Meine Lebendsgefährtin hat in direkter Linie alten thüringer Adel als Vorfahren. (Name spielt hier denke ich keine Rolle.) Nun hat aber einer ihrer Vorfahren das von abgelegt oder was auch immer. Er hat es halt nicht mehr. Seine Brüder und Eltern haben es. Ansonsten haben alle direkten Vorfahren (bis 1350) alle das von.
Nun würde mich einfach mal interresieren, ob sie berechtigt wäre (sie macht es nicht) das von zu benutzen und auch das Familienwappen zu führen.
Dies ist nur eine prinzipielle Frage, interresiert mich halt.
Hat vieleicht jemand hier eine Antwort drauf?
mfg Holger
Nun würde mich einfach mal interresieren, ob sie berechtigt wäre (sie macht es nicht) das von zu benutzen und auch das Familienwappen zu führen.
Dies ist nur eine prinzipielle Frage, interresiert mich halt.
Hat vieleicht jemand hier eine Antwort drauf?
mfg Holger
Kommentar