Sterbe-Urkunde frei; dazugehörige Geb.-Urkunde nicht?

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  • anika
    Erfahrener Benutzer
    • 08.09.2008
    • 2631

    #16
    Sterbe-Urkunde frei; dazugehörige Geb.-Urkunde nicht?

    Hallo scheuck

    Wenn du direkte Angehörige aus der Linie kennst bitte sie doch um eine Vollmacht, oder frage ob sie dir die Urkunde bestellen.

    anika
    Ahnenforschung bildet

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    • scheuck
      Erfahrener Benutzer
      • 23.10.2011
      • 4383

      #17
      Hallo, anika!

      Tja
      Die "lebenden Weseler" sehen in meiner Neugier eine gewisse kriminelle Energie so in Richtung "Enkel-Trick", obwohl ich noch niemals ihr Geld, noch nicht mal das Familien-Silber haben wollte - Wegen mangelnder Auskunftsfreudigkeit weiß ich bis heute noch nicht wie in der Neu-Zeit alle zusammenhängen, und auch nicht wie ich mit ihnen zusammenhänge (in vielen Fällen hoffe ich, dass ich gar nicht hänge ...).

      Mit Hilfe ist also absolut nicht zu rechnen, ich muss da selbst und alleine "durch"!

      Wenn man aber vom geltenden Personenstandsgesetz ausgeht, kann man doch eigentlich jeder Diskussion gelassen entgegensehen: Geburt nach 110 Jahren frei, Sterbefälle nach 30 Jahren; da muss mir jemand erstmal das Gegenteil beweisen.
      Herzliche Grüße
      Scheuck

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      • anika
        Erfahrener Benutzer
        • 08.09.2008
        • 2631

        #18
        Sterbe-Urkunde frei; dazugehörige Geb.-Urkunde nicht?

        Hallo Scheuck

        Die Sterbeurkunde hast du beantragt, wenn ich das richtig lese?

        Wenn ja hast du dann sein Geburtsdatum, und mit etwas Glück gibt es Rand vermerke.

        anika
        Ahnenforschung bildet

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        • scheuck
          Erfahrener Benutzer
          • 23.10.2011
          • 4383

          #19
          Hallo, anika!

          Nein, Anika, habe ich nicht. - Es geht inzwischen um zwei Personen; von einem ist nur bekannt, dass er zwischen 1960 und 1970 gestorben sein muss (Geburt unbekannt), vom anderen kenne Geburt, Heirat und Tod.

          Das Archiv sucht nicht, also muss erstmal das genaue Todesdatum her (das wird mir jemand raussuchen), habe ich die Sterbe-Urkunde, habe ich natürlich auch das Geb.-Datum und wenn das vor 1909 liegt, habe ich Glück, und die Geb.-Urkunde ist dann auch frei. - Wenn nicht, muss ich einen Antrag auf Frist-Verkürzung beim Standesamt stellen (auch gleich für die Heirat).

          Im zweiten Fall (*1905, oo 1946, +1961) sollen die Urkunden allerdings angeblich noch im Standesamt liegen, was ich nicht glaube. Ist aber egal, denn bis auf die Heirats-Urkunde ist da auch alles schon frei, und dann stelle ich eben für die Heirats-Urkunde einen Antrag auf Frist-Verkürzung.
          Herzliche Grüße
          Scheuck

          Kommentar

          • Andrea1984
            Erfahrener Benutzer
            • 29.03.2017
            • 2547

            #20
            Hallo scheuck.

            Dann drücke ich dir auch weiterhin die Daumen, dass du bekommst, was du suchst.
            Die Schutzfristen müssten doch eigentlich schon abgelaufen sein, da gebe ich dir recht.

            Herzliche Grüße

            Andrea
            Mühsam nährt sich das Eichhörnchen. Aufgeben tut man einen Brief.
            Wenn man lange genug Ahnenforschung macht, bekommt man zu dem Ahnenschwund und den Toten Punkten eine Generationsverschiebung gratis dazu.

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            • Opa98
              Erfahrener Benutzer
              • 26.04.2017
              • 1120

              #21
              Hallo Scheuck,

              Wegen der sich im Standesamt befindelichen Urkunden:

              Nach Ablauf der Fristen nach Personenstandsgesetz fallen die Personenstandsbücher unter Archivrecht. Die Standesämter müssen dem Archiv dann die Übernahme anbieten. Dies entfällt aber, wenn das Standesamt, bzw. Die Gemeinde o.ä. ein eigenes Archiv hat. Der Vollständigkeit halber bleiben diese dann trotzdem beim Standesamt.

              Eventuell ist es auch möglich, dass mehrere Jahrgänge in einem Buch zusammengefasst sind. Diese fallen dann erst unters Archivrecht, wenn die Frist für die letzte Eintragung abgelaufen ist. So ist das Beispielsweise bei den Standesamtsunterlagen von Gorgast. Meine Urgroßmutter war 1904 geboren. Ich habe ans zuständige Archiv geschrieben und die teilten mir mit, das Buch liege im standesamt Seelow. Da war er auch so dass der Jahrgang 1904 bis zum Jahrgang 1908 in einem Buch zusammengefasst wurde.

              LG
              Alex
              ~Die Familie ist das Vaterland des Herzens~
              Guiseppe Mazzini

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              • scheuck
                Erfahrener Benutzer
                • 23.10.2011
                • 4383

                #22
                Hallo, Alex!

                Danke für die Erklärung! Das macht natürlich Sinn, und ich habe wieder was gelernt
                Herzliche Grüße
                Scheuck

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