem unehelich geborenen Opa heißt es, er sei bei Pflegeeltern aufgewachsen, und zwar zu Beginn des 20sten Jahrhunderts in Norddeutschland.

    Inwieweit dürfte das ein »behördlicher Vorgang« gewesen sein, zu dem es auch Dokumente, Schriftstücke, Urkunden o. ä. geben müsste? Die Mutter war zum Zeitpunkt der Geburt 28 Jahre alt, so dass man wohl davon ausgehen kann, dass sie dem Ganzen irgendwie »offiziell« zugestimmt haben muss.

    Danke,
    schöne Grüße
  • Jürgen_W
    Erfahrener Benutzer
    • 25.08.2021
    • 295

    #2
    Hallo Genau geahnt,

    es müsste eine Vormundschaftsakte geführt worden sein und mit Glück ist diese erhalten. Sie könnte nun in dem Archiv zu finden sein, das die Bestände des zuständigen Amtsgerichts übernommen hat.

    Außerdem könnten in Einwohnermelderegistern Informationen zu finden sein, wann Dein Großvater wo gemeldet war bzw. angemeldet/umgemeldet wurde. Bzgl. Einwohnermelderegistern könntest Du Dich an die jeweiligen Stadtarchive wenden.

    Viele Grüße,
    Jürgen

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    • Sallymaniac
      Erfahrener Benutzer
      • 01.05.2015
      • 219

      #3
      Hallo Jürgen,
      das muss nicht so gewesen sein. Ich habe 2. Fälle wo das Kind außerhalb der Familie bei Pflegeeltern aufgewachsen ist und keinerlei behördlicher Vorgang zu finden ist. Hier war es einfach eine entfernte Bekannte wohl. Bei Adoption sind Mündelakten ggf. zu finden.

      Liebe Grüße Imke
      Der höchste Lohn für unsere Bemühungen ist nicht das,
      was wir dafür bekommen,
      sondern das,
      was wir dadurch werden.

      John Ruskin

      Kommentar

      • Jürgen_W
        Erfahrener Benutzer
        • 25.08.2021
        • 295

        #4
        Hallo Imke,

        bei unehelichen Geburten zu Beginn des 20. Jahrhunderts wurde eine Vormundschaftsakte angelegt - unabhängig davon, ob das uneheliche Kind bei Pflegeeltern, Adoptiveltern oder leiblichen Eltern aufgewachsen ist. Ob die Vormundschaftsakte heute noch existiert ist dann eine andere Frage.

        Handelt es sich bei Deinen Fällen auch um uneheliche Geburten?
        Kannst Du ausschließen, dass in Deinen Fällen Vormundschaftsakten angelegt und später vernichtet wurden?

        Viele Grüße,
        Jürgen

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        • Genau geahnt
          Erfahrener Benutzer
          • 01.09.2023
          • 143

          #5
          re: Uneheliches Kind bei Pflegeeltern – wie behördlich dokumentiert?

          Zitat von Jürgen_W Beitrag anzeigen
          Kannst Du ausschließen, dass in Deinen Fällen Vormundschaftsakten angelegt und später vernichtet wurden?
          Wenn ich mich auf die Suche nach der vermeintlichen Vormundschaftsakte machen wollte, unter welcher Behörde/Amt sollte ich nachsehen? Gab es so etwas wie Jugend-(fürsorge)-Ämter derzeit?

          Könnte das In-Pflege-Geben auch kirchlich dokumentiert/registriert worden sein? Ich habe Nachweise, dass der Junge bald nach seiner Geburt getauft worden ist.

          Kommentar

          • Jürgen_W
            Erfahrener Benutzer
            • 25.08.2021
            • 295

            #6
            Zitat von Genau geahnt Beitrag anzeigen
            Wenn ich mich auf die Suche nach der vermeintlichen Vormundschaftsakte machen wollte, unter welcher Behörde/Amt sollte ich nachsehen? Gab es so etwas wie Jugend-(fürsorge)-Ämter derzeit?

            Könnte das In-Pflege-Geben auch kirchlich dokumentiert/registriert worden sein? Ich habe Nachweise, dass der Junge bald nach seiner Geburt getauft worden ist.
            Guten Morgen,

            Vormundschaftsakten wurden beim Amtsgericht geführt. In Deinem Fall könnten mehrere Amtsgerichte in Frage kommen, z. B. das für den Wohnort der Pflegeeltern zuständige und das für den Wohnort der leiblichen Mutter zuständige.

            Viele Grüße
            Jürgen

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            • debert
              Erfahrener Benutzer
              • 22.03.2012
              • 898

              #7
              Hallo Jürgen,


              War diese Regelung in ganz Deutschland zutreffend? Ich habe einen unehelich geborenen Großvater 1925 in Sachsen. Die Mutter war zu dem Zeitpunkt 17 Jahre alt und hat 7 Jahre später geheiratet. Was würde denn inhaltlich, wenn, in solch einer Vormundschaftsakte stehen? Ich weiß aus Erzählungen, dass der Erzeuger bekannt war, aber keiner weiß den Namen. Mein Opa wurde vom Ehemann auch später offiziell adoptiert und hat dessen Namen erhalten. Besteht da Hoffnung?

              Danke


              Zitat von Jürgen_W Beitrag anzeigen
              Hallo Imke,

              bei unehelichen Geburten zu Beginn des 20. Jahrhunderts wurde eine Vormundschaftsakte angelegt - unabhängig davon, ob das uneheliche Kind bei Pflegeeltern, Adoptiveltern oder leiblichen Eltern aufgewachsen ist. Ob die Vormundschaftsakte heute noch existiert ist dann eine andere Frage.

              Viele Grüße,
              Jürgen

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              • Genau geahnt
                Erfahrener Benutzer
                • 01.09.2023
                • 143

                #8
                re: Uneheliches Kind bei Pflegeeltern – wie behördlich dokumentiert?

                Zitat von debert Beitrag anzeigen
                Was würde denn inhaltlich, wenn, in solch einer Vormundschaftsakte stehen?
                Ja, da wäre ich auch sehr gespannt. Ich erhoffe mir im Fall meines Opas natürlich Antworten auf Fragen wie

                • Auf wessen Betreiben hin und mit welcher Begründung wurde die Pflegschaft beschlossen und umgesetzt?

                • Wann begann und wie lange dauerte sie?

                • Wer waren die Pflegeeltern?

                • Sind womöglich Hinweise auf den leiblichen Vater enthalten?


                Ich habe heute zwei infrage kommende Amtsgerichte kontaktet – mal schauen ...

                Kommentar

                • Jürgen_W
                  Erfahrener Benutzer
                  • 25.08.2021
                  • 295

                  #9
                  Zitat von debert Beitrag anzeigen
                  War diese Regelung in ganz Deutschland zutreffend? Ich habe einen unehelich geborenen Großvater 1925 in Sachsen. Die Mutter war zu dem Zeitpunkt 17 Jahre alt und hat 7 Jahre später geheiratet. Was würde denn inhaltlich, wenn, in solch einer Vormundschaftsakte stehen? Ich weiß aus Erzählungen, dass der Erzeuger bekannt war, aber keiner weiß den Namen. Mein Opa wurde vom Ehemann auch später offiziell adoptiert und hat dessen Namen erhalten. Besteht da Hoffnung?
                  Hallo debert,

                  im Idealfall enthält die Vormundschaftsakte u.a. Informationen zu Unterhaltsforderungen an den (von der Mutter benannten) Vater. Es ist Glückssache ob eine Vormundschaftsakte gefunden wird - das wurde im Forum schon häufiger thematisiert, z.B. hier:
                  Guten Abend, zum ersten Mal bemühe ich mich um eine Vormundschaftsakte zu einer Geburt im Jahr 1877 in Wolkenstein/Sachsen, bin mir aber unschlüssig, wie ich mit der Suche beginnen soll. An welche Ämter wendet man sich in der Regel bzgl. der Beschaffung von Vormundschaftsakten? An das zuständige Archiv, ein

                  Versuchen würde ich es jedenfalls und dazu im ersten Schritt klären, an welches Archiv das Amtsgericht die Vormundschaftsakten abgegeben hat. Dazu kann man direkt das Amtsgericht fragen oder auch hier im Unterforum für das jeweilige Bundesland.

                  Viele Grüße,
                  Jürgen

                  Kommentar

                  • Genialoge
                    Erfahrener Benutzer
                    • 29.10.2020
                    • 221

                    #10
                    Hallo,
                    natürlich kann ein Interesse bestehen, Informationen über Adoptiv- oder Pflegeeltern zu bekommen. Aber Fakt ist doch, dass es sich dabei nicht um Vorfahren des Kindes im Sinne der Ahnenforschung handeln kann.
                    LG
                    Lothar
                    Mich interessieren derzeit primär Nachweise (Links) zu den von Papenheim zwischen 1330 und 1450, insbesondere zu Catharina von Papenheim oo Johann III von Schultete

                    Kommentar

                    • kulibali
                      Erfahrener Benutzer
                      • 07.03.2020
                      • 175

                      #11
                      Falls die Mutter später geheiratet hat, würde ich mir (sofern erhalten) die Belegakte zum Eheregister kommen lassen. In den Aufgebots- Verhandlungen sind mit Glück manchmal Erklärungen und Informationen zu den vorehelichen Kindern beigelegt.

                      Wenn dein Opa getauft wurde, so kann auch der Matrikel Hinweise auf den Vater oder die Verwandten bei denen er aufwuchs enthalten.

                      Der Umfang der Vormundschaftsakten weicht nach Region und Zeit stark ab, die von dir gestellten Punkte sollten aber enthalten sein, genauso wie Hinweise zu Verdienst, Wohnorten, eigenen Ehen, Kindern oder Erbfällen während der Vormundschaft enthalten sein können. Der leibliche Vater ist nur dann in der Akte wenn die Mutter ihn gekannt und benannt hat.
                      Hi

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                      • Genau geahnt
                        Erfahrener Benutzer
                        • 01.09.2023
                        • 143

                        #12
                        re: Uneheliches Kind bei Pflegeeltern – wie behördlich dokumentiert?

                        Von dem zuständigen Amtsgericht habe ich inzwischen die Mitteilung erhalten, dass eine Vormundschaftsakte nicht mehr vorliege, da die »Aufbewahrungsfrist« abgelaufen sei ...

                        Ich werde also in Richtung der späteren Heirat der Mutter und Taufe des Sohnes weiterforschen – danke, kulibali!

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                        • kulibali
                          Erfahrener Benutzer
                          • 07.03.2020
                          • 175

                          #13
                          Das die Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist, bedeutet nicht zwangsläufig das die Akte vernichtet wurde.

                          Möglicherweise liegt sie beim zuständigen Landesarchiv, dort kannst du ja meist online suchen, ob es einen entsprechenden Bestand zu dem Amtsgericht gibt.
                          Hi

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